• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1477491403000

    Aus meiner Sicht ist eine Aufstellung vollkommen entbehrlich, wie sollen sich denn diese 15% "aufschlussreich" verteilen?

    Du forderst 165% Minderung - das ist Unsinn!

    Beschränke dich auf die wesentlichen Minderungspunkte ansonsten wenn du ein ernsthaftes Interesse an einer Einigung hast.

    Wie gesagt - solche Angebote werden i.d.R. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet, d.h. ggf. ist der Veranstalter bereit für eine streitige Einigung.

    Daher würde ich dir empfehlen die Beträge  entsprechend realistisch zu gestalten.

    Edit:

    Fertige eine übersichtliche Auflistung an. Je sachlicher die Einrede desto effizienter!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sindy52
    Dabei seit: 1214870400000
    Beiträge: 81
    geschrieben 1477569686000

    Leider bin ich kein Anwalt und mir fällt es echt schwer mich hier kurz und bündig auszudrücken.

    Hier mein Text, bin mal über eure Meinungen gespannt:

    Sehr geehrter xxbitte keine Klarnamenxx,

     

    danke für Ihre Rückantwort.

     

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir die Entschädigung für diesen Katastrophen Urlaub zu gering ist.

    Laut Frankfurter/Kemptener Tabelle komme ich auf folgende Minderungen des Reisepreises:

     

    Keine/Unzureichende Reinigung - 20% des Reisepreises Ungenügender Wäschewechsel - 10% Geruchsbelästigung - 10%

    Verdorbene/ungenießbare Speisen – 25 %

    Verschmutzte Tische, Geschirr/Besteck, lange Wartezeiten – 15 %

    Feuchtigkeit im Zimmer/offene Steckdosen/Ratten – bis zu 50 %

    Kein Sandstrand/dreckiger Strand – 20 %

    Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 %

     

    Bei diesen vielen, besonders gesundheitlich schädigenden Mängel, ist es natürlich unrealisch 165 % von Ihnen zu fordern.

    Ich würde mich gerne mit Ihnen auf eine Summe einigen, die für beiden Parteien realistisch ist.

     

    Ich habe übrigens auch vorm Urlaub versucht umzubuchen.

    Da mir ein Teil der Mängel von anderen Urlaubern persönlich mitgeteilt wurde.

    Laut Alltours war vor Ort alles ín Ordnung.

    Dann frag ich mich wenn Alltours kontaktiert hat?

    Denn laut Aussage des Mitarbeiters vor Ort, konnt er sich seit Monaten nicht vor Beschwerden retten!!!

    Es ist wirklich traurig wie ein großer Reiseanbieter wie Alltours mit der Gesundheit seiner Kunden umgeht!!!

     

    Bitte bieten Sie mir eine realistische Entschädigung an.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ...
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1477573979000

    Ich schließe mich @vonschmeling unbedingt an und rate ebenfalls zu kurzer(!), sachlicher(!) und nur auf tatsächliche(!) und beweisbare(!) Mängel beschränkte Einrede.

    "Verdorbenes Essen"...immer wieder "gern" genannt, aber kaum beweisbar. Und nein, Fotos haben hier keine tatsächliche, wirksame Beweiskraft.

    Die Meinung von anderen Urlaubern ist hier ungefähr so interessant wie ein umfallender Sack Reis in China. Wenn Du hättest umbuchen wollen, warum hast Du es dann (analog zu den in den AGB genannten Bedingungen) nicht getan. Nun warst Du dort, also interessieren andere Urlaubermeinungen noch weniger.

    "...Bei diesen vielen, besonders gesundheitlich schädigenden Mängel, ist es natürlich unrealisch 165 % von Ihnen zu fordern. ..." Ja was denn nun? Du widersprichst Dir hier selbst! 

     "...Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 % ..." Ist wie bereits erwähnt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit (da der Saisonphase geschuldet) deutlich eher als Unannehmlichkeit denn als Mangel zu bewerten.

    Zum Thema Strand ist zudem unbedingt darauf zu achten, welche Forulierung im für euch gültigen Katalog verwendet wurde. SIL spricht z.B. von "Strand" und nicht von "Sandstrand" und wäre somit raus aus der Nummer. Wie ist dies in der (für euch gültigen) Alltours-Formulierung gehandhabt? Übrigens, auch grober Sand gilt u.U. als Sandstrand! Nehme ich z.B. nachfolgendes Bild als Maßstab, sehe ich dort durchaus Sandstrand:

    https://www.holidaycheck.de/hm/bilder-videos-elenite-victoria-holiday-village/65e44800-248c-3afa-8fe7-d01f9edf0159/-/c/beach/m/picture/mediaId/6b3d28cf-fbd8-37b1-b5b8-25230e2fda0d

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1477575277000

    Zitat holginho

    ""Verdorbenes Essen"...immer wieder "gern" genannt, aber kaum beweisbar. Und nein, Fotos haben hier keine tatsächliche, wirksame Beweiskraft."

    @holginho

    wieso haben denn fotos von meinetwegen verschimmeltem buffet inkl.  der bereits bestätigten mangelliste keine beweiskraft ?

    was muss man den noch beibringen, um verdorbenes essen zu bemängeln ?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1477575994000

    Das Problem an der Geschichte ist z.B. das eine (Foto-)Dokumentation von verschimmeltem Essen durchaus Sinn macht (ja, ich widerspreche mir hier (bewußt!)). Da dies aber sehr, sehr häufig einher geht mit Behauptungen a la "Ich habe mir dort Magen-Darm eingefangen" (TE erwähnte hier entsprechendes im Eingangsbeitrag) ist es (dann!...und deshalb mein "Einwand" ) schon nicht mehr/kaum verwertbar. Die Bahauptung müßte einwandfrei und beweiskräftig von einem Arzt attestiert werden. Und hierbei geht es dann nicht nur um die Bestätigung der Erkrankung durch den Doc, sondern der zusätzlichen Beweisführung, daß die Erkrankung ohne Zweifel ihren Ursprung im Hotel hat.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1477576663000

    Wenn ich es richtig verstanden habe ging es hier konkret um die entschädigung für das verdorbene essen.

    Was wohl auch mittels foto belegt werden kann und schon in der bestätigung erwähnung gefunden hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Soommmer-Sonne-Strand
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    Beiträge: 45
    gesperrt
    geschrieben 1477576878000

    2 paar Stiefel!

    Fotos von verdorbenen Lebensmitteln/Speisen am Buffet rechtfertigen regress. Dazu muss man nicht krank werden, denn es empfiehlt sich, diese Speisen gar nicht erst zu essen und eine alternative Speisenversorgung zu suchen.

    Anderers Szenario:

    Lebensmittel/Speisen am Buffet sind optisch einwandfrei - aber mit z.B. Salmonellen belastet.

    Nachweis hier ist dann eher schwierig, wenn es nicht das ganze Hotel erwischt hat. Wenn dem aber so ist, ist auch hier ein Regressanspruch gegeben. Gutes Beispiel Noro-Virus - hier trifft es in den meisten Fällen ganze Hotelanlage und der Nachweis ist dann in den meisten Ländern problemlos möglich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1477577947000

    Falls die Fotos einigermaßen aussagekräftig sind sollten sie herangezogen werden.

    Dennoch ist die Forderung von 165% unsinnig, auch ohne die gleichlautende Erklärung.

    Mangelnde Sauberkeit in Anlage und Zimmer zu 25% zusammenfassen, 20% für die ungenießbaren Speisen und weitere 15% für den verschmutzten Strand - ergibt 60% und ist wenigstens ansatzweise realistisch.

    Keine Ausschmückungen, nur "ist uns zu gering, stattdessen fordern wir"

    Möchtest du ernstgenommen werden solltest du keine grotesken Forderungen formulieren, schon gar nicht selbst als grotesk bezeichnen ... Auf wen auch immer sich alltours beruft tut nichts zur Sache und verzögern solche Nebenkriegsschauplätze nur die Bearbeitung deines Anliegens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1477578014000

    @soommer...

    eine Infektion mit dem Noro-Virus muss nicht zwangsläufig duch verunreinigte Lebensmittel erfolgen, sondern auch durch verunreinigte Gegenstände oder durch Tröpfcheninfektion.

    Aus diesem Grund wurden seitens der Gerichte schon Preisminderungen und Schmerzensgeld abgelehnt, weil eine Infektion mit dem Noro-Virus als höhere Gewalt betrachtet wurde.

    Ende OT!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1477578293000

    Mir ist überhaupt kein Urteil bekannt, bei dem eine Infektion mit dem Noro Virus (o.ä.) allein zu einer Entschädigung geführt hätte.

    Bei bakteriellen Infektionen (Salmonellen, Campylobacter)  ja, bei viralen nein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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