• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1188997084000

    Ich habe nicht erwartet, nur beklatscht zu werden - das wäre sinnverfehlt in einer Diskussion.

    Es ist für mich sehr interessant festzustellen, dass Forumsteilnehmer eine Art Muster hat, das die jeweilige Person beim jeweiligen Thema immer wieder zeigt.

    Die Diskussion zeigt auch, dass man hart mit anderen sein möchte, wahrscheinlich bei sich selbst immer hofft, dass alles immer bestens ist, was man im Arbeitsalltag leistet.

    Eine wie-du-mir-so-ich-dir Tendenz sehe ich, was eine Annäherung von Dienstleister und Konsumenten für einige sichtlich erschwert.

    Ich denke, und das war meine Überlegung beim Schreiben dieses Beitrags, es wird für jeden etwas Hilfreiches dabei sein: das Festschreiben seiner Meinung, das Kopfschütteln ob so viel Verständnisheischerei, das stille Zustimmen: so isses! bis hin zum im-linken-ohr-rein-im-rechten-raus.

    Ich finde, alle Meinungen haben Platz und freue mich auf weitere Meldungen, aber jetzt muss ich leider zum Zahnarzt...

    Bis später

    Peter

  • privacy
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    geschrieben 1188997279000

    Es war einmal ....

    und das vor gar nicht langer Zeit. Genaugenommen kurz vor Einführung der neuen EU-Verordnung 261/2004. Da gab es in Europa Fluglinien, die scherten sich herzlich wenig um Verträge, Flugzeiten, Überbuchungen, Verspätungen und Stornierungen.

    Da könnte man aus allen Bereichen, vom Urlaubs- über den Günstig- bis hin zum Linienflieger viele Beispiele anführen. Bleiben wir mal bei diesen:

    Es geschah im Januar 2005. Die damalige HLX, heute unter TUIFly fliegend, brach aus wettertechnischen Gründen (Nebel) den Anflug auf den Airport Venedig ab und sorgte für ein Chaos bei den wartenden Fluggästen. Sie waren bei Beschaffung von Ersatzflügen, Charterung von Bussen (hallo mosaik, hattest Du auch welche bereitgestellt?) auf sich alleingestellt, um irgendwie zurück nach Köln zu kommen. Finanziell und organisatorisch für Laien eine schwierige Aufgabe.

    Die Airline behauptete einfach, Nebel ist höhere Gewalt und sie sei

    somit aus der Verantwortung. Was erst später herauskam:

    Die Maschinen waren technisch nicht auf dem neuesten Stand und

    verfügten über keine Einrichtungen, die ihnen die Landung bei

    Schlechtwetterverhältnissen ab einem bestimmten Zustand

    erlaubte.

    Aus heutiger Sicht fällt dies natürlich unter den Aspekt,

    daß eine Airline technisch alles Erdenkliche sicherstellen muß,

    um die Flüge für ihre Kunden zu ermöglichen.

    Und mit Nebel in der kalten Jahreszeit , das ist eine Binsenweisheit,

    muß man einfach rechnen.

    Schneefall in Schweden, der irische Günstigflieger – und nicht nur

    dieser – hatte es zum Prinzip gemacht, abzudrehen und irgendwo

    auf Ausweichflughäfen im Lande seine an Bord befindlichen

    Fluggäste abzusetzen und diese dann zumindest mit Bussen an das

    gewünschte Ziel zu bringen.

    Auf der Strecke blieben die Gäste am Zielflughafen, wartend auf

    ihren Rückflug. Denn das Flugzeug drehte, um im Zeitplan

    zu bleiben, einfach wieder ab zum Ausgangsflughafen und

    überließ die Kunden dem Schicksal. Niemand scherte sich

    im geringsten um Verträge.

    Genau für solche „Spielchen“ der Airlines auf dem Rücken der

    Passagiere wurde die neue EU-Verordnung u.a. eingeführt.

    Und das mit Recht, wie nur diese beiden Beispiele zeigen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1189003156000

    Vorweg - bisher wurden noch keine Unwahrheiten von irgendjemanden zu diesem Thema verkündet. Manchmal halt a bisserl a andere Sichtweise, aber ich persönlich kann mit Ausnahme weniger Sätze den Erfahrungen und Meinungen durchaus zustimmen. Doch hier möchte ich eine Anmerkung anbringen:

    @privacy sagte:

    (...)Die Airline behauptete einfach, Nebel ist höhere Gewalt und sie sei somit aus der Verantwortung. Was erst später herauskam:

    Die Maschinen waren technisch nicht auf dem neuesten Stand und

    verfügten über keine Einrichtungen, die ihnen die Landung bei

    Schlechtwetterverhältnissen ab einem bestimmten Zustand

    erlaubte.

    Aus heutiger Sicht fällt dies natürlich unter den Aspekt,

    daß eine Airline technisch alles Erdenkliche sicherstellen muß,

    um die Flüge für ihre Kunden zu ermöglichen.

    Und mit Nebel in der kalten Jahreszeit , das ist eine Binsenweisheit,

    muß man einfach rechnen.

    Soweit korrekt, nur - es gibt keine Vorschriften, dass alle Maschinen, die fliegen, auf dem technisch neuesten Stand sein müssen. Es wäre den Fluglinie zu empfehlen, dass sie dies zur Sicherheit ihrer Gäste und ihres Personals anstreben.

    Aber es ist trotzdem höhere Gewalt, wenn ein zugelassenes Verkehrsflugzeug aufgrund von Nebel nicht landen darf oder kann, weil entweder das Flugzeug selbst nicht die notwendigen Einrichtungen an Bord hat oder - und das kommt gar nicht so selten vor - der Flughafen nur bis zu einer gewissen Nebeldichte landen lassen darf!

    Nebel gehört z. B. in Salzburg im Winterhalbjahr zum täglichen Leben. Doch erst vor wenigen Jahren wurde der Salzburger Flughafen für Null-Sicht-Landungen freigegeben, unter der Voraussetzung, dass die anfliegenen Maschinen auch über Null-Sicht-Landeeinrichtungen an Bord verfügen.

    Doch nach wie vor müssen Maschinen im Anflug auf Salzburg abdrehen, weil sie nicht runter können. Dann liegt höhere Gewalt vor.

    Wenn nun Billigflieger "billiger" ausgestattete Maschinen einsetzen, die aber sehr wohl von der Bundesluftfahrt zugelassen sind, nicht landen oder starten können, ist das in Anbetracht des auch günstigen Preises dann wohl auch hinzunehmen. Perfektion kostet in allen Lebenslagen Geld!

    Ich hab' dich schon verstanden:

    dem Kunden kann es egal sein, wie die Maschinen ausgestattet sind.

    Er hat bezahlt und möchte fliegen.

    Ist es Schlechtwetter, muss halt' die Fluglinie Vorsorge treffen.

    Und da schließt sich wieder der Kreis dieses Postings: ... es gibt da noch ein paar Umstände, die eben nicht so ganz berechenbar sind und die man auch in Zukunft hinnehmen wird müssen, mit oder ohne Fluggastverordnung, mit oder ohne AGB, mit oder ohne der Zahlungspflicht.

    Und damit es klar ist: ich spreche von jenen Fällen, die ehrliche Defekte oder höhere Gewalt sind. Nicht von den, die ich gar nicht leugnen will, Fällen, wo sich eine Fluglinie herauswinden will. Doch wer kann schon die Wahrheit erkennen als Laie...

    rätselt somit weiterhin

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1189005429000

    Hallo Mosaik,

    in der von mir vertretenen Auffassung stehe ich nicht alleine da:

    "Das Unternehmen beruft sich dabei auf den Tatbestand der höheren Gewalt und dass der Flug HLX (X3) 3765 „witterungsbedingt nicht durchgeführt werden“ konnte.

    An der Richtigkeit einer solchen Rechtsauffassung hat der Herausgeber des Kommentars zum deutschen Luft- und Reiserecht, Professor Dr. Ronald Schmid aus Wiesbaden, jedoch erhebliche Zweifel. „Nebel ist nur dann höhere Gewalt, wenn alle Fluggesellschaften, die an diesem Tag zu dieser Zeit den Flughafen anfliegen, nicht landen können“, so Schmid.

    Grundsätzlich ist festzustellen: Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen wie Nebel, gibt es im Flugverkehr einen internationalen Standard, den auch fast alle großen und modernen Verkehrsflugzeuge heute bereits erfüllen: die so genannte „Kategorie drei“ (CAT III).

    Recherchen bei Flugzeugherstellern und dem Luftfahrt-Bundesamt ergaben, dass von 295 vergleichbaren Verkehrsflugzeugen (Airbus 320 und Boeing 737), die derzeit in Deutschland registriert und zugelassen sind, nur acht Maschinen diesen Standard nicht erfüllen und genau diese acht Boeing 737-700 fliegen derzeit für Hapag-Lloyd Express. Dazu Ronald Schmid: „Wenn vereinzelte Flugzeuge landen können und andere nicht, dann ist für diejenigen, die nicht landen können, weil eben ihre Flugzeuge nicht entsprechend ausgerüstet worden sind, keine höhere Gewalt gegeben.

    Der komplette Bericht ist hier nachzulesen:

    SWR>hier klicken<

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1189012994000

    aha - danke, siehst, man lernt eben nie aus im Leben. Und der Roland Schmidt kennt sich üblicherweise recht gut aus in dieser Materie.

    Somit hätten wir einen Punkt geklärt. Nebel ist keine höhere Gewalt, wenn der Flughafen dazu eingerichtet ist.

    Dies ist ein konkretes Ergebnis meines Postings.

    Dankt

    Peter

  • salvamor41
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    geschrieben 1189068638000

    Lieber Peter!

    Der Veranstalter hat gemäß seiner AGB das Recht auf pünktliche Vorabbezahlung seiner Rechnung durch den Reisegast, und der Urlauber hat das Recht, pünktlich zu den angegebenen Zeiten zu seinem Urlaubsort geflogen zu werden.

    Ausnahmen: technische Defekte am Fluggerät und klar definierte höhere Gewalt (wozu einfache Nebelbildung nicht gehört). Damit zusammenhängende Verspätungen, Verlegungen etc. sind von den Reisegästen hinzunehmen. Sie liegen nicht im Verantwortungsbereich des "Reiselieferanten".

    Alle anderen Verspätungen, Verlegungen, Ausfälle etc. sind hausgemacht, haben mit technischen Defekten und höherer Gewalt nichts zu tuen, sondern sind das Ergebnis von Fehlplanungen der Veranstalter in Verbindung mit den Fluggesellschaften. Diese Fehlplanungen sind von der jeweiligen AGB abgedeckt, sofern sie sich in einem klar definierten Rahmen bewegen, und insoweit von den Fluggästen ebenfalls (wenn auch zähneknirschend) hinzunehmen!

    Ob das jetzt kaufmännisch fair ist und einem kundenorientierten Verhalten der Veranstalter entspricht, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Die Kunden selber könnten durch ihr Buchungsverhalten Einfluß nehmen, so lange sie das nicht tuen, wird das Thema Flugverspätungen, Verlegungen etc. nicht verschwinden.

    Könnten wir uns vielleicht darauf einigen?

    Gruß salvamor-Wolfgang

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1189077133000

    Nachtrag zum Thema Nebel und HLX

    Interessant ist auch zu lesen, daß die Boeing 737-700 grundsätzlich bei der

    Auslieferung durch Boeing entsprechend CATIIIa technisch voll

    ausgerüstet sind, die Piloten ebenfalls ein entsprechendes Rating besitzen,

    die betreibende Fluggesellschaft (geleast incl. Personal)

    aber jährliche Lizenzgebühren sparen kann, wenn sie die Maschine ohne dieses Landeverfahren betreibt.

    Das nennt man dann "am falschen Ende sparen".

    Die Passagiere durften das dann "ausbaden".

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1189081757000

    sie bleiben nicht aus privacy...

    und zwar so lange nicht, wie der preis kriterium no. uno ist, sicherheit und service eine untergeordnete stelle einnehmen und der reale preis von niemanden mehr gezahlt werden möchte.......

    aber wem erzähl ich das

  • santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1189082276000

    @privacy sagte:

    Es geschah im Januar 2005. Die damalige HLX, heute unter TUIFly fliegend, brach aus wettertechnischen Gründen (Nebel) den Anflug auf den Airport Venedig ab und sorgte für ein Chaos bei den wartenden Fluggästen.

    Ich kenne aus Februar 2005 und Februar 2006 genau das Gegenteil. Flughafen Marco Polo, dickster Nebel ... SÄMTLICHE Alitalia, Lufthansa, Air France und wie sie alle heißen gecancelt, lediglich die Billigflieger wie HLX oder auch diese britischen, EasyJet oder was das jetzt war, sind geflogen.

    Das Problem bei Nebel in VCE ist nicht die technische Landemöglichkeit, sondern dass aus Sicherheitsgründen lediglich alle 5 oder gar 10 Minuten eine Flugbewegung möglich ist - und das passt dann einfach in keine Flugpläne mehr rein.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1189116698000

    Zugegeben, das nachstehende Urteil zum Thema Ausgleichszahlungen / EU-Regelung 261/2004 hat mich überrascht und ich denke schon, daß dies eine neue Dimension darstellt und die Auswirkungen irgendwo für

    die Fluggesellschaften unkalkulierbar werden.

    Wenn beispielsweise auf Flug-Rennstrecken, die nahezu stündlich

    bedient werden, der Fluggast ohne empfindliche zeitliche Einbuße

    befördert wird und alleine schon aufgrund der Tatsache unterschied-

    licher Flugnummern nach kurzer Zeit das Recht hat, Ausgleichszahlungen

    zu erwirken, dann kann man dies nicht mehr gut heißen.

    "Es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen eine Fluggesellschaft ihre Gäste von einer Flugverbindung auf eine andere, später am Tag startende Maschine umbucht - die Tatsache allein reiche aus."

    Man stelle sich alleine die Auswirkungen in Europa vor, wenn jede Maschine auf jeden Anschluß wartet. Hier wird das System infrage gestellt:

    Anschlußflug wegen Verspätung verpasst: Airline muß zahlen

    Nun ist dieses Urteil eines Amtsgerichtes noch nicht rechtskräftig.

    Konsequent umgesetzt, könnte es für manche

    Airline existenzgefährdend sein.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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