zunächst einmal, was @katjaworld hier schreibt, ist sehr gut formuliert. Und doch möchte ich auf zwei Dinge nochmals eingehen:
1. bei Reisen stellt der Kunde das Angebot!
2. Preisanfechtung
zu 1.
Ein Reisevertrag kommt durch Angebot (vom Kunden!) und der Annahme (des Reiseveranstalters) zustande (§§ 145 ff.). Die Anmeldung des Reisenden stellt das Vertragsangebot an den Reiseveranstalter dar. Die in einem Katalog abgedruckten Preise und Reisen stellen keine Angebote dar, sondern eine Einladung zur Angebotslegung (durch den Kunden an den RV an Hand seines Katalogs).
Daher meine ich, dass Begriffe wie Buchungsanfrage, Anfrage, Buchung u.ä. nicht rechtlich definiert sind und daher - siehe oben - jede Anfrage den Kunden an die gesetzliche Bindungsfrist bindet, vierzehn Tage (§ 147 II). Innerhalb dieser Frist kann der Reisende eine Annahme seines Angebots erwarten, aber selbst nicht zurücktreten (ohne Zahlung von Stornokosten)!.
Damit ist aber eben auch klargestellt, dass
2. Preisanfechtung
ein Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist widersprechen kann (Kalkulationsirrtum, Druckfehler u.a.).
Ändern sich Preise nach Buchung
so gilt: Preiserhöhungen können nur nach den gesetzlich eng gesteckten Richtlinien weitergegeben werden, wobei ein wesentlicher Punkt ist, dass auch Preissenkungen weitergegeben werden müssen. Die einseitige Preiserhöhungskausel ist dann ungültig, wenn nicht gleichzeitig dem Kunden die Preissenkung garaniert werden.
Keine Preisänderung
stellt aber möglicherweise ein als Sonderpreis, Sonderangebot o.ä. - zeitlich beschränktes - Angebot ein und derselben Ware (Reise) dar. Hier gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der "Willensübereinkunft" vereinbart wurde.
Eine Pflicht der Preissenkung gälte nur dann für bereits abgeschlossene Reiseverträge, wenn es sich bei der Preissenkung um eine dauerhafte, durch neue Einkaufsvorteile oder anderer Kalkulationsfaktoren Senkung handelt.
Selbst dann bin ich schon im Zweifel, da in Deutschland auch Tagespreise nun zugelassen sind. Das heißt, ein Reiseveranstalter kann unter gewissen gesetzlichen Spielregeln täglich neue Preise verlangen.
Soweit ein Kurzausflug in diese komplexe Materie. Als Quelle, wie schon so oft "Reiserecht", Ernst Führich, Ausgabe 2005 "Zustandekommen des Reisevertrags" S 88 ff.