Wie wär's denn damit, die völlig zutreffende Feststellung von bernado und die anerkennenswert pragmatische Konsequenz von Tine einfach mal so stehen zu lassen?
Reisebüro hat nicht informiert
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geschrieben 1273860693000Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1274025892000
Völlig egal was Bernando hier schreibt. Wenn er will soll er doch.
Ich hab aus meinem Fehler gelernt, stehe zu meiner Entscheidung, hab das Beste draus gemacht und fertig.
Und die 50 Euro vom Reisebüro erhalt ich auch noch. Also, passt doch alles.
Des nächste mal werd ich mich vorher informieren und somit is die Sache gegessen.
Danke nochmal allen, die mir weitergeholfen und nett ihre Meinung geschrieben haben.
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geschrieben 1274030670000
[size=14px][color=#0000ff]Hallo,
zuerst sei es mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass nachfolgend ich meine rein private Sicht darlege und dies ganz allgemein.
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[size=14px][color=#0000ff]So wie es dargelegt worden ist hat man hier wohl wieder einen Fall von besonders geschickter Gesprächsführung "erleiden" müssen. [/size][/color]
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[size=14px][color=#0000ff]Doch die "Kundenführung" hat dort ihre Grenzen wo es mit den durch Gesetz geschützten Rechten des / der Kunden kollidiert. Ob dies der Fall ist haben die betreffenden zu bewerten. [/size][/color]
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[size=14px][color=#0000ff]Folgendes mag hierbei hilfreich sein: Nach §§ 6, 60 VVG soll der Kunde persönlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Wünsche und Bedürfnisse beraten werden – das Ergebnis der Beratung muss anschließend dokumentiert werden. [/size][/color]
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[size=14px][color=#0000ff]Die Beratung muß Verauen rechtfetigen sonnst liegt c.i.c vor C.i.C? Nun, [/size][/color][url=http://www.holidaycheck.de/wiki/Culpa_in_contrahendo][size=14px][color=#008080]Culpa in contrahendo[/size][/color][/url][size=14px][color=#0000ff][color=#008080] [/size]- „Verschulden beim Vertragsschluss": Während Vertragsverhandlungen gilt bereits ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, dessen schuldhafte Verletzung zu Schadenersatz führen kann. I[/color][/color]
[size=14px][color=#0000ff]nsbesondere besteht eine Pflicht zur Offenlegung wichtiger Umstände, die den abzuschliessenden Vertrag betreffen und die die Gegenpartei nicht kennt. c.i.c. Quelle Wikipedia.[/size][/color]
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Das LAndgericht Bremen hat zu einer ähnlichen Fragestellung wie folgte geurteilt:
Zitat:
"a) Es bleibt offen, ob zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustandekommt.
Nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden wird das Reisebüro bei den Informationen über die Durchführung der konkreten gewählten Reise jedenfalls nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig."
[color=#800080]BGH, Urteil vom 25. 4. 2006 - X ZR 198/ 04; LG Bremen[/size]
Im Gesetz könnte man auch hier fündig werden: BGB §§
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Rein persönlich scheint mir der Vortrag von Reisemängeln einen Versuch wert sein.
mfG
Mr. Rossy
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geschrieben 1274032491000
cic? Bei einem Reisevertrag zwischen Reiseveranstalter und Urlauber, welcher vom Reisebüro lediglich vermittelt worden ist?
Und was hat ein Reisebüro mit dem VVG ( Versicherungsvertragsgesetz ) zu tun, mal gänzlich abgesehen davon, dass ein Reisebüro ganz sicher nicht einer Dokumentationspflicht seiner Beratungen unterliegt. ( Wäre auch noch schöner ).
Also manche sollte wirklich erst nochmal nachdenken, bevor sie hier so komische Sachen daherposten und andere User verwirren.
VG.
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch ) -
geschrieben 1274040032000
Hallo,
o.k. ich habe mich zu entshuldigen!
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[color=#333300][size=14px][color=#333300]Doch es gilt zu bedenken nicht alle Reisebüro´s sind lediglich "Mittler". Und ein reisebüro hat ja auch Versicherungen im Angebot - nicht oder?![/size][/color][/color]
[color=#333300][size=14px][color=#333300] [/size][/color][/color]
[color=#333300][size=14px][color=#333300]Wieso kann c.i.c. nicht auch auf eine beratung im reisebüro angewendet werden, da dort doch ein Vertrag zustande kommt? Darf man deine ausführungen so vestehen, dass nach deiner Ansicht ein Reisebüro für die Beratung keine Haftung treffen kann?[/size][/color][/color]
[color=#333300][size=14px][color=#333300] [/size][/color][/color]
[color=#333300][size=14px][color=#333300]Hierzu habe ich folgendes gefunden:[/size][/color][/color]
Zitat: "[color=#993366]Denn eine etwaige eigene Haftung des Reisebüros würde jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat, nur die Beratung bei der Auswahl der Reise betreffen. [b][i][size=11px][color=#339966][color=#333300]E.d.Z. [/size]Fundstelle: Urteil vom 25.4.2006, Aktenzeichen X ZR 198/04
Autor: Dr. Otto Bretzinger / Jurist [/color]
mfG[/color][/i][/b][/color]
[color=#993366][b][i][size=11px][color=#333399]Mr. Rosy[/size][/color][/i][/b][/color]
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geschrieben 1274040105000
Bist momentan ja bei vielen Themen mit deinen auf Gesetze hinweisenden Ratschlägen unterwegs. Jedesmal erweckt es auf mich den Eindruck, als würdest du fleißig üben, Gesetze zu interpretieren. Aber irgendwie klappt das bei dir nicht, denn du trägst eher zur Verwirrung bei. Auf keinen Fall hilfst du den hier Ratsuchenden mit deinen Beiträgen!
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geschrieben 1274040396000
Bei Reiseversicherungen die ein Reisebüro vermittelt handelt es sich - finanziell gesehen ( Prämienhöhe ) - um solche Peanuts, dass das VVG meines Wissens nach ohne Relevanz ist.
Im Reisebüro kommt kein Vertrag zu Stande, es wird lediglich zwischen den Vertragsparteien vermittelt ( es sei denn das Reisebüro ist selbst Händler/Veranstalter und nicht bloß Handelsvertreter/Vermittler ).
Und ja, Du darfst meine Ausführungen so verstehen, dass ein RB regelmäßig nicht für seine Beratung haftbar gemacht werden kann. ( Ausnahmen à la Rollstuhlfahrer in die Berge in ein nicht behindertengerechtes Hotel geschickt etc. mal ausgenommen. )
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geschrieben 1274041949000
Mein erster Eindruck von Mr. Rossy ist auch der:
Was ist denn das wieder mal für ein Vogel.
Taucht plötzlich auf und spielt Richter der Gerechten und Hilflosen in sämtlichen Kategorien. Auch die Reiseberichte/Hotelbewertungen lesen sich für mich so als fahre man nur zum bemängeln in Urlaub. Aber vielleicht könnte Mr. Rossy mal erklären was die Postings hier bezwecken sollen. Auf § hinweisen können wir alle und lesen hoffentlich auch!
Gruss die Sunny
Wenn man etwas will, findet man einen Weg. Wenn man etwas nicht will, findet man einen Grund. -
geschrieben 1274042089000
[size=14px][color=#333399]Hallo,[/size][/color]
[size=14px][color=#333399] [/size][/color]
[size=14px][color=#333399]Das Reisebüro sei der richtige Ansprechpartner für die Beschwerde, wenn man dort eindeutig falsche Auskünfte erhalten habe, sagt die Verbraucherschützerin. .. Und auch das kann vorkommen: Im Reisebüro wird über das Ziel mehr versprochen, als im Katalog beschrieben. „Stehen die vom Reisebüromitarbeiter versprochenen Leistungen im Widerspruch zum Katalog des Veranstalters, kann man direkt beim Büro Regress fordern", erläutert Wagner.
[size=11px][color=#008000]Quelle: Focus zitat von Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.[/size][/size][/color][/color]
[size=14px][color=#333399][size=11px][color=#008000] [/size][/size][/color][/color]
[size=14px][color=#333399][size=11px][color=#008000][/size][/size]oder [/color][/color]
Es ist Rammadan und das RB schweigt, dann Haftung.
[size=11px][color=#008080]Fundstelle: LG Dortmund, 24.8.2007 - Az: 17 S 45/07[/size][/color]
Der Reisevermittlungsvertrag - hat die Beratung des Kunden bei der Auswahl oder Zusammenstellung einer entsprechenden Reise zum Gegenstand. Wird hier falsch beraten und entstehen hierdurch Nachteile, haftet das Reisebüro.
Fundstelle: Kanzlei - Jens-Uwe Hoffmann, Roland Franken
mfG
Mr. Rossy
Persönlich wird von mir die Vemutung vertreten dass ein Geschäftsbesorgungsvertrag vorliegt, wenn man in einem Reisebüro bucht. Auch hieraus könnten sich Pflichten ergeben die eine Haftung sehr wohl begründen können.
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geschrieben 1274042181000
Das war´s für mich. Klarer Fall von Troll!
Don´t feed the trolls!
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )