Reiserücktritts/abbruch- versicherung bei chronischen Krankheiten

  • zuckerpueppi
    Dabei seit: 1312156800000
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    geschrieben 1318611977000

    @gutenmorgen hat recht ;)

    Es ist tatsächlich so, dass man beim Versicherer auch eine RRV abschließen kann , obwohl man z.B. eine chronische Erkrankung hat und die dann auch zahlt wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Das sind die sogenannten Ausnahmen, die auch gesondert beantragt werden müssen.

    Das ist allerdings nicht bei den 0815-RRV, die über den RV abgeschlossen werden können so.

    Also, Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen.

    Es ist dabei möglich, dass die Versicherungsprämie eventuell etwas höher ist als bei einer "gesunden " Person.

     

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1318612491000

    @alle,

     

    danke für Eure Rückmeldungen.

    Dann werde ich mal meine beiden Versicherungen von den Kreditkarten anschreiben und genau nachfragen.

    Außerdem mach ich noch eine Anfrage bei der schon erwähnten Europäischen wegen einem Neuabschluß.

     

    Dann werd ich hoffentlich klarer sehen.

     

    An alle nochmal danke und ein schönes Wochenende

    wünscht

     

    la.paz

  • Kidir
    Dabei seit: 1144108800000
    Beiträge: 1453
    geschrieben 1318617918000

    La.paz

     

    Könntest Du dich bitte hier dann noch mit den Antworten deiner Kreditkarten zurückmelden ? Hab auch eine und das tät mich logischerweise stark interessieren ;)

     

    wünsche auch ein geruhsames Altweibersommerwochenende

  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
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    geschrieben 1318622162000

    @Kidir,

     

    mach ich.

     

    Werd dieses Wochenende mal den Brief formulieren und dann der Dinge harren. Im Endeffekt wird meine Anfrage ja fast identisch bei den drei Versicherungen lauten.

     

    Sobald ich da Antwort bekomme melde ich mich gerne wieder.

     

    LG

     

    la.paz

  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
    Beiträge: 523
    geschrieben 1318883652000

    @Kidir und @alle,

     

    habe von der Europäischen Reiseversicherung bereits ein mail bekommen. So wie es ausschaut könnte diese Rücktrittsversicherung auch bei bereits bekannten Erkrankungen greifen sofern diese Halbjahresfrist eingehalten wird.

     

    Ich hab das Schreiben sowie die betreffenden Stellen bei den Versicherungsbedingungen hier reinkopiert:

     

     Sehr geehrte Frau ....,

    gerne beantworten wir Ihre Anfrage vom So 16. Okt 2011, 00:28.

    Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung besteht lt. unseren Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Schwere der Erkrankung ist durch ein Attest des behandelnden Arztes nachzuweisen. Nicht versichert ist die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.

    Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

    Kontrolluntersuchungen

    Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen

    (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung). Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

    Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Reiseschutzangeboten.

    ---------------------------------------------

     Versicherungsbedingungen für Jahres-Versicherungen der

    Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV JV 2011)

     

    A Reiserücktritts-Versicherung

    § 1 Gegenstand der Versicherung

    1. Die ERV berät die gversicherte Person vor Stornierung

    der Reise durch ihren Medizinischen Beratungsservice.

    2. Die ERV leistet Entschädigung

    a) bei Stornierung der Reise;

    b) bei verspätetem gReiseantritt;

    c) bei Verspätung während der Hinreise;

    d) für Reisevermittlungsentgelte;

    e) für gUmbuchungsgebühren.

    § 2 Stornierung der Reise

    1. Die ERV erstattet die gvertraglich geschuldeten Stornokosten

    bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,

    sofern

    a) die gversicherte Person oder eine Risikoperson von

    einem der nachstehenden versicherten Ereignisse

    betroffen wird;b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses

    Ereignisses nicht zu rechnen war;

    c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte

    und

    d) der gversicherten Person die planmäßige Durchführung

    der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

     

    2. Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss

    oder bei bestehendem Versicherungsvertrag

    nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen

    bereits bestehender Erkrankungen gelten dann

    als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor

    Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag

    in den letzten sechs Monaten vor Buchung der

    Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen

    hiervon sind gKontrolluntersuchungen.

     

    ---------------------------------

     

    K

    Kontrolluntersuchungen

    Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte

    medizinische Untersuchungen, die durchgeführt werden,

    um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen

    (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung).

    Sie werden nicht aufgrund eines konkreten

    Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung.

    ---------------------------------------

     

    An alle liebe Grüße und ich bin auch gerne bereit per PN noch zu antworten.

     

    la.paz

  • Heike68
    Dabei seit: 1141948800000
    Beiträge: 6906
    geschrieben 1318925476000

    Das klingt doch gut. Viele chronisch Kranke sind medikamentös so gut eingestellt, dass lediglich Kontrolluntersuchungen erforderlich sind....

     

    Danke für Deine Rückmeldung la.paz

     

    (hatte Tante Goo ja was gutes ausgespuckt) :laughing:

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1318958381000

    Danke la.paz!

     

    Hilft uns zwar nicht weiter, ist aber trotzdem interessant, da vorher immer von 2 Jahren die Rede war.

     

    Wir müssen momentan leider eh noch abwarten, wenn ich aber irgendwelche neuen und interessanten Informationen habe, bzgl. einer Versicherung, werde ich das hier sofort posten.

     

    Habe mich mal diesbezüglich durch einige Krebsforen geklickt, auch dort wird das Thema kontrovers diskutiert, aber keine wirkliche Lösung geboten...

  • la.paz
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    geschrieben 1319056256000

    @Kidir,

     

    kann Dir leider keine PN schreiben. Das geht bei mir im Moment nicht. Hab Neuigkeiten von meiner TUI-KK.

    Hab da was wegen meinem Mann laufen und da ist jetzt eine Antwort gekommen.

     

    Vielleicht versuchst Du es mal mit einer PN an mich??

     

    Liebe Grüße

     

    la.paz

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1319057328000

    @la paz    OT

    Wenn du eine PN verschicken möchtest, geh über meinHC / Nachrichten / Nachricht schreiben.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • la.paz
    Dabei seit: 1108166400000
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    geschrieben 1319062211000

    @Kourion,

     

    danke hab ich erfolgreich gemacht.

     

    LG

     

    la.paz

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