Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.
Am besten ist es natürlich wenn wir den Urlaub wie geplant hinkriegen, vielleicht haben wir ja Glück!
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.
Am besten ist es natürlich wenn wir den Urlaub wie geplant hinkriegen, vielleicht haben wir ja Glück!
@siegerland carsten
vielleicht hast du ja lust, dein problem einmal zu benennen?
liegt denn eine krankheit vor? mich irritierte ein bißchen, dass jetzt schon der osterurlaub gefährdet ist.
@ lexilexi
Meine Frau wird wohl einen Job in der Schweiz annehmen, der in diesen Zeitraum fallen sollte. Da ich bisher noch nie eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen habe, war es eine grundsätzliche Frage, mit welchen Schwierigkeiten so etwas verbunden wäre. Jetzt haben wir einen späteren Arbeitsbeginn wählen können, sofern alles gesund bleibt, steht einem schönen Osterurlaub nichts mehr im Weg!
Ich habe nun aus gegebenem Anlass auch mal eine Frage btgl der RRV.
Wir wollten eigentlich am 04.06.2013 in den Urlaub fliegen.
Nun hat sich aber unsere Tochter den Arm gebrochen und hat für 4 Wochen einen Gips.
Für uns steht also fest das wir den Urlaub leider stornieren müssen/werden.
Am Dienstag muss ich gleich beim Chirurgen anrufen das er die Nachsorgeuntersuchungen macht. Er wird uns dann wohl ein Schreiben verfassen welches wir bei unserer RRV einrichen müssen.
Ist es tatsächlich so das die Anzahlung unserer Reise nicht erstattet wird?
Meine Schwiegermama sollte auch mitfliegen,wir sind auch alle namentlich auf den Reiseunterlagen zusammen aufgeführt.
Kann auch sie problemlos stornieren?
Danke für eure Antworten.
Zunächst einmal ist die Anzahlung Teil des Reisepreises und somit auch Teil der Stornokosten. Inwieweit diese vollständig von Deiner RRKV übernommen werden, hängt von Deinem Vertragspartner ab. Es gibt Versicherungen die alles zahlen, andere die prozentual oder Fixbeträge als "Selbstbehalt" abziehen.
Zudem ist es auch entscheidend, ob überhaupt aufgrund eines gebrochenen Arms eine Reiseunfähigkeit vorliegt. Dieses solltest Du mit dem behandelnden Arzt und Deiner Versicherung abklären.
Ist die Versicherung für alle Reiseteilnehmer abgeschlossen worden, so sind auch alle Reiseteilnehmer entsprechend "stornierbar".
Danke Curi für die schnelle Antwort.
Naja, Reiseunfähig ist sie ja eigentlich nicht...... allerdings macht es halt einfach keinen Sinn mit einem Gipsarm in den Urlaub zu fliegen.Sie kann ja noch nicht mal schwimmen gehen - und unsere Tochter ist eine Wasserratte.....
Aber wir werden das mit dem Arzt besprechen und dann sehen wir weiter.
Wenns kein komplizierter Bruch ist, wird die Versicherung sicher keine Rücksicht darauf nehmen, ob Du die Reise für sinnvoll hältst.
Also ein unkomplizierter bruch ist es leider nicht. Wir müssen in 4 Tagen wieder zur Kontrolle dann nach 7 Tagen und nach 11 Tagen. Der Unterarm ist zweifach gebrochen und wenn der Bruch abfällt muss operiert werden. Aber das wissen wir alles erst wenn wir sämtliche Kontrollen gemacht haben.
Wir werden es mit dem Chirurgen besprechen, er wird wissen was zu tun ist.
Carmen, denk aber dran, dass die Rücktrittsversicherungen in den Bedingungen haben, dass man bei Eintritt des Ereignisses stornieren muss. Wenn Ihr in eine andere Stornostufe rutscht, zahlen sie dann nicht den höheren Betrag. Ab besten nimmst Du morgen Kontakt mit Deiner Versicherung auf, manche haben auch eine Beratung, wie man vorgehen soll.
Danke@ abholl wir haben die RRV über die Mastercard bei der Sparkasse. Dort habe ich auch gleich heute morgen anrufen und die Dame von der Sparkasse meinte das unser Reisebüro die Reise stornieren muss und der Arzt am Donnerstag was dazu schreiben soll.
Müssen jetzt also bis Donnerstag abwarten.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!