Die zahlung könnte aber auch ohne anerkennung einer rechtspflicht angeboten worden sein.
daher meine nachfrage danach, wie der veranstalter die summe begrÜndet
Die zahlung könnte aber auch ohne anerkennung einer rechtspflicht angeboten worden sein.
daher meine nachfrage danach, wie der veranstalter die summe begrÜndet
Diese Ausgleichsangebote werden immer unbeachtlich der Anerkennung einer Rechtspflicht unterbreitet, gewöhnlich schlüsseln die Veranstalter sie nicht auf.
Daher ja auch meine frage an die to nach einer aufschlüsselung
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ja der Reiseanbieter und das Hotel ist wie oben genannt.
Gut geschlussfolgert
Ich habe mal nachgerechnet.
Die Summe die mir als Entschädigung angeboten wird sind ca.
15 % der Reisesumme.
Die Mängel habe ich mir natürlich vor Ort unterschreiben lassen.
Also würdet ihr jetzt beim Reiseanbieter eine Anforderung stellen, das sie Aufschlüsseln sollen wie sich die Summe zusammensetzt?
Das mit dem verdorbenen Essen kann ich gut nachweisen.
Da sprechen die Fotos von der Wurst und Käse für sich ...
Gruss Sindy
Es gibt wie gesagt keine Aufschlüsselung!
Soll ich diese Anfordern´?
Nein, du solltest deinerseits die Mängel mit der entsprechend verlangten Minderung aufzählen. Alles andere ist müßig.
Beispiel:
Unzureichende Reinigung - 20%
Ungenügender Wäschewechsel - 10%
Geruchsbelästigung - 10%
... usw.
Fehlende Animation bzw. das geschlossene Spezialitätenrestaurant sind keine Minderungsgründe, trotzdem wirst du auf über 50% kommen. Das ist imho jedoch unrealistisch und kann nur Verhandlungsbasis sein, ich würde 25% akzeptabel finden.
Ihr habe mir ehrlich sehr geholfen.
Das schreiben habe ich gerade geschrieben, findet ihr es so in Ordnung? :
danke für Ihre Rückantwort.
Leider ist für mich nicht nachvollziehbar wie Sich Ausgleichssumme errechnet.
Laut Frankfurter/Kemptener Tabelle komme ich auf folgende Minderungen des Reisepreises:
Keine/Unzureichende Reinigung - 20% des Reisepreises Ungenügender Wäschewechsel - 10% Geruchsbelästigung - 10%
Verdorbene/ungenießbare Speisen – 25 %
Verschmutzte Tische, Geschirr/Besteck, lange Wartezeiten – 15 %
Feuchtigkeit im Zimmer/offene Steckdosen/Ratten – bis zu 50 %
Kein Sandstrand/dreckiger Strand – 20 %
Geschlossene Cafetaria/Strandbar/fehlende Animation – 15 %
Ich würde mich gerne mit Ihnen auf eine Summe einigen, die für beiden Parteien realistisch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Eine saisonale Reduzierung der Animation und bestimmter gastronomischer Einrichtungen ist eine Unannehmlichkeit und berechtigt nicht zur Minderung.
Aber dann sollte es doch im Reiseangebot stehen.
Ist stand ja auch da, Aquapark nur bis 15.09. geöffnet.
Das ist ok.
Aber es stand im Katalog Miniclub und Animation ganztägig, ohne
Datumseinschränkung.
Im übrigens steht im alltours brief
"ohne Anerkennung einer rechtspflicht."
Macht es Sinn eine Aufstellung anzufordern.
Oder soll ich einfach in einem kurzen Brief mitteilen das
mir die Summe zu wenig ist und mehr fordern?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!