Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Inkrafttreten einer Reiserücktrittsversicherung.
In den AGB's heißt es, dass sie nur bei schwerer Erkrankung etc in Kraft tritt. Wie wird jedoch schwere Erkrankung definiert? Kann eine schwere Erkrankung auch eine Mittelohrentzündung sein, die es einem unmöglich macht zu fliegen?
Liebe Grüße
Missy