• Kourion
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    geschrieben 1296207172000

    @mosaik          Danke.   :D

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    geschrieben 1296209707000

    Also mich würde interessieren, wo das steht und unter welchen Voraussetzungen dies zutrifft. Aber bitte nicht Dr. Führich angeben, sondern die entsprechenden Rechtsnormen.

    LG chepri

  • mosaik
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    geschrieben 1296227250000

    Liebe(r) chepri, Dr. Führich ist einer der führenden deutschen Reiserechtsexperten und schreibt somit in gewisser Weise deutsches Reiserecht. Sein Werk ist eine Sammlung von Rechtsverweisen, Urteilen und Rechtsexpertisen mit mehr als 500 Seiten.

    Wenn du gestattest, werde ich auf eine detaillierte Zitierung hier verzichten, weil ich, ich gebe es zu, auch noch Anderes zu erledigen habe als einen "ungläubigen Apostel" zu bekehren ;)

  • chepri
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    geschrieben 1296245290000

    Es tut mir sehr leid, aber das ist mehr als schwach. Ich erwarte auch keine Zitierung von Dr. Führich, sondern einfach die Angabe einer Rechtsnorm, die deine Behauptungen stützen. Du kannst doch nicht im Ernst erwarten, dass ein Kunde an seinen RV schreibt, er müsse die Preissenkung an ihn weitergeben, weil das bei Dr. Führich steht. Vermutlich wird man dieses Schreiben nicht mal beantworten.

    Ich sage ja auch nicht, dass das falsch ist, nur weiß ich jetzt wirklich nicht, wo ich suchen soll. Irgendeine Anspruchsnorm muss aber vorhanden sein, wenn ich etwas fordere. Treu und Glaube? Gute Sitten? Alles wohl eher nicht zutreffend. 

    Warum ich mich nicht blindings auf deinen Ratgeber verlasse?

    Ich bin nämlich ein wenig skeptisch gegen den guten Dr. Führich, wenn da wirklich stehen sollte, was du auf der Seite vorher unter 1.) geschrieben hast ohne den Zusatz, dass dies für Katalogreisen gilt. Wie schon dargelegt, ist diese Aussage als Verallgemeinerung schlichtweg falsch, denn nicht nur das von mir geschriebene Beispiel zeigt auf, dass auch ein RV ein Angebot machen kann, es sind auch noch diverse andere Konstellationen denkbar. Dieser Abschnitt enthält ja noch mehr Ungenauigkeiten, auf die man hier nicht einzugehen braucht, aber auch, dass "jede Anfrage den Kunden an die gesetzliche Bindungsfrist bindet, vierzehn Tage (§ 147 II)." ist in mehreren Punkten unrichtig bzw, ungenau. Daher meine Bedenken, was den guten Dr. Führich angeht.

     

    Du bist lange genug im Geschäft und weißt vermutlich sehr genau, dass es zu allen rechtlichen Problemen eine Gesetzesnorm gibt. Über die Auslegung mag man diskutieren und dann auch gerne auf "Experten" verweisen.

  • mosaik
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    geschrieben 1296247480000

    Pech, aber jetzt will ich nicht mehr. Und du musst gar nix. Den Dr. Führich scheinst du nicht zu kennen.

    Und ich habe es mir nicht zur Aufgabe gemacht, mit meiner Energie irgendjemanden zu bekehren, gell mein lieber Freund ;)

  • chepri
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    geschrieben 1296249350000

    Du mußt mich nicht bekehren, du könntest mich bestenfalls überzeugen. So aber stelle ich nur fest, du behauptest etwas und kannst keine Rechtsgrundlage nennen. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass du mit Sätzen wie "Ich mag nicht mehr" argumentieren mußt.

    Das hat auch nichts mit Prof. (in Österreich liebt man doch die Titel) Dr. Führich zu tun, der sicher als Reiserechtsexperte bekannt ist. Ich glaube vielmehr, du hast dich verlesen.

    Aber wenn man hier als geschätzter Experte Auskünfte gibt, sollen sie doch so sein, dass man damit etwas anfangen kann.

    Und trotz smile finde ich deine Schlussbemerkung ein wenig herablassend.

    P.S. Auf deiner eigenen hp schreibst du übrigens wesentlich anders über die Problematik der nachträglichen Preissenkung. M.E. gehst du dort auch vollkommen richtig auf die beiden entscheidenden Punkte, nämlich Kerosinzuschlag und staatlicche Abgaben hin. Über diese brauchen wir nicht diskutieren.

    Im wesentlichen aber lautet Dein Fazit dort: 

    "Was das Problem hier betrifft, so ist es sicherlich moralisch nicht in Ordnung, rechtlich jedoch meines Erachtens nach nicht anfechtbar"

  • mosaik
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    geschrieben 1296302476000

    @chepri sagte:

    P.S. Auf deiner eigenen hp schreibst du übrigens wesentlich anders über die Problematik der nachträglichen Preissenkung. M.E. gehst du dort auch vollkommen richtig auf die beiden entscheidenden Punkte, nämlich Kerosinzuschlag und staatlicche Abgaben hin. Über diese brauchen wir nicht diskutieren.

    Im wesentlichen aber lautet Dein Fazit dort: 

    "Was das Problem hier betrifft, so ist es sicherlich moralisch nicht in Ordnung, rechtlich jedoch meines Erachtens nach nicht anfechtbar"

    nur nix aus dem Zusammenhang reißen! Du schriebst ja selbst hier mehrmals, dass du Kürzungen nicht schätzt. Warum kürzt du jetzt meine HP?

    Preiserhöhungen sind wohl etwas anderes als Preissenkungen.

  • chepri
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    geschrieben 1296312995000

    Du scheinst deine eigenen Beiträge auf der HP nicht zu kennen, deshalb erlaube ich mir, diese hier zu zitieren:

    Frage:

    "Ich habe im Frühbucherzeitraum ein Hotel gebucht, das jetzt - Monate später - auf einmal regulär noch günstiger bzw. mit ursprünglich nicht angebotenen Kinderfestpreisen angeboten wird - habe ich ein Recht auf Nachlass auf den neuen ermäßigten Preis? Reiseveranstalter dürfen ja auch ihre Preise erhöhen! "

    Antwort:

    "Bei diesem Problem gehen die Meinungen auseinander:

    Die einen sind der Meinung, dass eine Buchung beispielsweise im Dezember und eine Buchung beispielsweise im Februar zwei unabhängige Buchungen sind und die Preise - Leistungen daher auch durchaus unterschiedlich sein dürfen.

    Als Beispiel wird hier gerne angeführt, dass am Montag im Supermarkt der Artikel X noch nicht vergünstigt war, jedoch am Freitag um 25 Prozent billiger zu haben war. Da hätte man ja auch kein Recht, die Ware vom Montag zurück zubringen und gegen die vergünstigte einzutauschen.

    Die anderen vertreten die Meinung, dass es nicht kundengerecht sein kann und dem Wunsch zum Frühbuchen nicht förderlich sein kann, wenn derartige Aktionen dann stattfinden.

    Das Recht zum Preiserhöhen, übrigens, haben Veranstalter nur sehr beschränkt und aufgezählt: bei Erhöhung oder Einführung einer neuen staatlichen Abgabe oder Treibstoffkosten Änderungen. Diese Erhöhung gilt aber nur a) wenn im Gegenzug Senkungen dieser und nur dieser beider Dinge dem Kunden weiter gegeben werden und b) wenn die Grundlage der Berechnung BEI Buchung dem Kunden offen gelegt bzw. nachvollziehbar wird - was ja in der Regel nicht der Fall ist und daher ja auch beispielsweise Kerosinzuschläge nach Buchung nicht mehr gestattet sind.

    Was das Problem hier betrifft, so ist es sicherlich moralisch nicht in Ordnung, rechtlich jedoch meines Erachtens nach nicht anfechtbar."

     

    Quelle: HIER

    Also ich bin schon der Meinung, dass hier etwas ganz anderes steht als in deinem Beitrag auf der vorherigen Seite wo du schreibst:

    "Eine Pflicht der Preissenkung gälte nur dann für bereits abgeschlossene Reiseverträge, wenn es sich bei der Preissenkung um eine dauerhafte, durch neue Einkaufsvorteile oder anderer Kalkulationsfaktoren Senkung handelt."

    Wenn ich dich missverstanden haben sollte, nehme ich natürlich alles zurück.

  • mosaik
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    geschrieben 1296325826000

    :shock1: Es ist eindeutig der im Vorteil der Lesen kann! :D

    Auf meiner Homepage schreibe ich, dass Buchungen an zwei unterschiedlichen Tagen unterschiedliche Preise haben können. Und man kein Recht, von einem moralischen abgesehen, auf Preissenkung hat.

    In meinem ersten Posting hier zum Thema schrieb ich, dass eine Reise durchaus billiger angeboten werden kann, ohne dass man Anspruch auf Senkung hätte. Ich führe dann lediglich aus, unter welchen Umständen man Anspruch auf eine Preissenkung hätte!

    Wo jetzt da ein Widerspruch sein sollte, weiß ich nicht. Aber ich danke dir für den Link auf meine Reiserechtsseiten und werde diese offensichtlich nicht für alle klar verständliche Aussage auf meiner Seite präzisieren, um alle Zweifel auszuräumen!

  • chepri
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    geschrieben 1296328217000

    @mosaik sagte:

    :shock1: Es ist eindeutig der im Vorteil der Lesen kann! :D

    Manchmal liegt es aber auch an dem, der unverständlich schreibt. :p

    Aber mein lieber Freund, jetzt wird es mir zu dumm. Da du dich hartnäckig weigerst, irgendwelche Rechtsgrundlagen zu nennen, ständig neue Ausflüchte bringst und auch keine Stellung zu deiner falschen Behauptung " Beim Reisevertrag gibt immer der Kunde das Angebot ab" (vermutlich steht das so auch nicht bei Führich) beziehst, ist das Thema für mich erledigt. Nicht weil ich irgendetwas einsehe oder zu irgendetwas bekehrt bin, aber wir werden keine Gemeinsamkeit finden.

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