Bei den "GUTEN" zahlt man 20% Anzahlung.Den Rest kurz vor Reise.
Reiserücktrittversicherung
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geschrieben 1347466525000
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geschrieben 1347468861000
omali:
Auch das mit den 51% finde ich sehr eigenartig. Da im Normalfall (von X-lern mal abgesehen) nie so viel angezahlt wird, wäre diese RRV eher sinnlos.
Das ist dann quasi eine RRV light für die letzten paar Wochen nach der Restzahlung. Und ganz sicher gibts bei vielen Kreditkartenversicherungen noch eine Menge anderer Klauseln, die die Leistung weiter einschränken. Denn die Versicherungen sind ja meist eher Verkaufsargument der ausgebenden Banken und Firmen als tatsächliche Vorsorge.
Wie in allen anderen Bereichen ists also auch da immer ratsam, vor dem Vertragsschluss genau die Bedingungen zu lesen, auch wenn das von vielen Usern hier als uncool und unnötig angesehen wird.
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geschrieben 1347469433000
@ omali
Auf der Rechnung steht dann:
Der Restbetrag wird fällig am ...
Mit Fälligkeit wird der Restbetrag von der Kredikarte xxxxxxxxx abgebucht.
So ist die explizite Nennung der Kreditkarte gegeben und die Versicherungsbedingungen erfüllt, auch wenn die Anzahlung unter 51% liegt.
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geschrieben 1347481276000
Danke für diese Information.
So steht es definitiv in der Bestätigung, also alles im grünen Bereich.
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geschrieben 1347481799000
Ich kann versichern, spätestens seitdem ich hier bei HC im Forum unterwegs bin, lese ich sämtliche AGB sehr genau (auch wenn teilweise schon eine Lupe zur Hand genommen werden muß ).
In den Vertragsbedingungen meiner RRV habe ich solche Feinheiten trotzdem nicht aufspüren können. Deshalb hat mich das hier Genannte schon ziemlich verwundert.
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geschrieben 1347483507000
Aus diesem Grund habe ich es hier eingestellt. Ich kenne auch die AGB`s der anderen Versicherer nicht.
Deswegen sollte es nur eine Warnung für andere User sein, und die Aufforderung doch mal besser die AGB`s zu lesen.
Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.) -
geschrieben 1347483885000
Omali,
Seit ich hier lese, lese ich auch die AGBs noch intensiver. War auch nicht auf Dich gemünzt, sondern eher auf all die, die immer behaupten, dass sie die nie bekommen hätten oder dass man die eh nicht lesen muss...
Meine RRV, die ich seit 2010 bereits zweimal innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise brauchte, hat auch keine aussergewöhnlichen Einschränkungen, ist aber auch nicht Bestandteil eines Kreditkartenvertrags.
Dennoch musste ich den Sachbearbeiter im zweiten Schadensfall auf "seine" eigenen Versicherungsbedingungen (die für mich ausschlaggebend für die Wahl der Gesellschaft waren) hinweisen, also von "Bedingungen in- und auswendig" war da nichts zu merken.
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geschrieben 1347484862000
Nun ja, stimmt schon, wenn gesagt wird: Versicherungen sind nur solange gut, wie man sie nicht beanspruchen muß .
Glücklicherweise habe ich bisher lediglich nur die Leistung der Auslandskrankenversicherung über ADAC-Visa wiederholt in Anspruch nehmen müssen und das hat reibungslos und ohne Probleme innerhalb kürzester Zeit top geklappt!
Bin deshalb bezüglich der RRV einfach mal optimistisch, hoffe dennoch, sie nie testen zu müssen.
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geschrieben 1347486263000
Toitoitoi, mein Bedarf ist auch für die nächsten Jahrzehnte gedeckt, ich würde trotzdem nie mehr ohne eine Reise buchen. Man wird ja nicht jünger!