Ein herzliches Hallo an den Experten und alle, die Erfahrung damit gemacht haben.
In unserem diesjährigen Urlaub(Fuerteventura) hatten wir in unserem Stammhotel 4* leider diesmal einen Bettwanzenbefall.
Durch Zufall(die mit Blut vollgesogenen Biester,hatten sich in unserem Moskitonetz verfangen,) konnten wir erst am 9.Urlaubstag feststellen, woher die juckenden Quaddeln stammten, die besonders mich jeden Morgen quälten.
Unter den Matratzen war nichts zu sehen, erst als ich die Bettgestelle komplett umdrehte-war das ganze Elend zu sehen.(Foto wurde gemacht) auch 2 tote Exemplare zur Bestimmung mit nach Deutschland genommen. Gutachten liegt auch vor.
Trotzdem lehnte unser Reiseveranstalter eine Entschädigung ab. Begründung: wir hätten das Zimmer schon gewechselt und erst danach den Reiseveranstalter informiert.
Es war auch nicht anders möglich.
Denn es war ein Freitag Abend. Unsere Reiseleitung vor Ort nicht mehr erreichbar.Als wir den Befall an den Betten sahen, waren wir natürlich total geschockt und in einem emotionalen Ausnahmezustand.
Die Rezeptionsmitarbeiterin, der wir die Betten zeigten, gab uns natürlich sofort ein anderes Zimmer, denn wir wären keine Nacht länger in dem Zimmer geblieben.
Am nächsten Morgen(Samstags) suchten wir dann die Notfallnummer des Reiseveranstalters heraus, um erstmal zu erfragen wann und wo wir frühestens unserer örtliche Reiseleitung sprechen könnten.
Man sagte uns erst ab Montag.
Dies geschah dann auch so.
Nun wird uns dies zum Vorwurf gemacht, dass wir nicht in einem wanzenverseuchten Zimmer geblieben sind, bis alles mit dem Reiseveranstalter abgesprochen und geklärt war. Das kann ja wohl nicht rechtmäßig sein.
Was sagt das Reiserecht dazu?
Haben wir Chancen bei einer Klage recht zu bekommen?
LG, Cassy