• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296140286000

    zunächst einmal, was @katjaworld hier schreibt, ist sehr gut formuliert. Und doch möchte ich auf zwei Dinge nochmals eingehen:

    1. bei Reisen stellt der Kunde das Angebot!

    2. Preisanfechtung

    zu 1.

    Ein Reisevertrag kommt durch Angebot (vom Kunden!) und der Annahme (des Reiseveranstalters) zustande (§§ 145 ff.). Die Anmeldung des Reisenden stellt das Vertragsangebot an den Reiseveranstalter dar. Die in einem Katalog abgedruckten Preise und Reisen stellen keine Angebote dar, sondern eine Einladung zur Angebotslegung (durch den Kunden an den RV an Hand seines Katalogs).

    Daher meine ich, dass Begriffe wie Buchungsanfrage, Anfrage, Buchung u.ä. nicht rechtlich definiert sind und daher - siehe oben - jede Anfrage den Kunden an die gesetzliche Bindungsfrist bindet, vierzehn Tage (§ 147 II). Innerhalb dieser Frist kann der Reisende eine Annahme seines Angebots erwarten, aber selbst nicht zurücktreten (ohne Zahlung von Stornokosten)!.

    Damit ist aber eben auch klargestellt, dass

    2. Preisanfechtung

    ein Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist widersprechen kann (Kalkulationsirrtum, Druckfehler u.a.).

    Ändern sich Preise nach Buchung

    so gilt: Preiserhöhungen können nur nach den gesetzlich eng gesteckten Richtlinien weitergegeben werden, wobei ein wesentlicher Punkt ist, dass auch Preissenkungen weitergegeben werden müssen. Die einseitige Preiserhöhungskausel ist dann ungültig, wenn nicht gleichzeitig dem Kunden die Preissenkung garaniert werden.

    Keine Preisänderung

    stellt aber möglicherweise ein als Sonderpreis, Sonderangebot o.ä. - zeitlich beschränktes - Angebot ein und derselben Ware (Reise) dar. Hier gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der "Willensübereinkunft" vereinbart wurde.

    Eine Pflicht der Preissenkung gälte nur dann für bereits abgeschlossene Reiseverträge, wenn es sich bei der Preissenkung um eine dauerhafte, durch neue Einkaufsvorteile oder anderer Kalkulationsfaktoren Senkung handelt.

    Selbst dann bin ich schon im Zweifel, da in Deutschland auch Tagespreise nun zugelassen sind.  Das heißt,  ein Reiseveranstalter kann unter gewissen gesetzlichen Spielregeln täglich neue Preise verlangen.

    Soweit ein Kurzausflug in diese komplexe Materie. Als Quelle, wie schon so oft "Reiserecht", Ernst Führich, Ausgabe 2005 "Zustandekommen des Reisevertrags" S 88 ff.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1296148395000

    Dann fangen wir halt wieder von vorne an: :laughing:

    Ein Reisevertrag kann sehr wohl auch dadurch entstehen, dass ein Reiseveranstalter ein Angebot macht, und der Kunde dieses Angebot annimmt. 

    Schön ist, dass wieder ein neuer Begriff auftaucht: "....Die Anmeldung des Reisenden stellt das Vertragsangebot..."

    Was bitteschön ist eine Anmeldung?

    Dabei ist es so einfach und absolut nichts besonderes, was das Zustandekommen eines Reisevertrags vom Kaufvertrag über eine Schachtel Mozartkugeln unterscheidet. Nur die Folgen dieser Verträge sind zum Teil jeweils andere, aber das wäre wieder ein anderes Thema.

    • Immer wird zu Prüfen sein, ob ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde
    • Dies ist dann der Fall, wenn zwei übereinstimmende WE vorliegen

    Und dann steht in jeder Klausur:

    1.) Angebot

      a)"In der ....... könnte.... gesehen werden. Weil aber....Dem steht entgegegen....."

      b) "Ein .... . könnte aber durch......."

    Und so weiter und so fort. Warum es ausgerechnet beim Reisevertrag so problematisch sein soll, erschließt sich mir überhaupt nicht.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296157012000

    @chepri, du hast Recht, das Wort Anmeldung führt zu Irritationen. Nennen wir es daher Anfrage - also eine Anfrage des Kunden, ob ein Angebot noch verfügbar ist, ist ein Angebot des Kunden an einen Reiseveranstalter, an das er, der Kunde, 14 Tage gebunden ist.

    Das war jetzt die einfache Version.

    Aber es ist nun einmal so.

    Ein Reisevertrag kann selbstverständlich mündlich, schriftlich oder durch ein Zeichen, das den beteiligten Parteien signalisiert, dass eine Willensüberkunft getroffen wurde, zustande kommen. Und trotzdem ist es so, dass nicht der Reiseveranstalter ein Angebot legt, sondern der Kunde. Wenn du es bis in letzte Detail wissen möchtest, warum und wieso, empfehle ich dir das Buch von Dr. Führich, mittlerweile 6. Ausgabe (2010). Aber es ist eben so. ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1296158482000

    @Mosaik

     

    "Ändern sich Preise nach Buchung

    so gilt: Preiserhöhungen können nur nach den gesetzlich eng gesteckten Richtlinien weitergegeben werden, wobei ein wesentlicher Punkt ist, dass auch Preissenkungen weitergegeben werden müssen."

     

    Stimmt ! Eine Preissenkung wurde mal an mich weitergegeben. Sehr angenehm.  ;)

    Aber sehr viel später als 14 Tage nach der Buchung.

    (Oder habe ich dich falsch verstanden ? Ist Senkung auch später weiterzugeben ?)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296161262000

    @mosaik

    Jetzt hast du aber einen großen Fehler gemacht! Das Wort "Anfrage" wurde von mir mal versehentlich gebraucht, und darauf hin wurde ich sehr ausführlich belehrt, dass ich mich falsch ausdrücke. Wie beruhigend für mich, dass das auch dir passiert. Lies mal die Ausführungen von katjaworld, wo es u.a. heißt: "Kleiner Tipp aber schon mal: Eine Buchungsanfrage ist immer rechtlich unverbindlich!"

    Es wird sie freuen, aber ich stimme ihr vorbehaltlos zu. Eine Anfrage, als solche bezeichnet und weggeschickt, ist keine Willenserklärung. Wenn ich dem Hotel XY schreibe "Haben Sie vom x. -. y. nächsten Monats ein Zimmer frei, und wenn ja, zu welchem Preis" bin ich keinesfalls verpflichtet, dieses Zimmer zu bezahlen, wenn die

    Antwort "Ja, das Zimmer ist frei und kostet pro Nacht 100€.

    Auch im zweiten Punkt widerspreche ich dir und Dr. Führich.

    Es gibt tatsächlich RV, an die man herantreten kann, um sich ein individuelles Angebot erstellen zu lassen. Ich selbst habe das mal bei OFT-Reisen praktiziert und mir nach meinen Eckdaten und Wünschen eine Reise zusammen stellen lassen. Ich bekam dann ein Schreiben mit folgenden Inhalt: Sehr geehrter Herr XY,

    nach Ihren Vorgaben bieten wir folgende Kombination an: Flug am x.y. mit .......usw.

    Wenn Ihnen dieses Angebot zusagt, bitten wir um Ihre rechtsverbindliche Bestätigung bis..."

    Wer hat hier ein Angebot gemacht und wer hat es angenommen? (Angenommen hat es niemand, weil es mir nicht gefallen hat. Es kam aber auch niemand auf die Idee mir eine Rechnung zu senden)

    Ich gebe dir und Dr. Führich recht, wenn deine Ausführungen auf das Beispiel "Reise aus dem Katalog" (oder Prospekt etc.) bezogen sind. Hier ist es eindeutig so wie geschrieben. Aber es gibt eben keine zwingende Voraussetzung, dass ein Reisevertrag nur dann zustande kommen kann, wenn der Konsument ein Angebot macht.

    So, und ich glaube, zu diesem Thema schreibe ich hier nichts mehr.

  • katjaworld
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    geschrieben 1296162875000

    Wow chepri, jetzt sagst du nix mehr, aber jetzt möchte ich gern nochmal was sagen, obwohl ich mir geschworen hatte, nix mehr zu sagen. Ja natürlich, eine klitzekleine Freude verspüre ich auch, dass du mir zustimmst, ich geb es zu ;) , aber was mich noch viel mehr freut, ist dein spitzenmäßiger, absolut korrekter für alle sehr verständlicher Beitrag. So in Bestform hab ich dich noch nie erlebt. Freu mich wirklich.

    Liebe Grüße Katja

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296163600000

    Wo du Recht hast, hast du Recht, das werde ich auch nie abstreiten. Es ist ja nicht so, dass ich nicht erkenne, was du sagen willst, aber vielleicht sind in deinen Beiträgen manchmal Töne, die bei mir etwas falsches anklingen lassen.

    Dennoch bin ich der Meinung, dass es jetzt viele, von verschiedenen usern verfasste umfangreiche Ausführungen zum Thema "Zustandekommen eines Reisevertrags" gibt, dass so ziemlich alles gesagt ist. Ich bin mir aber sicher, dass diese Frage über kurz oder lang wieder auftritt.

    Bis dahin könnte man sich ja mal darüber unterhalten, welche Rechtsgrundlagen mosaik meint, wenn er von der gesetzlichen Pflicht zur Preissenkung schreibt. Ich kenne diese Problematik nur im Zusammenhang mit der Kerosinabgabe, allerdings ist das schon zehn Jahre her. Zudem betraf es da im Kern eine andere Problematik.

    Gruss

    chepri

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1296172622000

    hey, jetzt ist noch einer froh, lese ich euch doch beide gerne :laughing:

  • Kourion
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    geschrieben 1296204347000

    @chepri

    "... welche Rechtsgrundlagen mosaik meint, wenn er von der gesetzlichen Pflicht zur Preissenkung schreibt."

     

    Im Falle meiner Reise ging es nicht um Kerosin. Das Hotel hat Monate nach meiner Buchung den Preis gesenkt und diese Preissenkung wurde an mich weitergeleitet.

     

    Darum auch meine Frage an mosaik: Ist Preissenkung auch später weiterzugeben ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mosaik
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    geschrieben 1296206463000

    @Kourion sagte:

    ...Ist Senkung auch später weiterzugeben

    Genauso ist es! Du buchst z. B. im Jänner eine Reise für Juni; im April konnte der Reiseveranstalter einen günstigeren Preis aushandeln (oder hat die Fluglinie gewechselt...) - dann muss er die Preissenkung im April dem Kunden mitteilen.

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