• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1306969279000

    Einen Kommentar zu "Zeugen" und "ganz einfach" klemme ich mir ... das ist wahrlich eine Beugung der Tatsachen, die ich nicht weiter bewerten mag!

    @king72

    Nein, du hast keinen Fehler gemacht, wenn man deiner Darstellung folgt, hat den in der Tat das Reisebüro gemacht - nur: WAS nützt dir das??

    Tatsache ist, dass in den ABB der Airline alle relevanten Informationen auch bezüglich der anfallenden Gebühren nachzulesen sind. Ich wiederhole: Die Annahme, ein Tier würde ohne weitere Kosten in der Kabine befördert, ist naiv und - besonders, wenn man das zum ersten Mal mit einer Airline XY macht! - rät schon ein Quäntchen gesunden Menschenverstandes dazu, im Zuge der erforderlichen Formalitäten auch noch einmal die evtl. Kosten einzusehen.

    Insofern war dein Fehler, den Aussagen des Reisebüros nicht weiter nachzugehen, und für den musst du geradestehen. Eine Haftung des Vermittlers ist ausgeschlossen, und da kann man auch gerne Tante Hetty aus C.-R. und Onkel Wolf aus HH einfliegen lassen, um anderweitige Behauptrungen zu bestätigen - nützen wird es nichts!

    Ich nehme nicht an, dass das spezialieselige RB dir Aufschluss über die erforderlichen Papiere für dein Haustier geben konnte? Im Zuge dieser Recherchen zumindest kann man von einem mündigen Käufer erwarten, dass er irgendwie auch auf den Preis stößt!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1306970094000

    Sorry, seh ich anders. Wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Hund umsonst mitfliegt, dann hat das erstmal auch so zu sein. Und das hat m. M. nach auch nix mit Naivität zu tun.

    Warum wird hier eigentlich ständig unterstellt, dass der Hund von Anfang an hätte bezahlt werden müssen? Die Aussage des RB war, dass diese Konditionen wohl zwischenzeitlich geändert worden seien.

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1306970102000

    TO hat aber lt. seine/r Aussage schriftlich, dass Hund umsonst mitfliegen darf und wenn mir z.B. der Autohändler meines Vertrauens schriftlich bestätigt, dass ich umsonst 4 Winterräder für mein Vehikel bekomme, möchte ich diese auch ohne Berechnung haben… ;)

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1306970291000

    @vonschmeling sagte:

    Eine Haftung des Vermittlers ist ausgeschlossen...

    Wie kommst du darauf? Wenn dem so wäre, werde ich auch Vermittler für irgendwas! ;)

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
    Beiträge: 1340
    geschrieben 1306974439000

    @king72 sagte:

    da man mir ja schriftlich bestätigt hat, das der Hund gebucht ist und umsonst mitfliegen kann.

    und die schriftliche Bestätigung, dass das Hunderl umsonst mitfliegen darf soll er/sie sich jetzt grün anmalen und den Hasen geben :frowning:

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1306975144000

    @demi

    NEIIN, Hasen kosten auch 150€ one way ... selbst grüne! :?

    Ganz recht, offenbar gibt es doch "eine schriftliche Bestätigung" - ohne genaue Kenntnis der Form allerdings erlaube ich mir nach wie vor erhebliche Zweifel an deren inhaltlicher Belastbarkeit.

    Ich glaube, das ist nicht allzu forsch ...?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1307010238000

    Der Vollständigkeit halber sollte der TO sich erklären, ob er in Kenntnis der realen Kosten den Hund auch mitgenommen hätte. Sollte das der Fall sein kann er auch keinen Schaden für die falsche Information vom RB fordern, denn es wäre ihm ja keiner entstanden.

    Was grundsätzlich die Haftbarkeit des RB angeht: im Rahmen einer guten Betriebshaftplicht sollte Irrtümer des Personals mitversichert sein. Eine "bewusste" Falschberatung wird ja ganz sicher niemand vornehmen.

    Insofern frage ich mich, wieso man ( rechtliche ) Zweifel am Inhalt des Reisevertrages haben kann.  

    Gruss Gabriela

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1307012682000

    Ach Gabriela,

    lass doch bitte die Verwendung von Ausdrücken wenn du, wie anderswo geschrieben, keine Ahnung hast.

    Welcher Reisevetrag wurde denn geschlossen?

    Kam zwischen dem TO und dem RB nicht viel eher ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande (§§ 675, 631ff BGB)? 

    Du stellst immer wieder Behauptungen auf, ohne etwas zu wissen.

    Ich bin unverändert der Meinung, dass die "Bestätigung" des RB nicht allzuviel wert ist. Räume aber ein, dass bei vollständiger Kenntnis aller Unterlagen möglicherweise sich das Bild ändern könnte. Nur mit dem jetzigen Wissen komme ich zu keinem anderem Schluß, als dass der TO an das falsche RB geraten ist.

    Zur Vervollständigung noch der Hinweis, dass ich von der deutschen Rechtslage ausgehe. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir schon mal eine ähnliche Diskussion und mosaik hat damals darauf hingegewiesen, dass sich das ABGB vom BGB in einigen wesentlichen Punkten deutlich unterscheidet.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1307015713000

    @chepri:

    wie möchtest du denn dieses "Schriftstück" nennen, welches wohl inzwischen unstrittig vorliegt ? Reisevertrag anscheinend nicht, dann nur Vertrag ? Und wo ist da der Unterschied ? Ein Vertrag -und hier zweifel ich ganz sicher deine Paragraphensammlung nicht an, da wirst du fündig werden ( gern oder ungern )- beinhaltet zwei Willenserklärungen.

    Mir scheint, du bist hier auch auf der Karriereleiter unterwegs. Es gibt ja eine vakante Position. Schon vorab meine Glückwünsche.

    Gruss Gabriela

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1307016520000

    @gabriela      OT

    Zu deinem letzten Abschnitt: Lass es doch! Das ist doch nur noch lächerlich.  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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