Es war einmal ....
und das vor gar nicht langer Zeit. Genaugenommen kurz vor Einführung der neuen EU-Verordnung 261/2004. Da gab es in Europa Fluglinien, die scherten sich herzlich wenig um Verträge, Flugzeiten, Überbuchungen, Verspätungen und Stornierungen.
Da könnte man aus allen Bereichen, vom Urlaubs- über den Günstig- bis hin zum Linienflieger viele Beispiele anführen. Bleiben wir mal bei diesen:
Es geschah im Januar 2005. Die damalige HLX, heute unter TUIFly fliegend, brach aus wettertechnischen Gründen (Nebel) den Anflug auf den Airport Venedig ab und sorgte für ein Chaos bei den wartenden Fluggästen. Sie waren bei Beschaffung von Ersatzflügen, Charterung von Bussen (hallo mosaik, hattest Du auch welche bereitgestellt?) auf sich alleingestellt, um irgendwie zurück nach Köln zu kommen. Finanziell und organisatorisch für Laien eine schwierige Aufgabe.
Die Airline behauptete einfach, Nebel ist höhere Gewalt und sie sei
somit aus der Verantwortung. Was erst später herauskam:
Die Maschinen waren technisch nicht auf dem neuesten Stand und
verfügten über keine Einrichtungen, die ihnen die Landung bei
Schlechtwetterverhältnissen ab einem bestimmten Zustand
erlaubte.
Aus heutiger Sicht fällt dies natürlich unter den Aspekt,
daß eine Airline technisch alles Erdenkliche sicherstellen muß,
um die Flüge für ihre Kunden zu ermöglichen.
Und mit Nebel in der kalten Jahreszeit , das ist eine Binsenweisheit,
muß man einfach rechnen.
Schneefall in Schweden, der irische Günstigflieger – und nicht nur
dieser – hatte es zum Prinzip gemacht, abzudrehen und irgendwo
auf Ausweichflughäfen im Lande seine an Bord befindlichen
Fluggäste abzusetzen und diese dann zumindest mit Bussen an das
gewünschte Ziel zu bringen.
Auf der Strecke blieben die Gäste am Zielflughafen, wartend auf
ihren Rückflug. Denn das Flugzeug drehte, um im Zeitplan
zu bleiben, einfach wieder ab zum Ausgangsflughafen und
überließ die Kunden dem Schicksal. Niemand scherte sich
im geringsten um Verträge.
Genau für solche „Spielchen“ der Airlines auf dem Rücken der
Passagiere wurde die neue EU-Verordnung u.a. eingeführt.
Und das mit Recht, wie nur diese beiden Beispiele zeigen.