[quote="curiosus"]@'carsten wismar' sagte:
Bei normalem Reiserücktritt (z. B. wegen sonstiger anderer Angelegenheiten) greift eine Versicherung ja nicht.
...kommt auf die Versicherung an, meine zahlt z.B. bei Tod oder schwerer Erkrankung eines Familienangehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, unvorhersehbarer Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses und bei erheblichen materiellen Schäden an Hab und Gut (z.B. Einbruch, Feuer, etc,).
@'carsten wismar' sagte:
Man bekommt ja Stornokosten (20 % des Reisepreises) auferlegt, soll heißen Anzahlung futsch.
...[color=red][b]auch das nur bei "normaler" Erkrankung. Bei stationärer Behandlung oder bei den o.g. Punkten erstattet die RRV sämtliche Kosten ohne Selbstbehalt.[/quote][/b][/color]
Hallo zusammen, daß dachte ich auch, bei stationärer Behandlung (Krankenhaus) erstattet die RRV sämtliche Kosten. Im November 2005 wurde dieser Satz in der Basis RRV geändert.
Das Reisebüro hatte mir aus Versehen noch die alten Versicherungsbedingungen mitgegeben. Tatsache ist:
ich mußte trotz stationärem Aufenthalt im Krankenhaus 20 % der Stornokosten selber tragen. War alles zusammen eine teure Krankheit, da auch noch die Gebühren des Krankenhauses zu zahlen waren.
Also immer wieder die Bedingungen lesen!!!
Mein Automobilclub hat das bessere Angebot und diesen Passus nicht aus den RRV-Bedingungen rausgenommen.
Es grüßt die Kieler Sprotte