Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten

  • Kidir
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    geschrieben 1318497135000

    So. zweiter Versuch...

     

    Leider kann ich Euch da nicht weiterhelfen, habe in der ganzen Zeit nix gefunden.

     

    Allerdings hatte ich vor ein paar Wochen ein Gespräch mit dem ADAC, die Sachbearbeiterin meinte, wenn man 3 Jahre beschwerdefrei ist, gelten die ursprünglichen Vertragsbedingungen wieder. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, sollte man sich dies von den diversen Ärzten bestätigen lassen.

     

    Beim jetztigen Urlaub in der Türkei habe ich das Problem folgendermassen gelöst :

     

    Bei den Condorflügen habe ich die "neue" Condorflugversicherung gleich mitgebucht, da bekommt man entweder das Geld zurück und kann auf ein anderes Datum/Personen umschreiben lassen.

    Mit den Besitzern von Schiff und Hotel hab ich eine Sonderregelung ausgehandelt : sie reservieren mir bis Mai/Juni (da hatte ich wieder meine halbjährliche große Untersuchungsrunde) meine Plätze, falls ich auf Grund von neuen Metastasen die Reise nicht antreten kann, entstehen mir keine Kosten. Diese Form geht halt nur, wenn man nicht pauschal unterwegs ist.

     

    @Holger

     

    Verstehe ich das richtig ? Du frägst eher , ob deine Verlobte mitversichert ist ?  Ich glaub, da machen die Versicherungen bei längeren Partnerschaften keinen großen Unterschied mehr zur einer Ehe. Ansonsten einfach bei der Versicherung mal anrufen.

  • Gabi2001
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    geschrieben 1318501337000

    Hallo Holger,

     

    habe jetzt in die Bedingungen einiger Versicherer geschaut, leider habe ich keine gefunden die bei bestehender Krankheit das Risiko abdeckt, ist ja auch irgendwie verständlich.

     

    Zu Deiner Verlobten, ich bin ja mit meiner Holden auch schon 30 Jahre ohne Trauschein zusammen, wir haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer, wenn Sie krank wird bekomme auch ich die Leistungen, genauso umgekehrt.

     

    Wir haben allerdings eine Jahreskarte alle Reisen bis 5000 Euro pro Person, Reiserücktritt, Reiseabbruch und Krankenversicherung, gerade mal für 75 €  im Jahr, lohn t natürlich nut wenn man öfters verreist.

     

    Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1318509287000

    Hallo zusammen und erstmal danke für die Antworten!

     

    Kidir, schön zu lesen, dass es Dir "gut" geht! Und um Deine und Franz`Frage zu beantworten, dass mit meiner Holden war nur ein Nebenaspekt, den ich dann nochmal bei einem Versicherungsabschluss klären würde.

     

    Grundsätzlich suche ich halt nen Versicherer, der die mit der bestehenden Erkrankung verbundenen Risiken abdeckt, will heissen, sollte es meiner Mutter aufgrund einer Verschlechterung ihres Zustandes nicht möglich sein, die Reise anzutreten, oder sollte diese sogar abgebrochen werden, sollte er diesen Schadenfall dann so abdecken, wie bei einer nicht vorher bestehenden Erkrankung.

     

    Dass dieses in den Standard RRV und RAV nicht gedeckt ist, ist mir bewusst, natürlich auch, dass ein solches Produkt, sollte es dies geben, erheblich teurer sein wird, als die Standardpakete!

     

    Kidir, Deine Art das zu handlen ist vernünftig, hiesse für mich, ich müsste mich direkt an die Reederei wenden und mit ihnen diesen Fall besprechen.

     

    Dachte nur, es kennt jemand vielleicht eine solche Art der Versicherung...

     

    So eine Rheinkreuzfahrt kostet jetzt ja auch nicht die Welt, aber mir kam halt gestern der Gedanke und ich wollte einfach mal nachfragen ;)

  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
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    geschrieben 1318511077000

    Bin mir jetzt nicht 100% sicher, obs hier im Forum war, aber kurz vor meiner Threaderstellung habe ich einen anderen Thread gelesen, der eine ähnliche Problematik ansprach. Deshalb bin ich ja auch drauf gekommen, hier mal nach erweiterten Versicherungen zu fragen.

     

    Inhalt des damaligen Threads war ungefähr so :

     

    In einer Familie mit Kindern war der Opa schon längere Zeit schwer krank. Da dies der Familie sehr zugesetzt hat, wollten sie mal wieder in Urlaub fahren. Opa sagte, macht nur, mir gehts grad gut. Auch die Ärzte bestätigten einen stabilen Zuistand.

    Kaum waren sie ein paar Tage weg, ich glaub auch auf einem anderen Kontinent, gings den Opa massiv schlechter, ich glaub, mit seinem Ableben wurde gerechnet.

    Also alles drangesetzt, so schnell wie möglich wieder heimzukommen. Das dies nicht günstig ist, brauch ich wohl nicht zu erwähnen.

    Als sie sich dann für die Kostenerstattung an die Versicherung wandten, hiess es, Nö, war absehbar. Familie wähnte sich wegen der Bestätigungen der Ärzte eigentlich auf der sicheren Seite. Das ganze wurde dann Gerichtsmassig. Leider weiss ich nicht, wie es ausging.

     

    Ich werd in Zukunft eh ganz anders urlauben, eher in Richtung verlängerte WE's in der näheren Umgebung, höchstens mal ne Woche innerhalb Europas. Und alles privat organisiert.

    Daran ist nicht nur die Versicherung "schuld", einiges andere hat sich auch geändert und ich muss mich anpassen. Fällt aber nicht schwer, solange ich überhaupt noch raus kann ! ;) :D

  • Heike68
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    geschrieben 1318522258000

    Europäische Reiseversicherung AG München

    Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.

    Die unerwartete Verschlechterung einer chronischen Erkrankung (ausgenommen: chronische psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen) wird kulanzhalber als versichertes Ereignis anerkannt, sofern sich die Person vor Reisebuchung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes eingeholt hat. In dieser Bescheinigung muss der behandelnde Arzt erklären, dass trotz der bestehenden Erkrankung (Erkrankung benennen) gegen die Durchführung der geplanten Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestehen und dass mit einer Verschlechterung/Komplikation nicht zu rechnen ist. Diese Bescheinigung benötigen wir erst im Schadensfall, diese ist auch nicht vorher zur Prüfung an die ERV (Europäische) einzusenden.

    Bei Krebserkrankungen darf innerhalb der letzten 2 Jahre kein Rezidiv eingetreten sein.

    Im Rahmen der Reisekranken-Versicherung besteht lt. unseren Bedingungen Versicherungsschutz bei akut eintretenden Krankheiten und Unfällen während der versicherten Reise.

    Nicht versichert ist die Verschlechterung von bestehenden Erkrankungen, soweit sie vor Reisebeginn absehbar war. Bei einer chronischen Erkrankung (ausgenommen psychische Erkrankungen, Sucht- und Alkoholerkrankungen, sowie Dialysen), die nicht ständiger ärztlicher Behandlung bedarf (bei Krebserkrankungen innerhalb der letzten 2 Jahre kein Rezidiv eingetreten ist), besteht der Versicherungsschutz, wenn ab einer Woche vor Reisebeginn vom behandelnden Arzt ein Unbedenklichkeitsattest eingeholt wird.

    Aus diesem muss hervorgehen, dass aus Sicht des behandelnden Arztes keinerlei Bedenken gegen die zu versichernde Reise bestehen und dass auf Grund des Reisezieles, der Reiseart und der Reisezeit mit keiner Komplikation zu rechnen ist. Diese Bescheinigung benötigen wir erst in einem möglichen Schadensfall.

     

     

    Falls das als Werbung nicht erlaubt ist, bitte wieder löschen.

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1318524652000

    Hallo, da bin ich wieder...

     

    Heike, der zweite von Dir markierte Satz macht auch diesen Passus für uns ungültig, da die Diagnose erstmalig vor zwei Monaten gestellt wurde :( Aber herzlichen Dank für Deine Mühen, das gleiche gilt natürlich für Kidir nochmal :kuesse:

     

    Habe jetzt mal unseren Versicherungsmann kontaktiert, der zugeben musste, für Reiseversicherungen kein Spezialist zu sein und auch noch nichts von der von mir gesuchten Variante gehört hat. Kam dann das Beispiel mit der Versicherung der brennenden Scheune :? OK nachvollziehbar, aber hätte ja sein können, gibt ja inzwischen eigentlich Versicherungen für (fast) Alles.

     

    Werden jetzt erstmal noch ein wenig die Entwicklung abwarten und dann direkt an die Reedereien herantreten.

     

    Danke nochmal an Alle, die versucht haben zu helfen!

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1318526067000

    ...,  Unter -RRV will nicht zahlen- hatte ich meinen Fall vorgetragen:

     

    Mein Mann ist seit einigen Jahren an COPD und Lungenkrebs erkrankt. Dennoch gibt es immer eine gute Zeit, so dass ich ein paar Tage mit meiner Freundin verreise.

    Im vergangenen Herbst hatten wir auch gebucht, ich konnte aber nicht reisen, da es meinem Mann schlechter ging.

    Unser Hausarzt hat attestiert, dass ich auf Grund der Verschlechterung der bestehenden Krankheit nicht reisen kann. Die RRV hat die Stornokosten der Reise für mich und meine Freundin übernommen.

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
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    geschrieben 1318526353000

    @gutenmorgen

    welche Versicherung wars denn?

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  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
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    geschrieben 1318527298000

    ...., Hanse-Merkur

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
    Beiträge: 6906
    geschrieben 1318527863000

    Keine Kostenübernahme...

     

    Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.

     

    Zitat:Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur

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