• Sibbie
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    geschrieben 1382100114000

    Wir brauche mal Euren Rat....

    Also Reisebuchug im Reisebüro, Reisepreis rund 6000 Euro, vom Veranstalter schon vor 3 Wochen schriftlich bestätigt und alles bezahlt, Reisestart wäre 01.12.

    Jetzt kam heute die Nachricht, dass der Hotelier das gebuchte Zimmer nicht an Familen vermietet und wir ein 900 Euro teureres Familenzimmer buchen müssen. Veranstalter gibt an einen falschen Vertrag mit dem Hotel zu haben.....

    Uns wird nun angeboten zu zahlen, kostenlos zu stornieren oder umzubuchen ( was nicht geht, da alle Alternativen ausgebucht sind ).....

    Hat jemand Erfahrung ? Ich mein die verkaufen was was es garnicht gibt, das ist für uns Betrug und umbuchen geht auch nicht, da alles ausgebucht ist zur Flugzeit....nochmal 900 Euro sind nicht drin und ganz verzichten ist auch mehr als blöd.... Müssen die uns nicht irgendwie entgegen kommen ???

  • mkfpa
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    geschrieben 1382104523000

    Welchen Vertrag der Veranstalter mit dem Hotel hat kann euch egal sein. Der Veranstalter hat mit euch einen gültigen Vertrag geschlossen und den muss er erfüllen. Auch wenn er dabei Verlust machen sollte.

    Der Veranstalter hat allerdings die Möglichkeit der „Anfechtung wegen Irrtum“ wobei ich nicht spekulieren will welche Chancen der RV damit hat.

  • Sibbie
    Dabei seit: 1211932800000
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    geschrieben 1382118658000

    Also wir haben es schriftlich - zumindest als Mail, dass der Veranstalter "es in seinem Verträgen mit dem Hotel als "buchbar" hat - aber das Hotel das nun nicht mehr möchte"....

  • vonschmeling
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    geschrieben 1382120005000

    @Sibbie

    Betrug ist es jedenfalls nicht, sondern ganz offenbar ein Irrtum.

    Was der Hinweis auf "falsche Verträge" erklären soll, wissen die Götter - jedenfalls entbinden sie ggf. den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten.

    Durch seine vertraglich mit Euch eingegangen Verpflichtungen ist der Veranstalter vielmehr gehalten, das Problem mit dem Zimmer zu regeln - also beispielsweise mit dem Hotel nachzuverhandeln, dass ihr entweder das Familienzimmer günstiger bekommt oder eben das gebuchte nutzen könnt.

    Wenn ich´s recht verstehe, kann Euch der Veranstalter keine vernünftige Alternative bieten - i.e. ein gleichwertiges Hotel? Demnach scheidet die Option Umbuchung offenbar aus. Da das Angebot einer ersatzweisen Reise ist gem. BGB obligatorisch - und zumindest müsste der RV verfügbare gleichwertige Hotels vorschlagen.

    Ein Erklärungsirrtum kann m.E. nichtg geltend gemacht werden, denn offenbar war das Hotel ja zum Preis angeboten und auch die Buchungsmaske schien nicht zu verhindern, eine Familie in eben dieses Zimmer einzubuchen.

    Es kann nicht angehen, dass man hernach mit der Info um die Kurve kommt, dort dürfen lt. Hotel aber keine Familien einziehen - dann dürfte der Veranstalter ihnen auch gar nicht erst ein solches Angebot machen.

    Mein Rat: Bitte dein Reisebüro um Unterstützung, es soll dem Veranstalter mitteilen, dass ihr auf Erfüllung des Vertrages besteht und geeignete Vorschläge erwartet - und zwar keine, die die Reise zwangsläufig verhindern!

    Kann man euch keine adäquate Alternative anbieten, macht sich der RV der Vereitelung schuldig und ihr habt zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises auch noch den Anspruch auf eine Entschädigung wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit.

    Sich kategorisch mit "wir haben leider falsche Verträge" abwimmeln zu lassen ist sicher die schlechteste Lösung, und ich bin zuversichtlich, dass mit etwas Nachdruck eine wesentliche Verbesserung des Angebotes zu erreichen ist!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sibbie
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    geschrieben 1382120923000

    ...jetzt wird es richtig bunt. Habe gerade mit dem Reisebüro telefoniert - der Reiseveranstalter ( der großen mit N.... ) besteht darauf, dass wir den Mehrpreis zahlen !!! Sollten wir stornieren bzw. die Reise nicht antreten werden uns 75% Stornokosten in Rechnung gestellt !!! Das geht doch garnicht, oder ? Ich mein wir haben eine gültige Reisebuchung und der Veranstalter kann dieser nicht nachkommen und keinen Ersatz

    bieten - da müssen wir doch nicht für zahlen ?!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1382123302000

    Du darfst den Veranstalter ruhig benennen, ich nehme an Neckermann?

    Es ist natürlich völliger Mumpitz, dass ihr €900 aufbezahlen oder kostenpflichtig stornieren sollt - ich wundere mich, dass das Reisebüro dir so einen Blödsinn übermittelt?!

    Deine Ansprüche bewegen sich im Rahmen der von mkfpa und mir beigetragenen Optionen, was man dir heute zum Sachstand ausgerichtet hat ist schlichterdings haltlos!

    :shock1: :frowning:

    Nur mal so: Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sibbie
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    geschrieben 1382127284000

    Ne, Rechtschutz haben wir nicht...zumindest nicht für Reisen. Und eigentlich wollten wir nur schön in Urlaub.... 

    Das Reisebüro ist auch extrem empört und beschwert sich natürlich.

    Zur Vorgeschichte, wir hatten erst eine andere Reise gebucht und diese dann vor etwa 3 Wochen umgebucht ( 80 Euro Gebühr und höherer Reisepreis ), weil wir mit 2 kleinen Kindern in kein Krisengebiet reisen wollten. Nun meint der Veranstalter die neue Reise würde noch auf Option laufen ( obwohl Vertrag unterschrieben,  bezahlt und im "System fix" ) und wenn wir stornieren müssen wir 75% der alten Reise zahlen....

    Mal abgesehen davon, dass man nochimmer ( die Reisebürodame hat es getestet ) das Superior Zimmer mit Familie buchen kann und es auch von der Zentrale bestätigt bekommt !! Es ist also kein kleiner Fehler, kein Irrtum und bleibt damit wohl auch kein Einzelfall.....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1382128757000

    Jetzt wird´s ein wenig wirr ... war die Reise denn noch "auf Anfrage" oder wurde die Annahme der Buchung schon bestätigt (vom Veranstalter)?

    Erfolgte die Bezahlung für die erste oder schon die alternative Reise?

    Sofern der Veranstalter nur ein Angebot von euch entgegengenommen hat und noch nicht bestätigt, ändern sich die Gegebenheiten nicht unerheblich.

    Ich nehme an, ihr habt die Umbuchung nicht unter dem offziellen Vorbehalt "Krisengebiet" (mit gewissen rechtlichen Folgen) vorgenommen?

    Rechtlich wird das dann einigermaßen schwierig - ich würde auf Verhandlungen setzen.

    So wie du es jetzt darstellst, könnte der Veranstalter sich darauf berufen, die erste gebuchte Reise ohne rechtliche Verpflichtung (quasi aus Kulanz) umgebucht zu haben - und mit Fug und Recht auf die Einhaltung des Vertrages bestehen, den ihr immerhin ursprünglich mit ihm abgeschlossen habt. Das verändert ganz wesentlich deine Position - denn im Grunde war der RV ja bereit im Rahmen der Verträge zu leisten, du hast aber anders entschieden.

    :?

    In diesem Fall würde ich auf geschickte Verhandlung setzen - es dürfte im Interesse aller liegen, dass die Reise durchgeführt werden kann und man sich bezüglich des Aufpreises ggf. einigt.

    Vorsatz und Vereitelung sind unter diesen Aspekten aber keine Argumente mehr, denn ihr habt den Vertrag geändert.

    Und natürlich ist es ein Irrtum - der RV wird kaum vorsätzlich Ärger provozieren indem er Arrangements anbietet, die nicht wie bestellt geliefert werden können.

    Der Vorwurf des Betrugs bedingt den Vorsatz - ein solcher ist für mich im vorliegenden Fall - bei allem Wohlwollen für die Kundeninteressen! - nicht zu unterstellen.

    Kleine Anmerkung:

    Bei derartigen Fragen ist die Historie sehr häufig maßgeblich zur Beurteilung einer rechtlichen Position, insofern auch hilfreich, wenn man sie gleich in Gänze schildert ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
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    geschrieben 1382148886000

    vonSchmeling

    bitte bedenke. Der Reiseveranstalter mit dem großen "N" (vermutlich Neckermann) hat dem Krisengebiets-Umbuchungswunsch des Kunden zugestimmt, verbunden mit den Auflagen:

    - Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 80 Euro (diese auf jeden Fall zu leisten ist).

    - Buchung einer neuen, teureren Reise an deren Vertrag/Durchführung er sich seinerseits zu binden hat.

    Das jedoch tut der Kunde, er bucht eine höherpreisige Reise, und will sich an diesen, seinen neuen Vertrag binden.

    @ Sibbie,

    oder gibt es noch irgendwelche Auflagen seitens des Veranstalters zur Gültigkeit dieser Umbuchung als die von dir/von mir genannten?

    Daher ist nach meinem Rechtsverständnis - die jedoch die eines interessierten Laien ist - der alte Vertrag außen vor. Diese ist durch die neu vorgenommene Buchung - genau an diese sich der Kunde weiterhin binden will - und Zahlung der Umbuchungsgebühr abgegolten. Der neue Vertrag kann und muss daher isoliert vom alten betrachtet werden.

    Der Kunde hat seine abgesprochenen/geänderten Verpflichtungen aus dem alten Vertrag erfüllt.

    Ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Lexilexi
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    geschrieben 1382175954000

    @sibbie

    bitte benenne doch mal das hotel, um was es geht, und welche zimmerkategorie ihr gebucht habt, die jetzt auf einmal "nicht mehr geht".

    habt ihr mal abgecheckt, ob der fehler nicht seitens des reisebüros passiert ist?

    vielleicht haben die euch (vielleicht mit falschen personenangaben) in etwas eingebucht, was es nicht gibt?

    hat euch das rb denn mitgeteilt, dass es sich um eine nun fixe buchung oder um eine optionsbuchung handelt?

    deiner schilderung nach hält sich das rb für meinen geschmack ein bißchen zu sehr im hintergrund und gibt teilweise unrichtige angaben scheinbar 1:1 an dich/euch weiter.

    wenn seitens des rb der fehler liegt, müssen die für den mehrpreis aufkommen.

    vielleicht versuchen die nur, euch den keks aufs auge zu drücken.

    fühle den doch mal ein bißchen auf den zahn.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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