Hallo Carmen,
ich kann bei dem geschilderten Fall nur zur Vorsicht raten. Es gibt für Euch zwei Probleme:
Erstens ist nicht klar, ob Deine Tochter tatsächlich reiseunfähig ist. Hier kommt es nicht (nur) auf eine Bescheinigung des Arztes an, sondern auf eine neutrale Beurteilung. Mit anderen Worten: Nur dann wenn aus ärztlicher Sicht feststeht, dass Deine Tochter nicht reisefähig ist, liegt ein Versicherungsfall vor. Die Versicherung ist also nicht an das gebunden, was der behandelnde Arzt geschrieben hat. Du schreibst selbst, dass sie "eigentlich" reisen könnte.
Tipp: Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Deinem Vertrag (das "Kleingedruckte", müsstest Du mit der Mastercard erhalten haben). Teilweise verlangen die Bedingungen auch nur, dass die Reise nicht mehr zumutbar ist. Dann ist die Hürde für den Kunden niedriger, als dem Erfordernis der Reiseunfähigkeit.
Zweitens müsst Ihr wegen der Anzeige des Versicherungsfalls aufpassen. Dies muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Zudem wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Stornierung die Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung Abzüge an der Leistung vornehmen kann.
Nach meiner Einschätzung wird es schwierig werden, die Stornokosten vollständig von der Versicherung zurück zu erhalten.
Gruß Andy