• jaohx
    Dabei seit: 1138665600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1235585626000

    Hallo,

    ich habe Ende Dezember 2008 eine Reise nach Bali für mich und meine Freundin gebucht. Da wir noch nicht sicher waren, wie es mit der Versicherung funktioniert, haben wir zunächst den TUI-"Optimal-Schutz" vom Reisebüro mitbuchen lassen. Wir wollten ursprünglich über die TUI Card Gold versichert sein, jedoch hat man uns nur den Trabbi unter den TUI-KArten, nämlich die Electron-Card, zugeschickt. Auch mein Antrag auf die Classic-Karte wurde abgelehnt.

    Daher haben ich und meine Freundin uns nach anderen Versicherungen umgesehen und sind auch fündig geworden, so wollten wir nachträglich den Elvia 365-Vollschutz umbuchen. Dies müsste online geschehen, da die Dame im Reisebüro aus irgendeinem Grund mehr Geld für das gleiche Angebot haben wollte, als das Internet. Die Versicherung muss auch heute gebucht werden, da sonst die 30 Tage vor Antritt der Reise nicht mehr gegeben sind.

    Kommen wir nun zu meiner Frage: Kann die Versicherung uns die Stornierung verwehren, obwohl noch kein Schadensfall eingetreten ist? Mit dem Hinweis, dass die Kosten für das Risiko eines Schadensfalles bereits vom Versicherer getragen wurden, wurde dies abgelehnt.

    Ist das so rechtens?

    LG

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1235590088000

    Ich habe noch nie gehört dass man eine Reiserücktrittversicherung stornieren kann. Ihr wart ja auch versichert seit Abschluß der Versicherung, sprich die Versicherung hat eine Leistung erbracht, auch ohne Schadensfall.

  • Traumzeit
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 391
    geschrieben 1235597181000

    Auszug aus einer Versicherung:

    Beginn des Versicherungsschutzes: Der Vertrag kommt mit Buchungsabschluss zustande. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Versicherungsvertrages, in der Reiserücktritts-Versicherung frühstens mit Buchung der Reise, bei....

    Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz endet automatisch in der Reiserücktritts-Versicherung mit Antritt der Reise, in...

    Zudem habt ihr es als Paket mit Krankenversicherung gebucht. Eine Aufteilung ist schon aus Kostengründen nicht möglich und würde euch deswegen teurer kommen.

    Also müst ihr für diese Reise mit dieser Versicherung leben, und bei der Nächsten vorher überlegen und recherieren.

    Gruß Traumzeit

    Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen... Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1235643604000

    @cippo sagte:

    Ich habe noch nie gehört dass man eine Reiserücktrittversicherung stornieren kann.

    Als Kunde (Online buchung direkt bei der Versicherung) wohl nicht. Klar, hier liegt der Verdacht des Versicherungsbetrugs zu nahe.

    Als Reisebüro ist dies sehr wohl möglich. Bestes Beispiel: so ein Änderungswunsch der Reisenden oder eine fehlende Zahlung.

  • jaohx
    Dabei seit: 1138665600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1235819415000

    Danke für die Antworten.

    Da es nun keine 30 Tage bis zum Reiseantritt sind, hat sich diese Möglichkeit für uns erledigt.

    Verständlich ist mir nicht, wie unsere nette Dame im Reisebüro die Versicherung dazu bucht, weil unsere TUI Card noch nicht beantragt war. Sie wollte, sobald unsere Karte eingetroffen ist, die Versicherung rausnehmen. Wir waren mit der TUI CARD Electron (Prepaid) auch bei ihr und sie hätte in diesem Fall die Versicherung entfernt. Wie ist dies dann möglich?

  • Chris737
    Dabei seit: 1179964800000
    Beiträge: 678
    geschrieben 1235820966000

    Ich vermute das liegt daran, dass in diesem Fall ja beide Versicherungen über TUI, also auch beim selben Versicherungsunternehmen gebucht wurden. In diesem Fall sollte dann vermutlich auf dem Kulanzweg die eine Versicherung gegen eine andere (des selben Versicherungsunternehmens) getauscht werden. Wenn Du jetzt allerdings bei einem ganz anderen Versicherungsunternehmen eine Versicherung abschließen willst, müsste die ursprüngliche Versicherung ja ersatzlos storniert werden. Und das ist, wie meine Vorredner bereits geschrieben haben, bei einer Reiserücktrittsversicherung grundsätzlich nicht möglich.

    Gruß

    Chris

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1235933169000

    Hallo,

    bezüglich der 30 Tage Regel gilt das nur für die "üblichen" Reiseversicherungen. Frag einfach mal bei den normalen Versicherungen nach, die nicht speziell auf die Reisen fixiert sind. Da sind solche Abschlüsse auch später noch möglich. Namen will ich jetz aber keine nennen, um hier keine Werbung zu betreiben.

    Es hängt aber manchmal auch vom Vertreter ab. Denn manchen ist eine RRV zu popelig und die sagen lieber nein, obwohl Sie dies anbieten könnten.

    Gruß

    Berthold

    p.s.: Bezüglich der Info mit der Sotrnierung:

    Änderung des Kunden ist klar, wenn der Versicherungsumfang nicht reduziert wird. Auch wenn die Zahlung fehlt ist eine "Stornierung" möglich, denn es ist ja gar kein Vertrag zustande gekommen.

  • zaubi888
    Dabei seit: 1221782400000
    Beiträge: 162
    geschrieben 1236447489000

    Hallo

    Ich habe eine Frage:

    RRV gebucht für Reise 20.05. bis 10.06

    Möchte umbuchen auf 13.05. bis 03.06.

    Sind also auch drei Wochen, muß ich die RRV komplett neu buchen odr

    reicht eine Mitteilung an der Versicherer????????

    Zielort und Preis bleiben identisch!!

    Vielen Dank für die Antworten

    Liebe Grüsse

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1236591247000

    @zaubi888

    Eine Mitteilung an die Versicherung, so Dein Reisebüro das noch nicht gemacht hat, reicht vollkommen. Neuer Termin, ggf. höhrerer Reisepreis oder andere Region - fertig.

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
    Beiträge: 974
    geschrieben 1236802153000

    ..., obs wohl hier her paßt?

    Die Europäische Versicherung hat sich entschlossen, die Leistungen in der RRV -zunächst zeitlich begrenzt- zu erweitern: vom 1.3. bis 30.6.09 sind bei allen Neuabschlüssen der RRV (gilt nur für Einmalreisen) die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Rücktritt auf Grund von Kurzarbeit abgesichert

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