Hallo zusammen,
hatte eine Reise geplant, diese aus Krankheitsgründen aber leider nicht antreten können. Daher war ich beim Arzt, der mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, die ich dann der Versicherung eingereicht habe. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in dem eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird. Im Schreiben wird formuliert: "Die eingereichte Bescheinigung der Einstellungsuntersuchung reicht leider für die Regulierung Ihres Schadensfalles nicht aus." Die ärztliche Bescheinigung enthält auch eine "Schweigepflichtentbindung".
Ich bin jetzt natürlich etwas verwundert, warum die Versicherung sich verweigert und eine so genaue Ausführung meines Arztes (Krankheit, Vorerkrankungen usw.) haben möchte. Ist dies rechtens?
Gruss,
Peter