• carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1295291189000

    @schmidtbau: Sag mal liest du auch was du da schreibst?

    Wenn der TO einen Thread eröffnet, wird er wohl Antworten erwarten, oder? Würde sonst wenig Sinn machen, oder?

    Nochmal: Das hat nix mit "Glucksch..." zu tun. Ich weise dich ein letztes Mal darauf hin, dass ich es ausführlich erklären wollte. Bei dir offensichtlich nach wie vor erfolglos, daher empfindest du es als "Glucksch...". Bitte, wenn es dir dann besser geht.

    Vielleicht liest du dir auch nochmal durch, was Kourion eben geschrieben hat.

    Ich verabschiede mich an dieser Stelle, das ist wohl für uns beide besser.

  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1295291928000

    @chsule sagte:

    ....und ich bin halt Anfänger und habe nur nachgefragt, ob es ein Recht gibt.

    @ chsule,

    die Frage nach dem Recht hättest Du Dir vor der Buchung stellen sollen, da kannst Du Dich nicht auf Dein " Anfängertum " beziehen. Ein Kaufvertrag heißt nicht umsonst " Vertrag ". Damit bist Du eine Verpflichtung eingegangen die verbindlich ist. Wärest doch im Umkehrschluß auch nicht damit einverstanden, wenn der RV Dir plötzlich eine teurere Reise verkaufen würde als vereinbart, oder? :?

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
    Beiträge: 3475
    geschrieben 1295292278000

    @schmidtbau sagte:

    Dann solltest du nicht schon beim Lesen Fehler machen und den Beitrag des TO so akzeptieren wie er ist und deine permanente gluckschei.. dir sparen.

    .... besser beim Lesen Fehler machen als beim Schreiben, oder?  :p " Klugschei.. " :laughing:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
    Beiträge: 1326
    geschrieben 1295292699000

    Hallo,

    auch eine Reise ist eine' Sache'  die durch einen Vertrag zustande kommt,

    der angebotene Preis für die angebotene Sache / Reise zu diesem Zeitpunkt,

    kommt durch Antrag, der RV bietet dir eine Reise zu einem bestimmten Preis an,

    die man durch Buchung annimmt, mit der Buchungsbestätiung ist der Vertrag

    geschlossen, beidseitig angenommen.

    Es spielt keine Rolle ob sich der Preis danach erhöht oder senkt.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1295294861000

    Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber ericmu, dein Beitrag enthält ein paar Ungereimtheiten:

    a) Eine Reise ist keine Sache, d.h. keine Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im BGB SachenRecht

    b) der RV bietet nichts an, sondern fordert dazu auf, ein Angebot abzugeben, was der Kunde mit der Buchung bzw. Buchungsanfrage tut. Durch die Buchungsbestätigung wird durch den RV das Angebot angenommen, d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind abgegeben und der Vertrag zustande gekommen.

    Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am >Schluß sucht noch jemand im 3.Buch des BGB, wie er zum Eigentum an der Sache Reise gelangen könnte.

    Gruß chepri

  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
    Beiträge: 1514
    geschrieben 1295295740000

    Louboutin:

    @chsule

    ...... Wärest doch im Umkehrschluß auch nicht damit einverstanden, wenn der RV Dir plötzlich eine teurere Reise verkaufen würde als vereinbart, oder?

    -  -  -  -  -  -  -  - 

    Es gibt aber durchaus Fälle, wo der RV genau das versucht zu praktizieren! ;) :p

  • Reisefreundinnen
    Dabei seit: 1294358400000
    Beiträge: 377
    gesperrt
    geschrieben 1295381925000

    @chepri sagte:

    Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber ericmu, dein Beitrag enthält ein paar Ungereimtheiten:

    b) der RV bietet nichts an, sondern fordert dazu auf, ein Angebot abzugeben, was der Kunde mit der Buchung bzw. Buchungsanfrage tut. Durch die Buchungsbestätigung wird durch den RV das Angebot angenommen, d.h. zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind abgegeben und der Vertrag zustande gekommen.

    Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am >Schluß sucht noch jemand im 3.Buch des BGB, wie er zum Eigentum an der Sache Reise gelangen könnte.

    Gruß chepri

    Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber chepri, dein Beitrag enthält eine eklatante Ungereimtheit:

    Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich und damit kein Angebot.

    Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am Schluß denkt noch jemand, seine Anfrage verpflichtet ihn zur Zahlung.

    Gruß Petra

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1295382472000

    Achtung "Glucksch..." :laughing: :

    Eine Buchungsanfrage ist das, was man gemeinhin als Buchung bezeichnet. Diese wird aber erst nach Bestätigung durch den RV gültig. Somit ist sie auch nicht unverbindlich. Diese Anfrage kann genau solange storniert werden, bis die Bestätigung des RV da ist.

    Wenn diese Buchungsanfrage unverbindlich wäre, müsstest du ja wiederum die Buchungsbestätigung bestätigen, um einen Vertrag zu schließen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1295383898000

    @carsten

    Diese Wortkreation gefiel mir schon neulich. ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1295385843000

    @Reisefreundinnen sagte:

    Auch wenn es überhaupt nicht hierher gehört, aber lieber chepri, dein Beitrag enthält eine eklatante Ungereimtheit

    Eine Buchungsanfrage ist immer unverbindlich und damit kein Angebot.

    Ich bin mir ja fast sicher, dass du es auch so gemeint hast, aber am Schluß denkt noch jemand, seine Anfrage verpflichtet ihn zur Zahlung.

    Gruß Petra

    Da hast du natürlich vollkommen recht liebe Petra, das Wort Buchungsanfrage so zu verwenden führt zu Missverständnissen. Aber auch der Ausdruck "Buchung" macht vielfach nicht klar, dass es sich dabei rechtlich gesehen nur um die Abgabe eines Angebots handelt.

    carsten79 hat als "Glucksch.." das geschrieben, was ich gemeint habe.

    LG chepri

    P.S. Es wird Zeit für einen neuen Avatar ;)

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