@salvamor41
Prinzipiell halte ich Tricks und einseitige AGB's auf Veranstalterseite
und bei Airlines für nicht tolerabel und diese bedürfen natürlich
auch entsprechender Regelungen. Änderungen sind ja auch
nur zu erwarten, wenn es finanziell richtig weh tut.
Wenn sich Gesetze und Verordnungen aber quasi selbständig machen
und mehr Verwirrung stiften als eine praktikable Anwendungs-
möglichkeit aufzeigen, halte ich diese für überzogen.
"Es komme nicht darauf an, aus welchen Gründen
eine Fluggesellschaft ihre Gäste von einer Flugverbindung
auf eine andere, später am Tag startende Maschine umbucht
- die Tatsache allein reiche aus."
In der Praxis wäre mit der konsequenten Durchführung dieser
Ansicht ein geregelter/bezahlbarer Flugbetrieb kaum mehr möglich.
Verspätungen werden sich im Luftverkehr nie ganz vermeiden lassen,
es kommt daher darauf an, daß für den Kunden im Einzelfall eine schnelle,
effiziente Problemlösung gefunden wird.
Die EU-Regelung und Ausgleichszahlungen sind bisher bei Flugausfällen
und -stornierungen angewendet worden. Das ist ja auch irgendwo
nachvollziehbar. Hier aber hat der Flug stattgefunden, der Passagier
hat ihn verpasst. Das ist nicht seine Schuld und die Airline hat ihm
auch jegliche Unterstützung zu gewähren und ihn auch
- verspätet - befördert.
Man bedenke, wieviele Passagiere zeitlich genötigt würden, wenn auf alle
Fluganschlüsse gewartet werden müßte und welche Verkettungen sich daraus ergeben.
Insofern macht mich dieses Urteil wegen der praktikablen Durchführung nachdenklich,
an meiner grundsätzlichen Meinung zum Thema hat sich dadurch nichts geändert.