Welche Behauptung? Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Haftung basieren? Welcher Vertarg wurde zwischen Kunde und Reisebüro geschlossen und woraus ergibt sich eine Erstattungspflicht? Dazu meinte ich, sind Rechtsnormen fällig, nur leider bringst du dazu keine, sondern entwickelst einen völlig neuen Sachverhalt.
Kurz gesagt: Ich will nicht wissen WIE etwas zu beweisen wäre sondern WAS bewiesen werden soll. Und zwar bitte mit den entsprechenden Rechtsnormen.
Mal ganz abgesehen davon, dass der TO auch nichts dazu geschrieben hat, was er mit seinem Tier gemacht hätte, wenn man ihn über die anfallenden Kosten informiert hätte.
Und wenn ich wirklich etwas wissen will, frage ich nicht irgendeinen Zwischenhändler oder sonstwas, sondern direkt den Leistungserbringer.
Nachtrag:
Wäre ich geschrieben habe, hast du noch eins draufgesetzt. Was mein Steckenpferd ist und worauf ich schlafe, kannst du schwerlich beurteilen.
Allerdings kann ich beurteilen, dass deine Konstrukte immer abenteuerlicher werden und immer weiter von der Realität abdriften.
Peinlich (um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen) geradezu die Äußerung "eigentlich ganz einfach".
Genaugenommen hast du sogar recht: Es ist ganz einfach, denn wie heißt es doch so schön: "Ein Blick in´s Gestzt fördert die Rechtssicherheit" Allerdings wenn man nicht in der Lage ist, das im Gesetz geschriebene zu subsumieren und zu verstehen, ist es wieder nicht so einfach. Das hat auch nichts mit Orakeln zu tun oder ähnlichem Unsinn, den du vermehrt von dir gibst.
Soviel zum Schluss von mir dazu.