• Mapprechts
    Dabei seit: 1117411200000
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    geschrieben 1155926009000

    Hallo Miteinander,

    daß man als Chartergast damit rechnen muß, auch relativ kurzfristig umgebucht zu werden, wurde ja hier schon oft genug diskutiert.

    Meine Frage lautet nun, wie weit vorher muß man informiert werden? Reicht es aus, wenn man z. B. um 17.00 Uhr am Vorabend darüber informiert wird, daß der Transferbus bereits um 0.45 Uhr vor der Hoteltüre steht? So ging es uns nämlich dieses Jahr im Urlaub.

    Gibt es da Fristen, die ein Reiseveranstalter einhalten muß?

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1155927488000

    Falls du jetzt die Rückreise meinst, da wird ja seitens des Reiseveranstalters in der Infomappe, die im Hotel ausliegt oder beim Begrüßungscocktail darauf hingewiesen, daß man 2 Tage vor der Rückreise nochmal in die Rückflugmappe zu sehen hat. Daß sich kurzfristiger als 2 Tage vorher nochmal was ändert, habe ich noch nicht erlebt, ist aber auch nicht völlig auszuschließen.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1155934935000

    Beim Rückflug ist es so wie schon oben Beschrieben, nur wenn sich Flugnummer oder Gesellschaft ändern, kann es nach EU Recht als Annulierung gelten und deshalb Leistungen geben.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Mapprechts
    Dabei seit: 1117411200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1155995853000

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Ja, es handelte sich in beiden Fällen um die Rückflüge. Aus ferienbedingten Gründen mußten wir in den Pfingstferien geteilt zurückreisen. Die erste Flugverschiebung ging 10 Stunden nach hinten - was ja im Normalfall nicht schlimm ist. Erfahren haben wir das am Vorabend um 17.45 Uhr als wir vom Strand kamen. In dem Hotel, in dem wir sind, werden die Flugzeiten an einer Pinwand ausgehängt. Der Reiseveranstalter gibt die Zeiten immer erst am Vortag im Laufe des Tages bekannt, i. d. R. im Laufe des Nachmittags. Lt. Auskunft der Rezeptionistin ist es sogar schon passiert, daß dieser Reiseveranstalter sogar erst um 22.00 Uhr die Flugzeiten mitteilt.

    Die zweite Rückreise war dann die von mir angesprochene. Die Fluggesellschaft war die Gleiche - allerdings änderte sich die Flug-Nr. in beiden Fällen.

    Ich stehe mit dem Reiseveranstalter - auch noch aus anderen Gründen - seit unserer Rückkehr im Clinch. Allerdings haben die sich bisher weder für das Verhalten des Reiseleiters, des Bordpersonals im Flieger noch für die Umbuchung entschuldigt.

    Leider handelt es sich bei der angesprochenen Fluggesellschaft nicht um eine Deutsche, sondern türkische Gesellschaft (Sky), der Reiseveranstalter ist GTI. So, wie ich das hier bisher gelesen habe, hätten wir wohl in dem Fall keine Ansprüche. :disappointed:

    Es geht mir auch in erster Linie nicht um Geld, sondern darum, daß GTI den Schneid hat und sich für nicht gerade freundliches Verhalten des Personals entschuldigt. Ich weiß... wenn man mit einer Billiggesellschaft usw. - kenne ich schon..... ;) Werden wir auch nicht mehr tun..... ;)

    Ich fände es aber den Hammer, wenn man so kurzfristig noch wirklich umgebucht wird, und nur aufgrund dessen, daß es sich um keine EU-Linie handelt, "in die Röhre guckt".

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1155996632000

    Hallo Mapprechts,

    die EU-Verordnung hat auch weitergehende Geltung.

    Dies ist nachzulesen bei www.lba.de;

    hier ein Auszug:

    "Zudem wird durch die Verordnung der Schutz der Fluggäste auch auf den Bedarfsflugverkehr,

    d.h. auf Pauschalreisen, und auf Flüge aus der EU in so genannte Drittstaaten bzw.

    aus Drittstaaten in die EU ausgeweitet.

    Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EU-Verordnung (Artikel 3) zu erheben sind

    folgende Voraussetzungen erforderlich:

    1. Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder

    Der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen

    und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92

    genehmigtes Luftfahrtunternehmen.

    2. Der Fluggast verfügt über eine bestätigte Buchung und findet sich zu der vertraglich angegebenen

    Zeit oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem

    veröffentlichten Abflug zur Abfertigung ein oder

    Der Fluggast wurde vom Luftfahrt- oder Reiseunternehmen von einem gebuchten auf

    einen anderen Flug verlegt und findet sich zu der angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit

    angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem veröffentlichten Abflug zur Abfertigung

    ein."

    Usw., usw.

  • Mapprechts
    Dabei seit: 1117411200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1155998114000

    Hallo Erika,

    super. Danke!!! Da weiß ich ja, was ich morgen machen kann... nochmal einen Brief an GTI schreiben.

    Das einzige was die mir bisher geschrieben haben war, daß ich als Pauschalurlauber keinen Anspruch darauf habe, pünktlich befördert zu werden. Dann müßte ich Linie fliegen.

    Ich hatte denen aber Voucher etc. in Kopie beigelegt, aus denen ersichtlich war, daß sich nicht nur die Flugzeiten, sondern auch noch die Flug-Nr. geändert haben.

    Da ich nicht das erste Mal mit GTI/Sky geflogen bin, war ich ja schon auf einiges gefaßt, besonders auf den "netten" Reiseleiter... man kennt sich ja.... ggggg* Aber diese kompletten Flugumbuchungen - und somit lt. EU-Recht nicht mehr nur Verschiebungen - haben mich diesmal wirklich komplett vom Sockel gehauen.

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie die jetzt reagieren.....

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1155998340000

    Mapprechts, hältst Du uns auf dem Laufenden? Würde mich schon interessieren, wie GTI reagiert. :D

  • Mapprechts
    Dabei seit: 1117411200000
    Beiträge: 180
    geschrieben 1156000371000

    Mach ich. Bin ja selber gespannt. Da die auf meine bisherigen Briefe (Einschreiben!) immer wie "Schlaftabletten" reagiert haben, habe ich denen diesmal eine Frist gesetzt und damit gedroht, den Sachverhalt dem LBA zu melden. Wie ich jetzt gesehen habe, haben die ja sogar schon Formulare dafür im Internet, die man nur noch ausfüllen muß.

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1156006898000

    Sorry aber leider gilt die EU Verordnung für Deinen Fall nicht.

    Weil:

    Sky eine nicht EU Airline ist.

    Die Reise aus einem Drittland startete.

    Beim wäre es egal ob Sky eine EU Airline ist und bei einem z. B Condorflug wäre es auch anders gewesen weil EU Airline.

    Der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92 genehmigtes Luftfahrtunternehmen.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156009315000

    Thorben,

    die EU-Verordnung 2407/92 regelt lediglich die Verkehrsrechte ausländischer Fluggesellschaften von und nach Deutschland (EU).

    Sky ist in der Liste aufgeführt, dürfte ja wohl sonst auch kaum hier landen.

    Kurz: Sky darf hier starten und landen und muß sich damit unserer Gesetzgebung unterwerfen.

    Wenn ich einen Laden in Ägypten eröffne oder eine Kneipe in der Türkei, gilt für mich dortiges Recht und Gesetz. Oder noch einfacher: wenn ich in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit begehe, werde ich nach Schweizer Recht zur Kasse gebeten und nicht nach deutschem.

    Bei Flugzeugen ist es eben nicht möglich, sie wie bei Schiffen, unter fremder Flagge registrieren zu lassen und dann zu sagen: deutsche oder EU-Vorschriften interessieren nicht.

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