@Sibbie
Betrug ist es jedenfalls nicht, sondern ganz offenbar ein Irrtum.
Was der Hinweis auf "falsche Verträge" erklären soll, wissen die Götter - jedenfalls entbinden sie ggf. den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten.
Durch seine vertraglich mit Euch eingegangen Verpflichtungen ist der Veranstalter vielmehr gehalten, das Problem mit dem Zimmer zu regeln - also beispielsweise mit dem Hotel nachzuverhandeln, dass ihr entweder das Familienzimmer günstiger bekommt oder eben das gebuchte nutzen könnt.
Wenn ich´s recht verstehe, kann Euch der Veranstalter keine vernünftige Alternative bieten - i.e. ein gleichwertiges Hotel? Demnach scheidet die Option Umbuchung offenbar aus. Da das Angebot einer ersatzweisen Reise ist gem. BGB obligatorisch - und zumindest müsste der RV verfügbare gleichwertige Hotels vorschlagen.
Ein Erklärungsirrtum kann m.E. nichtg geltend gemacht werden, denn offenbar war das Hotel ja zum Preis angeboten und auch die Buchungsmaske schien nicht zu verhindern, eine Familie in eben dieses Zimmer einzubuchen.
Es kann nicht angehen, dass man hernach mit der Info um die Kurve kommt, dort dürfen lt. Hotel aber keine Familien einziehen - dann dürfte der Veranstalter ihnen auch gar nicht erst ein solches Angebot machen.
Mein Rat: Bitte dein Reisebüro um Unterstützung, es soll dem Veranstalter mitteilen, dass ihr auf Erfüllung des Vertrages besteht und geeignete Vorschläge erwartet - und zwar keine, die die Reise zwangsläufig verhindern!
Kann man euch keine adäquate Alternative anbieten, macht sich der RV der Vereitelung schuldig und ihr habt zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises auch noch den Anspruch auf eine Entschädigung wegen unnütz aufgewandter Urlaubszeit.
Sich kategorisch mit "wir haben leider falsche Verträge" abwimmeln zu lassen ist sicher die schlechteste Lösung, und ich bin zuversichtlich, dass mit etwas Nachdruck eine wesentliche Verbesserung des Angebotes zu erreichen ist!