Nachdem "einige" Reklamierer die reichlich blöde Idee hatten, Ihre Reklamation zusätzlich mit Bildern von schlechtem/verdorbenem Essen zu pimpen, diese Bilder aber gar nicht aus diesem Hotel und/oder von diesem Aufenthalt stammten, zeigen sich viele RV in deutlich mehr Fällen deutlich "sturer" und lassen sich auf diesen Punkt erst einmal gar nicht ein. In einem Streitfall läge dann beim Reklamierer die Beweislast, das diese Bilder wirklich aus dieser Zeit und aus diesem Hotel stammen. Wohldem, der das GPS in der Cam eingeschaltet hatte, ansonsten wird's "schwierig...
Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?
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geschrieben 1477580668000“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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geschrieben 1477580740000
Ich bin über eure Tipps sehr dankbar.
Im übrigen haben wir uns größten Teils ausserhalb ernährt oder nur abgepackte Sachsen von dort gegessen, wie Marmelade und eingeschweißte Leberwurst.
Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ... -
geschrieben 1477582841000
Foto und ein, zwei Zeugen, der Gesamteindruck eines Hotels und - ja -sogar Berichte aus einem Bewertungsportal können für eine Urteilsfindung herangezogen werden. Es ist ein Unterschied, ob man einem gutgeführten Hotel ans Bein pinkeln will oder ein durch die Bank schlecht geführter Schuppen bewertet wird. Der Reiseveranstalter haftet nun mal, wenn die Beweislage es hergibt. Und das bestimmt letztendlich das Gericht.
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geschrieben 1477583085000
Wenn Du diese Unterscheidung machst (gut beleumundetes Haus vs. Baracke) und "Rechtsmitteln" ausgehst...Ja, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit!
Meine Aussage bezog sich auf eine "freiwillige" Zahlung des RV nach Reklamation...Sorry, falls das so nicht rübergekommen ist!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1477586593000
Ich nehme an, dass sindy soweit eine außergerichtliche Einigung anstrebt.
Insofern reicht es erst einmal, Fotos der Mängel zu besitzen um der Beschwerde ggf. mehr Nachdruck verleihen zu können.
Eine gerichtliche Entscheidung würde ich in diesem Fall auch nicht anstreben - i.d.R. laufen diese auf einen Vergleich hinaus (max.40%) und von der Erstattung bliebe nicht viel übrig.
Deshalb auch mein Rat, die Forderung so zu moderieren, dass eine gewisse Plausibilität der Forderung gewahrt wird.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1477589375000
So ihr lieben,
ich habe umgeschrieben und ihr habt Recht,
kurz und bündig mit einer klaren Ansage, bin zufrieden.
Bin ja mal gespannt was jetzt passieren wird?!
Danke Sindy
Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ... -
geschrieben 1477650626000
Na dann freuen wir uns mal auf die neuen Erkenntnisse, Sindy52.
Nochmal zurück zum Speisenangebot:
Gebräuchlich ist hier die Formulierung "ungenießbar".
Das hat den Hintergrund, dass tatsächlich verdorbenen Speisen ihr Potenzial häufig nicht anzusehen ist. Liegen da hingegen verschrumpelte Wurstscheibchen o.ä. kann der betroffene Gast ein Foto durchaus zur Erhärtung seiner Beschwerde heranziehen.
Schwierig sind jedoch Nachweise gesundheitlicher Folgen (z.B. gastroenterologische Erkrankungen) durch das Essen, da sie viele Ursachen haben können und kontaminierte Speisen eher die Seltenheit sind.
Die t.o. trägt beispielsweise vor, die Familie habe sich überwiegend außerhalb des Hotels versorgt - demnach ist es wirklichkeitsfremd, dem Hotel bzw. seiner Küche die Verursachung eines MD Infektes zurechnen zu wollen.
Um eine Verhandlungsbasis zu wahren empfiehlt sich deshalb die Forderung einigermaßen plausibler Minderungssätze, welche nicht gleich das Verlangen von Laborergebnissen heraufbeschwören.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1477838274000
Und was glaubst du wie der Reiseanbieter auf dem Bríef reagieren wird´.
Wird er auf die Forderung eingehen?
Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter ... -
geschrieben 1477843850000
Wenn er liest, dass du "abgepackte Sachsen" gegessen hast,
wird dein Brief im Büro herumgehen und an der Pinnwand enden..
En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959 -
geschrieben 1477851362000
Ja, der war echt witzig, der abgepackte Sachse ...
Dein Vorschlag ist eine Basis zur Verhandlung.
Beim Gewicht der Beschwerde sind 15% tatsächlich verbesserungswürdig, mit 50% oder gar mehr rechne ich aber nicht.
Könnt ihr euch auf etwa 40% einigen, würde ich den Sack zumachen - das ist aus meiner Sicht das erzielbare Maximum.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.