... was auf die Ansprüche keinerlei Auswirkung hat.
Im Übrigen interessieren sich Gerichte nicht für pauschale Aussagen wie "Horror Hotel" oder "katasprophales Essen", sie erwarten eine Anspruchsbegründung mit präzisen Angaben und Dokumentationen. Auch ein Strand mit etlichen Häufchen ist an sich noch kein dem Veranstalter anzulastender Reisemangel, die Chancen auf eine Erstattung erhöhen sich aber, wenn man an 3 aufeinanderfolgenden Tage dasselbe Häufchen dokumentiert und damit mangelnde Hygiene beschwert.
Brüllende Väter am Grill, im Supermarkt Verpflegung kaufende Servicemitarbeiter, ein Arzt, der zum Verzicht auf Essen und Baden rät ... einmal pusten und die Argumentation ist erloschen. Sofern kein Hans eine nachweislich mit Salmonellen belastete Bratwurst vorweisen kann, macht die Gesundheitsarie alle Hänse nicht nur nicht wieder gut, sie macht sie vielmehr ihrerseits angreifbar.
Es hat auch keinen Sinn an der Haltung der Juristen zu zweifeln, die sicherlich nicht den Wert der Gesundheit und das Recht auf ihren Schutz bestreiten. Sie bestehen allerdings auf vollkommen unwiderlegbare Nachweise für Verstöße gegen ihren Schutz. Hat demnach kein Hans eine Bratwurst ins Labor geschmuggelt und kann ihre Kontaminierung nachweisen, werden alle Hänse mit ihren hehren Zielen unweigerlich scheitern.
Der geschätzte Herr Hopperdietzel (Anwalt, Fachgebiet Reiserecht) warf einmal etwas voreilig eine Erkrankungsrate von mindestens 30% in ein Interview, ab welcher die Aussichten eines Obsiegens vor Gericht wahrscheinlicher würde.
Ich halte dagegen ein persönliches Erlebnis in einem Robinson Club. Dort betrug die Erkrankungsrate satte 80%, nicht selten saßen 10 und weniger Aufrechte vor einer Hundertschaft köstlicher Doraden und aßen sich um den Verstand. Täglich mehrmals erschienen Mitarbeiter der örtlichen Gesundheitsbehörden und nahmen Proben von quasi allem, was man sich irgendwie in den Mund stecken konnte - kein Befund.
Übeltäter war ein Norovirus, das - von einem Gast eingeschleppt! - mit erstaunlicher Erfolgsrate buchstäblich den gesamten Club (eingeschlossen die Mitarbeiter!) niederstreckte. Darunter waren auch einige Anwälte, die nach Möglichkeiten zum "Schadenerstatz" gefragt müde abwinkten - und das nicht nur, weil sie von der Krankheit entleibt waren.
Selbst wenn die Behörden den Laden geschlossen und damit allen Gästen den Urlaub gekappt hätten, wäre kein Anspruch gegen den Veranstalter durchsetzbar gewesen, da die Maßnahmen als eine dem Schutze der Gesundheit dienliche außerhalb seiner Sphäre gelten würde.
Ein weiteres beredtes Urteil ist das gegen eine Klägerin, die eine Salmonelleninfektion zwar nachweisen konnte, nicht jedoch deren Quelle im Hotel.
Sie scheiterte.
Mam62 hat es einen Bärendienst genannt, welcher den Hänsen mit einem Bestehen auf der Argumentationslinie "Angriff auf die Gesundheit" erwiesen würde. Ich halte diese Begrifflichkeit für recht treffend gewählt.
Zudem möchte ich zu bedenken geben, das Pauschalreisende immerhin durch die §§651 BGB die Möglichkeit haben, im Falle einer mängelbehafteten Reise gegen den Veranstalter zu Felde zu ziehen. Individualbucher hingegen müssten in der beispielhaften Causa in Bulgarien klagen - ich denke das ist kein besonderer Vorteil.
Ganz interessant finde ich allerdings die Idee, die Zahlungen für Pauschal- oder Flugreisen bis zur Vollendung auf ein Anderkonto zu entrichten und somit erst nach tadelloser Leistung verfügbar zu machen. Das ist allerdings entweder ein wenig kurz gedacht oder absolut revolutionär, müssten entsprechend ja auch die Zahlungen der jeweiligen Leistungserbringer entsprechend gegenseitig abgesichert werden.
Jedoch sind derartige Gedanken bezüglich einer der seltenen Ausnahmen des Prinzips Zahlung gegen Leistung gar nicht so vekehrt ...