• vonschmeling
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    geschrieben 1388742255000

    Zunächst einmal war die Frage gar nicht die Rechtslage sondern eine angemessene Forderungshöhe und von "Frankfurter Tabelle" keine Rede.

    Darüber hinaus wäre ggf. eine Entschädigung nach Recht des Gastlandes weit höher anzusetzen, insbesondere das Schmerzensgeld.

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  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1388745965000

    :frowning:

    zunächst einmal schrieb ich:"... Frankfurter Tabelle o.ä."

    dann hast Du Deine Angaben genau aus dieser Tabelle abgeleitet ( 1. Unterkunft, Pkt.5. l. Ungeziefer 10-50%), ohne zu wissen, welche Rechtslage denn nun tatsichtlich zutrifft.

    Dass es in den USA weitaus höhere Schadensersatzbeträge zu erzielen sind, ist hinlänglich bekannt, darum auch mein Verweis auf das Interesse des Vermieters der Regulierung.

    edit: Darüber hinaus heißt dieses Forum "Meinungen zu rechtlichen Fragen", es sollten auch andere Meinungen gelten dürfen als Deine

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1388752102000

    Nein Peter, ich habe meine Angaben aus einem Urteil des LG München zu Wanzenbefall (Az.: 3 O 4635/11) aus dem April 2013 abgeleitet und nicht aus der Frankfurter Tabelle.

    Zudem war mir die "Rechtslage" (vertragliche Situation) entgegen deiner Behauptung sehr wohl bekannt.

    Ich lehne es im Übrigen entschieden ab, weiter mit dir auf Forenebene und auf diese Art und Weise zu diskutieren, das ist nur störend und bringt keinerlei Erkenntnisse bezüglich der Causa bonhoff.

    Zugegeben ist das auch nur eine Meinung, aber immerhin eine sachlich fundierte.

    Du solltest zumindest wissen, was Sache ist bevor du glaubst dich hier einem breiten Publikum mitteilen zu müssen.

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  • bonhoff
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    geschrieben 1388934491000

    @vonschmeling

    Du zitiert das Urteil des LG Münchenzu Wanzenbefall (Az.: 3 O4635/11) aus dem April 2013.

    Dazu hätte ich noch eine Frage:

    wann wird das Urteil denn rechtskräftig? Ist der Reiseveranstalter in Berufung gegangen?

    Wo kann ich das erfahren. Gibt es das Urteil auch irgendwo im Netz? Würde es gerne mal lesen...

    Beim googeln hab ich nur einen Artikel der Sueddeutschen gefunden.

    LG

    Eva

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1388940159000

    @bonhoff

    inwieweit das Urteil eines Landesgerichtes (wenn es denn rechtskräftig ist) als Präzedenzfall relevant wäre, kann ich Dir nicht sagen.

    Ein Anwalt der Gegenseite könnte dann ggf. dieses Urteil eines Landesgerichtes aus der Schublade ziehen LG Frankfurt – Az: 33 C 655/04-93

    editiert: doch das ist nur meine Meinung, nicht sachlich fundiert, doch das breite Publikum bekommt sicher noch eine Erklärung von jemandem der weiß, was Sache ist oder zumindest diese Klaviatur beherrscht. Mein Rat an Dich wäre abzuwarten, wie sich Dein Vermittler erkenntlich zeigt, der Klageweg bleibt Dir dann immer noch unbenommen

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1388940777000

    Und Du hast diese Klaviatur für Deinen Link nicht bemüht?! ;)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1388947925000

    @bonhoff

    Meines Wissens ist das Urteil nicht in den freien Portalen veröffentlicht und ich weiß leider auch nicht, ob die Beklagte die Entscheidung angenommen hat.

    Das ließe sich zwar herausfinden, spielt aber für deinen Fall soweit überhaupt keine Rolle. Es handelt sich dabei nämlich um eine Einzelentscheidung ohne bindende Wirkung, die Begrifflichkeit "Präzedenz" ist hier vollkommen verfehlt.

    Das war auch nicht meine Botschaft!

    Du hattest nach einem Rahmen für die Bezifferung gefragt, diesen habe ich angesichts deiner Schilderung auf das erwähnte Urteil gestützt und so vorgeschlagen.

    Man kann hier jetzt noch endlos faseln über Wenns und Abers, Verschulden oder Nachweis - deiner Sache dient das allerdings - meiner (unmaßgeblichen!) Meinung gemäß - eher nicht!

    :?

    Zum besseren Verständnis:

    Aus dem Urteil ergibt sich ein Anhalt zum Anspruch, mehr nicht.

    Wie genau du diesen für dich anwendest bleibt dir ganz und gar überlassen.

    Ich würde - entgegen der hier beigetragenen Ratschläge - allerdings nicht auf die Erkenntlichkeit des Vermittlers ins Blaue warten, sondern durchaus einen konkreten Anspruch beziffern, und zwar über die reinen Kosten hinaus.

    Bettwanzen sind aus meiner Sicht keine Unannehmlichkeit, sondern eine deutliche Beeinträchtigung, und so beurteilt das überwiegend auch die Gerichtsbarkeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1388952329000

    mabysc:

    Mein Rat an Dich wäre abzuwarten, wie sich Dein Vermittler erkenntlich zeigt, der Klageweg bleibt Dir dann immer noch unbenommen.

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Zumindest könnte vS Bonhoff's letzte Fragen dann noch beantworten, sodass und er gut gewappnet weiter schauen kann.

    Abwarten und - wodurch auch immer? - gewappnet zu sein sind tatsächlich irrsinnig hilfreiche Hinweise!

    GROSSARTIG, ich beuge mich der Kompetenz ... :laughing:

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  • Armin
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    geschrieben 1388953985000

    ..ich sehe das so wie @vs..nach meinen bisherigen Erfahrungen bringt es nichts auf das "Goodwill" der anderen Seite zu setzen. Man muß schon seine Forderungen (tunlichst schriftlich Einschreiben Rückschein) auf sachlicher Ebene konkretisieren unter Fristsetzung (max. 4 Wochen) und auch weitergehende Maßnahmen (die man aber auch dann einleiten sollte!) für den Fall der Nichtreaktion bzw. Ablehnung ankündigen. Ich habe das gerade in einem Fall bezüglich der Entschädigung nach EU Verordnung 261/04 (Flugverspätung) hinter mir und der 2.Fall ist in der Pipeline ;) . Bettwanzen sind ein ganz übles Thema da dann auch das Gepäck ausgeglüht werden muß um ein Einschleppen nach Hause zu vermeiden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1388970133000

    @mabysc

    Welche Quellen und ihre Nennung sollten denn d.E. zur Erhellung der Thematik beitragen?

    Du kommst nicht mit - du kannst daher gerne versuchen, das Klassenziel auf privatem Wege nachzuholen, denn auf Forenebene ist dein häretisches Nachhaken einfach nur enervierend!

    Inzwischen dürfte auch dem letzten Fori klar geworden sein, dass dein sachliches Interesse an der Thematik gegen minus unendlich strebt - also gib bitte Ruhe, um es mit deinen Worten zu sagen ...

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