• KielerSprotte
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    geschrieben 1165771266000

    [quote="curiosus"]@'carsten wismar' sagte:

    Bei normalem Reiserücktritt (z. B. wegen sonstiger anderer Angelegenheiten) greift eine Versicherung ja nicht.

    ...kommt auf die Versicherung an, meine zahlt z.B. bei Tod oder schwerer Erkrankung eines Familienangehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, unvorhersehbarer Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses und bei erheblichen materiellen Schäden an Hab und Gut (z.B. Einbruch, Feuer, etc,).

    @'carsten wismar' sagte:

    Man bekommt ja Stornokosten (20 % des Reisepreises) auferlegt, soll heißen Anzahlung futsch.

    ...[color=red][b]auch das nur bei "normaler" Erkrankung. Bei stationärer Behandlung oder bei den o.g. Punkten erstattet die RRV sämtliche Kosten ohne Selbstbehalt.[/quote][/b][/color]

    Hallo zusammen, daß dachte ich auch, bei stationärer Behandlung (Krankenhaus) erstattet die RRV sämtliche Kosten. Im November 2005 wurde dieser Satz in der Basis RRV geändert.

    Das Reisebüro hatte mir aus Versehen noch die alten Versicherungsbedingungen mitgegeben. Tatsache ist:

    ich mußte trotz stationärem Aufenthalt im Krankenhaus 20 % der Stornokosten selber tragen. War alles zusammen eine teure Krankheit, da auch noch die Gebühren des Krankenhauses zu zahlen waren.

    Also immer wieder die Bedingungen lesen!!!

    Mein Automobilclub hat das bessere Angebot und diesen Passus nicht aus den RRV-Bedingungen rausgenommen.

    Es grüßt die Kieler Sprotte

  • Teddyeuli
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    geschrieben 1165840673000

    Nochmal zum Thema Oma:

    Wir sind letztes Jahr 3 Tage früher zurückgekommen, weil meine Mutter gestorben ist. Sie starb dann exakt an dem Tag, an dem wir ursprünglich hätten zurückkommen sollen. Die RRV über die Tui-Visa Card hat anstandslos gezahlt.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1165843539000

    @'curiosus' sagte:

    ...das ist richtig und daher ist es um so wichtiger eine "gute" RRV abzuschließen, die auch in Fällen einer schweren Erkrankung von Familienangehörigen, auch älteren und damit höherem Risiko, im Bedarfsfall eintritt.

    aber vorsicht bei der definiton von familienangehörigen. meistens sind nur solche ersten grades damit gemeint und auch in den bedingungen beschreiben. als nur die gerade linie vater/mutter/geschwister.

    die oma fällt da meistens nicht drunter.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1165843699000

    @'carsten wismar' sagte:

    wußten nicht ob Urlaub absagen oder nicht. Genauso wegen vorher plötzlich unerwarteten auftretenen privaten Angelgenheiten z. B. Da muß man ja dann ca. 20 % bzw. die Anzahlung nur als Stornokosten bezahlen?

    LG

    hallo carsten wismar. was genau soll denn mit diesen angelegenheiten gemeint sein? wenn du mit einer solchen begründung stornierst, wird kein rrv die kosten übernehmen.

    es muß definitiv ein versicherungsfall eingetreten sein. und das ist mit "unüberwindbare private angelegenheiten" nicht der fall.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1165845553000

    @'Lexilexi' sagte:

    aber vorsicht bei der definiton von familienangehörigen. meistens sind nur solche ersten grades damit gemeint und auch in den bedingungen beschreiben. als nur die gerade linie vater/mutter/geschwister.

    die oma fällt da meistens nicht drunter.

    @'Auszug aus den AGB der RRV' sagte:

    Personen, bei denen das versicherte Ereignis (z.B.

    Krankheit) eintritt, das Sie zur Reiseabsage, zu einem Reiseabbruch

    bzw. einer verspäteten Heimreise veranlasst hat:

    1. Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten

    Personen;

    2. die Eltern, Kinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern,

    Schwiegersohn und -tochter, Geschwister und bei einem

    Einzelvertrag auch der Ehegatte oder Lebenspartner der

    versicherten Person;

    3. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten

    Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben

    und mit Namen auf der Buchung vermerkt sind sowie deren

    Angehörige, die unter der Nr. 2 aufgezählt sind;

    4. haben mehr als 4 Personen eine gemeinsame Reise gebucht,

    gelten alle mitreisenden Personen untereinander nicht als

    Risikopersonen, außer es handelt sich um die in Nr. 1 und

    Nr. 2 genannten Personen.

    ...auch Oma zählt dazu. :D

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1165847850000

    @curiosus

    na dann ist es ja gut. bei manchen ist die liste derer nicht so groß.

    gut gemacht, curiosus

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1165848436000

    ...danke :D

  • carstenW.
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    geschrieben 1165856026000

    @lexilexi

    hatten letztes Jahr 2 Problemfälle.

    Zum einen ist die Heizung kaputt gegangen vorm Urlaub. Natürlich dann unvorhergesehene höhere Kosten die auf uns zukamen wo wir daran dachten Reise zu stornieren. Denke mal wegen soetwas greift die RRV nicht bzw. die Stornokosten bleiben?

    Wir haben es dann doch irgendwie geregelt bekommen. Jedoch ein paar Wochen vor dem Urlaub dann das nächste Ereignis. Die Oma von der ich die Betreuung habe erkrankte u. mußte in die Klinik. Für uns dann der nächste Fall wo sich die Frage stellte was tun? Hat sich dann glücklicherweise wenige Tage vorher auch geregelt. Haben im Reisebüro nachgefragt, da wir auch die Tui Card haben mit RRV, jedoch wurden wir nicht über eine Möglichkeit der Stornierung hingewiesen.

    LG

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1165866466000

    @carsten. nein für solche fälle fällt mir keine rrv ein, die sowas in den bedingungen hätte. und wenn es doch eine geben sollte, wird die wahrscheinlich genauso teuer sein wie der urlaub :disappointed:

    wenn allerdings kurz vorm urlaub dein haus abbrennt (oder wohnung) und du dich erstmal um versicherungen, feuerwehr, neue bleibe kümmern mußt, dann zahlt auch der rrv.(man kann aber nicht immer für alle sprechen).

    wichtig für alle und immer gilt: sofort das ereignis, dass zum storno führt , anzeigen. beispiel:reise gebucht 12.12.06, antritt 14.04.07.im januar stirbt ein familienmitglied. dann darf man nicht erst im märz ankommen und sagen, dass man sich doch noch nicht bereit fühlt, den urlaub anzutreten. die meldung muß dann sofort nach dem ereignis (hier:tod) passieren. sonst gibt es nämlich auch nüscht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • carstenW.
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    geschrieben 1165876719000

    @Lexilexi

    Danke Dir schon mal. Ja die Stornokosten fangen ab unter 30 Tagen vor der Reise an prozentual hoch zu gehen :?.

    LG

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