• wosik
    Dabei seit: 1079913600000
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    geschrieben 1355415504000

    bernhard707:

    Lies einfach die AGB und vergleiche mit anderen Anbietern von CC. Es gibt Karten, bei denen die Bezahlung der Reise nicht Voraussetzung ist > siehe oben und im Schadenfall dennoch Deckung besteht. Hier auch immer eine mögliche SB beachten!

    Ich habe mir die Bedingungen durchgelesen und finde es unklar, ob der Selbstbehalt von 20% bei Krankeit nur bei Reiseabruch gilt, oder auch bei einem Rücktritt...?

    www.barclaycard.de/media/de_tc_travel_insurance_v6,7261,6.pdf

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1355417620000

    Dann rufe doch einfach den angegebenen Versicherer an und frage konkret nach diesen Details. ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • damal77
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    geschrieben 1355424244000

    Flug DE 1068 vom 10.12.:

    geplanter Abflug 07.25 Uhr, Abflug 19.15 Uhr. Die Flugverspätung von elf Stunden und fünfzig Minuten wurde mit außergewöhnlichen Umständen erklärt, da die Crew am Sonntag nicht mehr von STR nach MUC fliegen durfte.

    Dieser Umstand war bereits am 09.12. ab 19.00 Uhr bekannt, die Aussage des Abfertigers beim Check In in MUC war, dass keine Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach EU 261/2004 zu erwarten wären, die Veranstalter seien informiert worden. Habe noch vom Flughafen aus mein RB und den RV angerufen, beide versicherten von nichts zu wissen.

    Auch war um 03.30 Uhr im Internet die Abflugzeit noch nicht verspätet dargestellt.

    Meine Frage @all: wie bekomme ich die richtigen Info´s zu der Verspätung?

    Evtl. geht es ja um 400€ !

    Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)
  • Helmut & Ulla
    Dabei seit: 1250553600000
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    gesperrt
    geschrieben 1355424643000

    @wosik

    Ich finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt C: Reiserücktritt und Reiseabbruch

    Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird

    "der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.

    Ein hübsches Gesicht wird altern, ein geiler Körper ändert sich, aber ein guter Mensch wird immer ein guter Mensch bleiben
  • damal77
    Dabei seit: 1289088000000
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    geschrieben 1355424865000

    @all: sorry, bin etwas verplant, werde den beitrag im richtigen UF posten :?

    Um für etwas zu kämpfen, muss man es sehr lieben. Um etwas sehr zu lieben, muss man bis zur Verrücktheit daran glauben. -->(CheGuevara)
  • wosik
    Dabei seit: 1079913600000
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    geschrieben 1355424882000

    Im Prinzip hatte ich es auch so verstanden, wollte es aber nicht wahr haben.  ;)

    Für mich deswegen ein K.O Kriterium, da der Selbstbehalt von 20% bei unserem Reisepreis einfach zu hoch ist...

    Helmut & Ulla:

    @wosik

    Ich finde die Bedingungen völlig klar: Abschnitt C: Reiserücktritt und Reiseabbruch

    Selbstbehalt pro Person, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wird

    "der Versicherungsfall" trifft jeweils auf jeden Fall zu der im Abschnitt C beschrieben ist.

  • Siegerland - Carsten
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1357159397000

    Ich muß evtl. meine Reise zu Ostern stornieren. Die Reise wurde bei GTI Travel gebucht, in den Bestimmungen steht daß bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Pauschalreisen 15% einbehalten wird. Eine Reiserücktrittsversicherung habe ich über die American Express Gold Karte. Jetzt meine Fragen:

    - Brauche ich spezielle Gründe, wenn ich von der Reise zurücktreten will oder spielt das

      keine Rolle?

    - Werden die 15% von meiner Reiserücktrittsversicherung gedeckt oder ist das Geld in jedem Fall weg?

    - Bezieht sich die RRV nur auf die Restzahlung oder auch auf die geleistete Anzahlung?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

    Febr. 18 Coral Beach\Hurghada - Ostern 2018 Side Crown Palace - Evrenseki - Mai Seher Sun Beach\Evrenseki- Juni Serra Park\ Titrengöl - Sept. Club Thapsus\Tunesien - Nov. 2018 Side La Grande - Kumköy\Türkei- Weihnachten 18 Panorama Bungalows Hurghada
  • bernhard707
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    geschrieben 1357162343000

    Welche Gründe für einen Rücktritt von der Reise durch deine inkludierte RRV abgedeckt sind und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung kannst du den AGB des Versicherers entnehmen.

    Die Stornogebühr des Veranstalters bezieht sich auf den kompletten Reisepreis.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1357219923000

    Laut AGB von Amex Gold RRV sind Krankheit (nur mit Attest eines Arztes), Unfall, Entlassung und Gerichtstermine abgedeckt.

    Wobei 10% des Schadens bzw. minimum € 100.- Selbstbehalt sind.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1357243888000

    @siegerland-carsten

    spezielle gründe (die mkfpa genannt hat) sind auf jeden fall vorzubringen, wenn es durch die reiserücktrittversicherung gedeckt sein soll.

    da die rrv deiner karte bei der axa eingedeckt ist, empfehle ich dir, die vertraglichen obliegenheiten auf jeden fall einzuhalten. die sind laut bedingungen nämlich relativ streng. ich würde an deiner stellle auf jeden fall alles nur in rücksprache mit dem versicherer erledigen. also: zuerst den versicherer informieren, attest für krankheit (etc) beibringen usw.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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