Es geht ja auch, wie bei vielen deutschen Rechtsstreitigkeiten um's "Prinzip". Und darum, es dem Veranstalter und dem Hotelier zu zeigen...
Reisepreisminderung bei Schimmel
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geschrieben 1454257494000
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geschrieben 1454257695000
Sokrates:
empfehle ich, vor der Erteilung weiterer Rat- und Vorschläge, den ganzen Vorgang unvoreingenommen zu lesen - einschließlich des Kommentars des Hoteliers.
Mir reichen schon gewisse Kommentare des TO hier im Forum...
Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs) -
geschrieben 1454260648000
In den USA wäre so etwas ein "frivolous lawsuit", wenn jemand auf die absurde idee kommen würde klage einzureichen. Keine ahnung ob es diese terminologie auch in deutschland gibt.
Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia -
geschrieben 1454262161000
Ich habe diesen Ausdruck noch nicht gehört, aber wieso gibt es dann die Klagen und Urteile in den USA, wo sich jemand aus eigener Duseligkeit mit heißem Kaffee verbrüht und der Kaffeeverkäufer einen Millionenbetrag an Schadenersatz zahlen muss?
LG
Sokrates
Edit: Sry, mich hat Deine Formulierung "käme" irritiert, daher meine Frage, die sich aber jetzt erledigt hat.
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1454263104000
Das Angebot kam wohl von einer Sachbearbeiterin des RV - und war nach Ansicht des TO eine Verhöhnung.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern! -
geschrieben 1454264759000
lest ihr das so ? kann man machen, aber ist nicht ganz eindeutig, bin leider kein germanist.
egal, einige hier im forum haben juristisch viel drauf und haben sich ja schon geäussert.
Sokrates, ein frivolous lawsuit ist ein lawsuit bei dem es von vorneherein feststeht, dass er keine chancen auf einen positiven ausgang im sinne des klägers hat. eine klageerhebung ohne meriten quasi. da kann der kläger sogar bestraft werden, weil er die zeit des gerichts verschwendet. so mein absolut laienhaftes verständnis.
das mit dem heissen kaffee im schoss ist eine andere sache. da wird die eigene doofheit einem anderen in die schuhe geschoben und dieses vorhaben wird leider immer wieder belohnt.
Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia -
geschrieben 1454267876000
Ganz eindeutig betrachtet der t.o. das Angebot einer Minderung von 80€ als zu gering und nennt es verhöhnend. Um das zu beurteilen müsste man den Reisepreis kennen.
Der Reiseleiter hat in angemessener Frist für Abhilfe gesorgt, aus meiner Sicht ist bei einer Klage nicht mit signifikanter Nachbesserung des Erstattungsbetrages zu rechnen.
Nein, etwas analoges zum frivolous lawsuit gibt es in D leider nicht (daher auch die chronische Überlastung der Gerichte). So erbrachten beispielsweise Klagen wegen einer vorverlegten Abreise die sagenhafte Summe von 40% eines Tagespreises der Reise, namentlich 45€.
Ich finde es in der Tat hilfreich, die Rezension des t.o. zu lesen einschl. der Erwiderung des Hotelmanagers. Es mutet schon ein wenig eigenartig an, wenn sich ein Hotelgast auf Rhodos über das Vorhandensein von Klimaanlagen beschwert ...
Wie gesagt - einer Klage gebe ich wenig Aussicht auf Erfolg, mehr möchte ich dazu auch nicht mehr sagen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1454271501000
Dreist ist es wenn man unverschämt ist! Dreist ist nicht drei Tage in einem Zimmer mit einer Luftfeuchtigkeit von gefühleten 90 % zwei Nächte zu verbringen und sich vielleicht irgendwelche Schimmelsporen ständig einatmen zu müssen. Ich wünsche Dir ebensolche Erlebnisse! Dreist? Weist scheinbar garnicht was dieses Wort beeutet? Dreist iste es so ein Zimmer überhaupt Touristen für viel Geld anzubieten. Das ist dreist!
cjmddorf:
es ist natürlich schade, dass dir der schimmel für 3 tage den urlaub verdorben hat, aber für 80 euro, wenn das kein tipfehler ist, zu klagen, halte ich für dreist.
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geschrieben 1454271826000
Ich tue mich hier ebenfalls schwer, die 80 Euro, die im Raum stehen, als Angebot des Veranstalters anzusehen.
Bei entsprechender Interpunktion des Eröffnungsthreads ergäben sich 2 Möglichkeiten:
1) Die Sachbearbeiterin , die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer , bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer , verhöhnt.
2) Die Sachbearbeiterin , die mein Anliegen wegen der entgangenen Urlaubsfreuden für ganze drei Tage in einem verschimmelten Zimmer bearbeitet , hat mich und meine Frau für meinen Vorschlag von einer Reisepreisminderung , von 80 euro für drei Nächte in einem verschimmelten Zimmer verhöhnt.
Für mich ist Variante 1 schlüssiger, also dass die Summe in dieser Höhe vom TO gefordert wurde. Bei Variante 2 stört mich das "von" vor den 80 Euro.
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