Reiserücktrittsversicherung - Darf eine Versicherung eine Ärztliche Bescheinigung verlangen?

  • Peter_K59
    Dabei seit: 1271462400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1271549294000

    Hallo zusammen,

    hatte eine Reise geplant, diese aus Krankheitsgründen aber leider nicht antreten können. Daher war ich beim Arzt, der mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, die ich dann der Versicherung eingereicht habe. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in dem eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird. Im Schreiben wird formuliert: "Die eingereichte Bescheinigung der Einstellungsuntersuchung reicht leider für die Regulierung Ihres Schadensfalles nicht aus." Die ärztliche Bescheinigung enthält auch eine "Schweigepflichtentbindung".

    Ich bin jetzt natürlich etwas verwundert, warum die Versicherung sich verweigert und eine so genaue Ausführung meines Arztes (Krankheit, Vorerkrankungen usw.) haben möchte. Ist dies rechtens?

    Gruss,

    Peter

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1271552705000

    Lange Frage, kurze Antwort: Ja!

    Wo ist Dein Problem?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Traumzeit
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 391
    geschrieben 1271572676000

    Ja. Weil eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) nicht gleichbedeutend ist mit einer Reiseunfähigkeit.

    Es kommt auf die Art der Erkrankung an und wie schwerwiegend sie ist, dass man urplötzlich nicht mehr die Reise antreten kann.

    Zum Beispiel kann man auch mit einem versorgten Arm-oder Beinbruch reisen.

    Deswegen möchten die Versicherungen es wissen. So steht es auch in den Klauseln und Bedingungen.

     

    Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen... Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1271579441000

    @peterk

    da die versicherung deine stornokosten übernhemen soll, wäre es doch auch fair, dass sie genau weiß, was du hast bzw. woran du erkrankt bist, oder?

    du mußt deinen arzt von der ärztlichen schweigepflicht entbinden, damit er der versicherung auskunft geben darf.

    der arzt bekommt dann einen fragebogen, wo die entscheidenden fragen gestellt werden.

    das honorar des arztes wird von der versicherung dann auch übernommen.

    das ist alles rechtens so.

     

    würde eine einfache krankschreibung ausreichen, würde jeder mal eben, der seine reise aus welchen gründen auch immer, nicht antreten will, einfach was simulieren.

    dem soll natürlich vorgebeugt werden.

     

    ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1284898506000

    Hallo Zusammen,

     

    habe ein ganz grosses Problem. Wie wir vor kürzerer Zeit erfahren haben, ist mein Bruder todkrank und wir müssen jeden Tag mit einer Verschlechterung rechnen, die seinen Tod zur Folge hat. Natürlich besteht auch die Hoffnung, dass er noch einige Zeit weiterleben darf, was wir natürlich alle sehr hoffen.

     

     Natürlich tragen wir uns momentan mit dem Gedanken, die kurz bevorstehende Reise (Antritt in 2 Wochen) abzusagen, aber wenn ich die Versicherungsklauseln unserer Reiserücktrittversicherung (TUI-Card) richtig deute, dann haben wir in diesem Fall keine Möglichkeit, die bereits bezahlten Reisekosten zurückzuerhalten bzw. die Versicherung haftet erst nach dem Eintritt des Todes. Ist dies korrekt so? Kennt sich hier jemand aus?  Vielen Dank für Eure Hilfe.

     

    LG

    Eva

     

    PS. Ich habe leider keinen anderen Thread gefunden - bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt im Falschen gepostet habe.

     

    eva
  • poly3
    Dabei seit: 1203811200000
    Beiträge: 1929
    geschrieben 1284899240000

    @eva-maria

     

    Das ist nicht korrekt. Sie bezahlt natürlich schon bei Erkrankung eines

    Familienangehörigen, wenn man dadurch den Urlaub absagen muß.

    Habe ich schon zweimal erlebt.

     

    Poly3

  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1284899865000

    Hallo Poly3,

     

    danke für Deine rasche Antwort. In diesem Fall müsste vermutlich eine Bestätigung des Arztes meines Bruders als Beleg für die Versicherung gelten oder?

     

    LG

    Eva

    eva
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1284901307000

    @eva-maria

     

    Lies doch mal HIER nach: TUI-Card, pdf-Datei, S. 2, 2a)

     

    Dein Bruder müsste unter die "Risiko-Personen" fallen.

     

     

    P.S.: Habe - falls du es schon gelesen hast - meinen letzten Beitrag gelöscht, da es dort um andere RV / Fluggesellschaften ging.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1284902252000

    Hallo Anne,

     

    danke für Deine Hilfe. Ja ich denke, dass mein Bruder auf jeden Fall unter die Risikopersonen fällt.

     

    LG

    Eva

    eva
  • poly3
    Dabei seit: 1203811200000
    Beiträge: 1929
    geschrieben 1284926939000

    eva-maria,

     

    Du mußt erstmal der Versicherung melden, daß Du nicht reisen kannst, wegen

    den und den Gründen.

    Dann sendet die Versicherung Dir einen Fragebogen zu, den musst Du ausfüllen,

    bzw. ausfüllen lassen (vom Arzt)

    und zurückschicken. Und abwarten. Die Vers. meldet sich dann wieder.

     

    PS: Wenn Du in einem Reisebüro gebucht hast, übernimmt dies alles das

    Reisebüro - hast Du selbst gebucht, mußt Du selbst arbeiten.

    VG Poly3

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!