• packard
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    gesperrt
    geschrieben 1241556668000

    :D Das war keine freudsche Fehlleistung sondern Absicht weil sich beide gleich doof anhört :p .

    2.-8.8. Mallorca, 15.-23.8. Sylt, 14.- 16.9. München U2 (yeahhh!!), 11.-18.10.10 Larnaca
  • angste
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    geschrieben 1241556715000

    Cassy, Bettwanzen sind auch kleines Ungeziefer

    Ich würd drauf bestehen, daß das Hotel dieses Ungeziefer benennt, denn die Aussage

    "wir wissen nicht, was es war, aber es waren keine Wanzen" ist ja nur albern.

    Das würd ich auch Schauinsland schreiben.

  • Cassy
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    geschrieben 1241557365000

    @eslipart,

    ja ich habe dem Hotel den genauen Hergang geschildert, auch den Namen der Dame, die unsere Betten gesehen hat und uns sofort umziehen lies.

    Trotzdem schrieb man mir, ein Kammerjäger hätte das Zimmer untersucht und keine Bettwanzen festgestellt.

    Na, was soll man dazu sagen?

    Im Grunde hätte es so laufen müssen, dass ich die Bettwanzen unter notarieller Aufsicht von dem Bett entnehmen hätte müssen. Wer macht sowas???

    Mir standen beim Anblick des Bettgestelles nur noch die Haare zu Berge.

    Ich dachte nur noch eins: raus aus dem Zimmer. Dachte nicht daran, mir etwas von der Rezeption schriftlich bescheinigen zu lassen.

    Hab noch 2 Fotos gemacht, 2 Viecher eingetütet und dann in einen anderen Hotelflügel gezogen.

    Übers Wochenende schrieben wir für die Reiseleitung einen Bericht, den diese dann am Montag gegengezeichnet hat.

    Sie sah auch die Fotos auf dem PC.

    Aber auch sie hätte nicht sagen können, was das für Viecher sind. Hatte dergleichen auch noch nie gesehen.

    Ich rechne ja auch nicht mit einem Erfolg, aber ich wollte es auch nicht einfach so auf sich beruhen lassen.

    LG, Cassy

  • angste
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    geschrieben 1241557844000

    Cassy, du mußt nicht dem Hotel alles schildern, sondern Schauinsland, das ist dein Vertragspartner. Nochmal:

    Ich würde den RV nochmal anschreiben. Darauf hinweisen, daß das Hotel zugibt, daß es Ungeziefer gab.

    Die Begründung, es gab zwar was, irgendwas, aber es ware keine Wanzen, ist albern. Wenn man im Hotel nicht weiß, was es war, kann man auch Wanzen nicht ausschließen.

    Ein Zimmerwechsel war vom Hotel sofort genehmigt. Name der Rezeptionistin.

    Es gibt Fotos.

    Ein Reiseleiter war zur Zeit der Probleme nicht vor Ort.

    Es war unzumutbar, in einem Bett mit Wanzen solange zu schlafen, bis ein Reiseleiter da ist.

    Ich würde auf das Urteil hinweisen.

    Ich würde eine Entschädigungssumme vorschlagen.

    Wenn eine Rechtschutzversicherung da ist, würde ich auch eine rechtliche Auseinandersetzung androhen.

  • helvetia123
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    geschrieben 1241557994000

    Hallo Cassy,

    dem Hotel geht es sicherlich nicht in erster Linie um die Wiedergutmachung an Dich, sondern fürchtet sich um den Imageschaden, den so etwas anrichten kann.

    Klar ist es im nachherein immer schwer zu sagen, wie hätte ich mich verhalten sollen.

    Ich kann da nur von mir ausgehen. Ich reagiere da schon ein wenig cholerisch. Und einen gesteigerten Gerchtigkeitssinn habe ich auch.

    Klar musst Du Dir überlegen, ob Du gegen den VA klagst. Ich denke, es müsste genügen, richtig auf den Busch zu klopfen, dann wir schon etwas in die richtige Richtung gehen.

    Freundliche Grüße aus Baden Württemberg sendet Horst
  • Cassy
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    geschrieben 1241558434000

    @elispart,

    dem RV haben wir sofort nach unserer Rückkehr geschrieben. Mit allen Details , Fotos, Gutachten, Namen.

    Aber SLR ging auf das Thema Bettwanzen in ihrer Ablehnung ja gar nicht erst ein.

    Für sie ist ja nur relevant, dass wir schon umgezogen waren, wie eingangs gerschildert.

    Natürlich haben wir darauf geantwortet, dass es unter den Bedingungen nicht anders möglich war und wir schließlich 9 Nächte in einem wanzenbefallenen Bett geschlafen hatten, was eindeutig ein Mangel ist.

    Ich bin froh, dass ich hier noch einige Info´s mehr bekommen habe, wie das Aktenzeichen zum Urteil.

    Das hilft schon mal wieder weiter.

    Und dann die nächste Stellungnahme abwarten.

    lG, Cassy

  • angste
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    geschrieben 1241558683000

    Cassy, helvetia hat recht, es geht nicht in erster Linie um Klage.

    Beginn doch den Widerspruch gegen die Ablehnung von Schauinsland mal mit der Frage:

    Sollten wir mit Wanzen schlafen, bis ein Reiseleiter da ist?

    Denn das wäre vor Gericht lächerlich.

    Das weiß der RV. Aber damit schüchtern die RV gern die Urlauber ein: falsch gehandelt, wir hätten den Schaden begrenzen, verhindern können. Meist ist das richtig, aber nicht in diesem Fall.

  • Cassy
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    geschrieben 1241559031000

    @helvetia,

    aus Sicht des Hotels kann ich die Vorgehensweise teilweise nachvollziehen. Klar, wer will derartiges offen eingestehen.

    Ich wollte mich auch gar nicht mit dem Hotel auseinandersetzen, aber ich wurde von ihnen zuerst angeschrieben.

    So gingen einige Mail´s hin und her.

    Wir haben nach der 1. Ablehnung von SLR die Sache einem Anwalt übergeben. Er klopft für uns sozusagen auf den Busch.

    Will versuchen es außergerichtlich zu regeln, hat aber auch wissen lassen, dass wir klagen, wenn sich der RV weiter blind stellt.

    Irgendwie müssen sie sich ja dazu äußern, dass wir 9 Nächte in so einem Zimmer verbracht haben, mit derartigen Auswirkungen.

    LG, Cassy

  • helvetia123
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    geschrieben 1241559286000

    Cassy, dieser Artikelaus dem Focus vom 01.04.09 müsste Dich doch stark machen. Du musst dem VA klar machen, in welch starker Position Du bist. Wichtig ist: Du kannst alles mit Urteilen belegen. Mache den LEuten klar, dass es Dir nicht unbedingt um ein Klage gegen das Unternehmen geht, sondern um eine Wiedergutmachung entgengener Urlaubsfreuden.

    Wanzen in 5-Sterne-Hotel

    Schmerzensgeld für Urlauberin

    Schadenersatz sowie Schmerzensgeld bekommt ein Ehepaar, das in einem ägyptischen 5-Sterne-Hotel von Bettwanzen gepiesackt wurde.

    Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte das Reiseunternehmen zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises und sprach der von den Wanzen erheblich verletzten Ehefrau weitere 1500 Euro Schmerzensgeld zu (Az.: 30 C 3745/06-24).

    Bereits am zweiten Urlaubstag hatte das Ungeziefer zugebissen. Die Urlauberin verspürte starken Juckreiz, zu dem in den folgenden Nächten Ekzeme und Schwellungen am ganzen Körper kamen. Der Reiseveranstalter wandte sich mit dem Argument gegen die Zahlungsforderung, in keinem anderen Hotelzimmer seien Wanzen gefunden worden. Nach Zeugenaussagen stand jedoch zweifelsfrei fest, dass sich in der Matratze der Urlauber die nachtaktiven Tiere entfalten konnten.

    Freundliche Grüße aus Baden Württemberg sendet Horst
  • Cassy
    Dabei seit: 1104883200000
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    geschrieben 1241559368000

    @elispart,

    nach Klage steht mir nicht der Sinn. Man weiß wie lange sich das hinziehen kann und kostet nur noch mehr Nerven.

    Ich hoffe, dass man uns jetzt etwas entgegenkommt. Wenn nicht, werden wir das dann wohl durchziehen müssen.

    LG, Cassy

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