@'meinungsfreiheit' sagte:
Wir haben den Össis was voraus!
So langs nur ne RRV ist....
@'meinungsfreiheit' sagte:
Wir haben den Össis was voraus!
So langs nur ne RRV ist....
Hab ich grad auf Spiegel online gefunden....
"REISERÜCKTRITT
Versicherer dürfen detaillierte Begründung verlangen
Trotz eines ärztlichen Attests zahlt die Reiserücktrittsversicherung in manchen Fällen nicht. Wer wegen Krankheit eine Reise absagt, muss Details zu seiner Erkrankung angeben, entschied ein Gericht - selbst wenn das gegen die ärztliche Schweigepflicht verstößt.
München/Wiesbaden - Reiserücktrittskosten-Versicherungen dürfen von ihren Kunden verlangen, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben. Legt der Versicherte nur ein ärztliches Attest vor, ohne dabei Fragen zu den Einzelheiten seiner Erkrankung zu beantworten, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
Im verhandelten Fall hatte ein Tourist eine USA-Reise kurzfristig abgesagt. Als Ursache nannte er allgemein "gesundheitliche Gründe". Er legte ein entsprechendes Attest vor, lehnte die Beantwortung weiterer Fragen zu der Erkrankung ab und forderte seine Stornokosten von der Versicherung zurück. Diese weigerte sich - zurecht, wie das Gericht entschied. Das Attest allein sei nicht aussagekräftig. Vielmehr sei der Versicherte verpflichtet gewesen, die Fragen des Versicherers zu der Erkrankung umfassend zu beantworten.
Aktenzeichen: 141 C 5735/05
Sto/gms"
Reiserücktritt bei Ausbildungsbeginn nicht versichert!!!!
Wir hatten Ibiza im August (Schulferien)gebucht. Zum Zeitpunkt der Buchung war mein Sohn in einer weiterführenden Schule.Er bekam eine Ausbilgung- Beginn 01.08.06. Wir hatten Reiserücktritt über TAS, Buchung erfolgte über Schauinslandreisen.Dieser Fall ist nicht versichert- man hackt bei exakt auf den VS-Bedingungen rum. Meine eigene Recherche ergab das die Reise (Hotel+Flug) weiter verkauft wurden- also ein wirtschaftlicher Schaden ist für Veranstalter nicht entstanen.Trotz mehrer Widersprüche- Kulanzregelungen gibt es nicht. - Also passt bei Klauseln bei Rücktrittsversicherungen auf. Ob man da freie Wahl hat, weiss ich nicht. Aber ärgerlich ist dieser Fall schon.
na wenn ich mir den heutigen ausbildungsmarkt angucke würde ich mich an deiner stelle viel mehr über den ausbildungsplatz freuen, als über die stornierte reise ärgern. ist zwar nicht wirklich ein trost aber heute ist eine lehrstelle doch wie ein 6er im lotto!!!
es gibt aber auch rrv s, die bei plötzlicher arbeitsloigkeit oder bei plötzlicher wiederaufnahme der arbeit leisten.
man muß nur mal ein bißchen im inet gucken und vergleichen.
Andere Frage: Habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen bisher immer. Diese greift ja für Angelegenheiten wie z. B. oben genannt im Krankheitsfall. Bei normalem Reiserücktritt (z. B. wegen sonstiger anderer Angelegenheiten) greift eine Versicherung ja nicht. Man bekommt ja Stornokosten (20 % des Reisepreises) auferlegt, soll heißen Anzahlung futsch. Ab 30 Tage vor Reise staffelt sich diese sogar prozentual gesehen (je weniger Tage bis zum Urlaub desto weniger bekommt man zurück). Da gibt es aber keine neuen Regelungen, oder?
lg
@'carsten wismar' sagte:
Bei normalem Reiserücktritt (z. B. wegen sonstiger anderer Angelegenheiten) greift eine Versicherung ja nicht.
...kommt auf die Versicherung an, meine zahlt z.B. bei Tod oder schwerer Erkrankung eines Familienangehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, unvorhersehbarer Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses und bei erheblichen materiellen Schäden an Hab und Gut (z.B. Einbruch, Feuer, etc,).
@'carsten wismar' sagte:
Man bekommt ja Stornokosten (20 % des Reisepreises) auferlegt, soll heißen Anzahlung futsch.
...auch das nur bei "normaler" Erkrankung. Bei stationärer Behandlung oder bei den o.g. Punkten erstattet die RRV sämtliche Kosten ohne Selbstbehalt.
Danke Dir schon mal couriosus.
Beispiel: Habe eine Oma wo ich die Betreuung habe. Letztes Jahr wurde sie etwas mehr als einen Monat vorm Urlaub krank u. wir wußten nicht ob Urlaub absagen oder nicht. Genauso wegen vorher plötzlich unerwarteten auftretenen privaten Angelgenheiten z. B. Da muß man ja dann ca. 20 % bzw. die Anzahlung nur als Stornokosten bezahlen?
LG
Die Sache mit der Oma etc. wirst Du nur schwer versichern können, weil es ja absehbar ist, dass so etwas passieren kann, da stellen sich die Versicherer gerne quer, weil das Risiko zu hoch ist.
Die verdienen ja nur wenn sie NICHT zahlen müssen.....
@'Thorben-Hendrik' sagte:
Die verdienen ja nur wenn sie NICHT zahlen müssen.....
...das ist richtig und daher ist es um so wichtiger eine "gute" RRV abzuschließen, die auch in Fällen einer schweren Erkrankung von Familienangehörigen, auch älteren und damit höherem Risiko, im Bedarfsfall eintritt.
Also ordentlich das Kleingedruckte des Versicherungsvertrages durchlesen, genauso wie es doch bei den Reiseveranstaltern auch gemacht wird, dann gibt es im Notfall auch kein böses erwachen.
Aber denke ist auch wichtig was bei dem Reiseveranstalter drinne steht bzgl. Reisebedingungen u. Stornokosten?
LG
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!