• Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1306953949000

    Hallo vonschmelling!

     

    Entscheidend ist nur was im Vertrag des Reisebüros steht. Den kennst weder Du noch ich. Wenn der Hund dort expliziet erwähnt wurde, ist er auch zu transportieren.

     

    Warum soll es den naiv sein das Hunde umsonst transportiert werden?

     

    Babys, Golfgepäck und Tauchgepäck bis 20 Kilo werden von vielen Airlines umsonst transportiert. Im übrigen gleicht sich die Regelung bei keiner Gesellschaft beim Sportgepäck.

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1306954831000

    Welchen Vertrag vom Reisebüro meinst du denn? Die Bestätigung der Flugbuchung? Zumindest da müßte der Hund drauf sein.

    Einen "Vertrag" zwischen RB und dem TO gibt es möglicherweise dergestalr, dass man ihm die tickets besorgt. Was die weitere Information angeht, ist das Sache der airline. Und genau das tut sie wunderschön auf ihrer homepage. Bei jedem Kauf oder anderen Rechtsgeschäften informieren sich die Leute bis in´s letzte Detail, bei Reisen beschränkt sich das wohl darauf, wo man das ultimative Schnäppchen macht und evtl. noch einen Euro einsparen kann. Wenn dann mal was schiefläuft, heißt es sofort. "Schadensersatz muss her".

    Und was Babys, Golf- und Tauchgepäck angeht, so werden es immer weniger airlines, wo das vollkommen umsonst befördert wird.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1306956997000

    Ein Tiertransport per Flugzeug ist ein ganz normaler Vorgang. Habe ich selbst x-mal ( über einen Flughafenspediteur ) erledigen lassen. Ob das auch als quasi mitreisender Passagier so einfach möglich ist kann ich nicht beantworten. Hier hat aber wohl niemand behauptet, das der Hund in den Flugtickets explizit genannt werden muss. Ich sehe daher den Auftrag des Buchers an das Reisebüro in der Abwicklung des gesamten Auftrages, um den sich das RB im Detail zu kümmern hatte. Wie und in welcher Form und ob kostenpflichtig oder nicht der Hund befördert werden sollte, also die Lösung des Problemes war Bestandteil der Buchung und oblag ( weil so akzeptiert ) dem RB. Liegen nur mündliche Vreinbarungen darüber vor wird es aber sehr schwierig, die entstandenen Kosten vom RB einzufordern.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1306957811000

    Es ist wohl kaum anzunehmen, dass der Vermittler - also in diesem Fall das Reisebüro - schriftlich zugesichert hat, dass im Preis der Tickets der mitreisende Hund inkludiert ist. Bis zum Gewicht von 6-7kg einschl. der Box dürfen einzelne Tiere bei verschiedenen Airlines in der Kabine befördert werden, allerdings kenne ich keine, die dafür keine Gebühr erheben würde. Auch ist es üblich, dass man den Betrag, ähnlich Übergepäck, Sperrgepäck oder Fracht, getrennt von den Tickets der Fluggäste entrichtet.

    Sagen wir´s so: Das Reisebüro hat offenbar unzureichend informiert über die Kostenlage, das Ansinnen, daraus einen Anspruch auf Erstattung zu konstruieren, halte ich jedoch nicht für "schwierig", sondern für absolut aussichtslos! 

    Im Übrigen bin ich d´accord mit @chepri: Beim Kauf eines Kaffeevollautomaten informiert der Kunde sich im Vorfeld über jedes Detail - das kann er beim Kauf einer zusätzlichen Leistung zu einer Reise dann wohl auch tun?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1306958473000

    Gabriele, Gabriela leider iirrst du dich ganz gewaltig. Bevor ich aber wieder mal vergeblich Rechtsgrundlagen zitiere fordere ich dich auf, dies zu tun und zu beweisen, dass das RB tatsächlich die entstandenen Kosten zu tragen hat. 

    (Hinweis: Unter den §§ 651a ff BGB -Reisevertragsrecht- wirst du nicht fündig.)

    Wenn du dazu nicht in der Lage bist, solltest du besser beim TO keine falschen Hoffnungen wecken. Wenn doch, werde ich der Erste sein, der einen Irrtum eingesteht.

    @gabriela_maier sagte:

     Ob das auch als quasi mitreisender Passagier so einfach möglich ist kann ich nicht beantworten.

    Warum schreibst du dann zu diesem Thema?

    @gabriela_maier sagte:

    Hier hat aber wohl niemand behauptet, das der Hund in den Flugtickets explizit genannt werden muss.

    Na ja, vielleicht nicht mit Namen und Vornamen, aber in den AGB von TAP steht:

    "Wenn Sie ein Haustier mitnehmen wollen, müssen Sie uns dies bei der Buchung, spätestens aber 24 Stunden vor dem Abflugtermin mitteilen."

    Dies und mehr zum Tiertransport und den Gebühren findet man bei TAP

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1306959102000

    Ich glaube, das der Bucher sich tatsächlich im Vorfeld informieren wollte, und dies -wie hier auch immer von involvierter Seite stets behauptet wird- in seinem "kompetenten" Reisebüro tun. Was soll er denn mehr machen ? Hätte es eine ehrliche Antwort gegeben, wie z.B. können wir ad hoc nicht beantworten, müssen uns selbst erst bei der airline erkundigen ( oder so ähnlich ) würde niemand dem RB einen Vorwurf machen. Gebe aber zu: wie es tatsächlich im RB abgelaufen ist wissen wir nicht.

    Was nun die "schwierige" Beweislast angeht: falls er ( der Bucher ) mit Partner, Schwester, Bruder u.a. dort anmaschiert war, und diese die Behauptung bezeugen werden, ist die Beweislast gar nicht so schwer.

    Um die Behauptung eines Polizisten zu widerlegen braucht man mindestens 10 nicht miteinander verwandten oder verschwägerten Personen. Das ist hier aber nicht so.

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1306960249000

    @chepri:

    ich möchtge ganz sicher vermeiden, das du -versunken in deinem Steckenpferd- auf der Suche nach Paragraphen ( schläfst du eigentlich auf den entsprechenden Werken ? ) vielleicht verzweifelst.

    Daher meine Meinung: Falschberatung ! Die Beratung des RB war kostenpflichtig ( in der Provision der Buchung enthalten ), und daher vollinhaltlich verantwortbar ! Eigentlich doch ganz einfach, oder nicht ?

    Aber noch einmal: wie es tatsächlich in dem RB abgelaufen ist wissen nur die Beteilgten. Welche Tatbestände geschaffen wurden, na, das schaffst nicht mal du mit deinen Orakeln.

    Nichts für ungut !

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1306960615000

    Welche Behauptung? Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Haftung basieren? Welcher Vertarg wurde zwischen Kunde und Reisebüro geschlossen und woraus ergibt sich eine Erstattungspflicht? Dazu meinte ich, sind Rechtsnormen fällig, nur leider bringst du dazu keine, sondern entwickelst einen völlig neuen Sachverhalt. 

    Kurz gesagt: Ich will nicht wissen WIE etwas zu beweisen wäre sondern WAS bewiesen werden soll. Und zwar bitte mit den entsprechenden Rechtsnormen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass der TO auch nichts dazu geschrieben hat, was er mit seinem Tier gemacht hätte, wenn man ihn über die anfallenden Kosten informiert hätte.

    Und wenn ich wirklich etwas wissen will, frage ich nicht irgendeinen Zwischenhändler oder sonstwas, sondern direkt den Leistungserbringer.

    Nachtrag:

    Wäre ich geschrieben habe, hast du noch eins draufgesetzt. Was mein Steckenpferd ist und worauf ich schlafe, kannst du schwerlich beurteilen.

    Allerdings kann ich beurteilen, dass deine Konstrukte immer abenteuerlicher werden und immer weiter von der Realität abdriften.

    Peinlich (um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen)  geradezu die Äußerung "eigentlich ganz einfach".

    Genaugenommen hast du sogar recht: Es ist ganz einfach, denn wie heißt es doch so schön: "Ein Blick in´s Gestzt fördert die Rechtssicherheit" Allerdings wenn man nicht in der Lage ist, das im Gesetz geschriebene zu subsumieren und zu verstehen, ist es wieder nicht so einfach. Das hat auch nichts mit Orakeln zu tun oder ähnlichem Unsinn, den du vermehrt von dir gibst. 

    Soviel zum Schluss von mir dazu.

  • king72
    Dabei seit: 1306800000000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1306968106000

    Hallo Leute

    Nochmals, um den Ball flach zu halten.

    Ich habe meinem Reisebüro den Auftrag erteilt, mir 2 Flüge inkl. Hund zu buchen. Als Antwort kam die Bestätigung für die Flüge, inkl.Rechnung, die Info, das der Hund gratis in der Kabine mitreisen kann (er wiegt 1.4 kg) und ein paar Infos betreffend Einfuhrformalitäten betreffend Hund in Brasilien.

    Ich habe mich selber um alles zolltechnische gekümmert (Botschaft, Veterinär etc). Bin ja nicht ganz dumm. Und ich habe mich darauf verlassen, dass der Hund nun gebucht ist und wie erwähnt gratis mitfliegen kann. Darum habe ich ja bei einem "sogenannten" Reisespezialiesten gebucht.

    Ich denke ich habe keinen Fehler gemacht. Habe mich erkundigt wie gross die Transportbox maximal sein kann etc. Betreffend Kosten habe ich nicht mehr recherchiert, da man mir ja schriftlich bestätigt hat, das der Hund gebucht ist und umsonst mitfliegen kann.

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
    Beiträge: 1340
    geschrieben 1306969265000

    @king72 sagte:

    da man mir ja schriftlich bestätigt hat, das der Hund gebucht ist und umsonst mitfliegen kann.

    na also... dann bist du doch absolut aus dem Schneider und holst dir die Kosten,  von denen zurück die dir dieses s.o. bestätigt haben

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!