• Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1156021874000

    Nein darum geht es nicht, wenn SKY VON D nach xy fliegt gilt die Verordnung denn SKY (nicht EU Airline) startet in der EU.

    Wenn Sky aber von einem Drittland NACH D fliegt gilt die EU Verordnung NUR für EU-Airlines und nicht für SKY, weil nicht EU Airline!

    Schaust Du hier:

    Anspruch auf Leistung - was muss der Fluggast tun?

    Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EG-Verordnung (Artikel 3) zu erheben, sind

    folgende Voraussetzungen erforderlich:

    1. Der Fluggast tritt den Flug auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates an oder der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.

    SKY unterliegt den Bestimmungen der EU Verordnung also nur, wenn der Abflug ein deutscher Flughafen war nicht wenn er das Ziel ist. :bulb:

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156027283000

    Hier steht nichts von einem EU-Luftfahrtunternhmen oder einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, sondern von einem nach der EU-Verordnung genehmigten Luftfahrtunternehmen wie oben aufgeführt.

    Hier nochmal einkopiert die Veröffentlichung des LBA.

    1. Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder

    der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92 genehmigtes Luftfahrtunternehmen.

    Dieser vorstehende Text stammt vom LBA, woher kommt dieser kleine, aber feine Unterschied?

    Ich kann mich noch an Diskussionen und Veröffentlichungen aus der Zeit der EU-Verordnung Fluggastrechte erinnern: immer wieder wurde betont, daß diese Verordnung verbindlich ist für alle Gesellschaften, die innerhalb der EU starten oder landen.

    Eine spannende Frage...

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1156031589000

    Nein garnicht spannend nur eine SEHR schlechte Übersetzung des LBA mach es etwas undurchsichtig.

    Ist aber auch logisch wer hier LANDET hat die Annulierung, Verlegung etc. ja ggf. in einem Drittland begangen und NICHT in der EU,somit ist die EU ja nicht für die Regelung im Startland zuständig - dafür wären in unserem Beispiel ja die Ägypter zuständig gewesen, denn in deren Land fand die Verschiebung statt.

    Wer HIER startet ist ja definitiv in der EU.

    Mein Text stammte von der Schlichtungstelle Mobilität

    Hier der Originaltext, da wird es ganz deutlich:

    Scope

    1. This Regulation shall apply:

    (a) to passengers departing from an airport located in the territory of a Member State to which the Treaty applies;

    (b) to passengers departing from an airport located in a third country to an airport situated in the territory of a Member State to which the Treaty applies, unless they received benefits or compensation and were given assistance in that third country, if the operating air carrier of the flight concerned is a Community carrier.

    Community carrier = EU Airline, also nich z.B. Sky Airlines weil türkisch und somit NON Community carrier

    Habe das Original auch in deutsch gefunden, ließt sich etwas schwer:

    Artikel 3

    Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt

    a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

    b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156032893000

    Kommt drauf an, wie man "Community" übersetzt... Gemeinschaft, Gemeinde, Gemeinwesen, Gemeinschaftsdienst, Arbeitsgemeinschaft... habe ich was vergessen?

    (Klugscheißer-Modus AUS) ;)

    Geht der Text der Schlichtungsstelle nicht noch ein bißchen weiter... bezüglich "Gemeinschaft i.S. der Verordnung 2407/92"?

    Die Übersetzung Community = EU ist ... recht unkonventionell.

    edit:

    Der Link auf der Website der Schlichtungsstelle M. führt wieder zum LBA, Text wie oben von mir einkopiert.

    Die Schlichtungsstelle bearbeitet leider keine Pauschalreisen, wäre sonst auch ein hilfreicher Link gewesen.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    geschrieben 1156076493000

    Es geht hier um Papier der EU und das Zitat in english ist von der EU site

    EU = european community, wenn die also von sich selber reden dann ist das die community da gibts nix zu deuteln sowohl der original Text (if the operating air carrier of the flight concerned is a Community carrier)als auch die offizielle Übersetzung der deutschen EU site ( sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist ) sind eindeutig, nur das LBA schert mit einer deutbaren und ungenauen Übersetzung aus.

    Aber ALLE anderen Quellen sind eindeutig!

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  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156079904000

    Thorben,

    ich mag mich an dieser Frage nicht weiter festbeißen - Du siehst es so, ich sehe es anders.

  • glasaug
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1156087762000

    @'Mapprechts' sagte:

    Hallo Miteinander,

    daß man als Chartergast damit rechnen muß, auch relativ kurzfristig umgebucht zu werden, wurde ja hier schon oft genug diskutiert.

    Meine Frage lautet nun, wie weit vorher muß man informiert werden? Reicht es aus, wenn man z. B. um 17.00 Uhr am Vorabend darüber informiert wird, daß der Transferbus bereits um 0.45 Uhr vor der Hoteltüre steht? So ging es uns nämlich dieses Jahr im Urlaub.

    Gibt es da Fristen, die ein Reiseveranstalter einhalten muß?

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    LG

    Birgit

    Hallo Mapprechts,

    das gleiche ist mir vor 2 Jahren auch passiert. Wir sind bei einem einwöchigen Urlaub mit sun-express am Abend um ca. 22 Uhr in Antalya angekommen (die Tickets waren so ausgedruckt) und dann beim Rückflug (lt. Tickets ebenfalls sun-express und zwar mittags ca. 13 Uhr) erst abends vorm Abflug so ca. um 17 Uhr beiläufig während der Ausflugsrückkehr ins Hotel mit der Nachricht überfallen worden daß der Rückflug schon um 6.35 Uhr startet. Die Busabholung also schon um ca. 4 Uhr erfolgt. Die Fluggesellschaft war dann auch nicht wie geplant sun-express sondern Sky-Airlines.

    Wir haben damals dann außer sich ärgern garnicht gemacht. Aber so was buche ich seitdem nicht mehr!!

    LG glasaug

  • Mapprechts
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    Beiträge: 180
    geschrieben 1156090198000

    Hallo Erika und Thorben...

    bitte nicht streiten!!!!! :( Reicht schon, wenn ich mich seit 2 Monaten mit GTI wg. dieser Angelegenheit "kloppe". Ich habe jetzt mal einen Brief mit Bezug auf die Richtlinien aufgesetzt und werde ihn morgen per Einschreiben (!) an GTI abschicken. Ich bin mal gespannt, wie die jetzt reagieren, wenn ich mit dieser Richtlinie komme.

    @Glasaug,

    leider ist es bei GTI absolut üblich, daß die erst wenige Stunden vor Abflug informieren. Wenn der Flug zu seiner Zeit bleibt, ist das für mich in Ordnung. Immerhin weiß ich dieses (schreckliche) Datum ja schon mindestens seit 3 Wochen. Wenn so ein Flug vorverlegt - wie in unserem und Deinem Fall - erwarte ich doch, daß man früh genug informiert wird.

    Witzigerweise wußten Passagiere von Alltours - die ebenfalls nach FDH mit Sky flogen (selbe Maschine) - schon am Donnerstag mittag von dieser Umbuchung.

    GTI stellt die Angelegenheit auch immer noch als Flugverschiebung dar (habe mir gestern die Briefe nochmal in aller Ruhe durchgelesen). Es handelt sich aber nicht um eine Verschiebung, sondern Umbuchung, da beide Rückflüge eine andere Flug-Nr. haben, als die ursprünlich auf dem Voucher angegebenen. (Habe ich jetzt hier gelernt).... ;)

    Über die Qualität des Fliegers könnte ich auch noch einen Beitrag liefern..... gehört aber nicht in diese Rubrik. Nur soviel: Bin schon mit einer Fokker über die ostfriesischen Inseln geflogen, das war schon "interessant". Aber die orange Maschine von Sky ist "sehr interessant". Schade, daß ich morgens um 4.00 Uhr nicht auf die Idee gekommen bin, diese einzigartige Fluggerät zu fotografieren und die Höflichkeitsbekundungen der Stewardessen aufzunehmen. Bootcamp auf 10.000 m Höhe..... :shock1: :disappointed: :?

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Mapprechts
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    geschrieben 1158065313000

    Möchte Euch in dieser Angelegenheit mal auf dem Laufenden halten.

    GTI hat sich auf mein Schreiben - trotz Fristsetzung - überhaupt nicht gerührt.

    Ich habe daraufhin am Montag an das LBA Meldung erstattet. Ich denke mal, daß maßgeblich ist, was dort entschieden wird. Sobald ich Meldung vom LBA habe, werde ich Euch berichten. Ich gehe mal davon aus, daß die Angelegenheit nicht nur für uns, sondern auch für andere Urlauber interessant ist, da ja Umbuchungen auf Maschinen mit anderen Flug-Nr. wohl mittlerweile Gang und Gäbe sind.

    LG

    Birgit

    Et kütt wie et kütt!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1158077084000

    Ist schon klar, dass die nicht reagieren, müssen Sie ja auch nicht, weil keine EU Airline......aber das wird das LBA Dir dann auch sagen.....

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