• acacie
    Dabei seit: 1232150400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1232194053000

    Leider mußte ich aus beruflichen Gründen eine Reise stornieren, was ich auch fristgerecht gemacht habe.

    In mienen Resieunterlagen steht 20 % Stornierungsgebühren bei einer neckermann-Reise.

    Heute öffne ich meine Post und erfahre, das sie mir nur 30 % zurückerstatten (sprich 70 % Gebühren). Daraufhin habe ich bei der Servicenummer angerufen und mir wurde mitgeteilt, die Reise sei bei xnec gebucht.

    Von xnec habe ich vorher noch nie etwas gehört, meine Reiseunterlagen sind auch von Neckermann (Briefkopf und Reisebedingungen).

    Was soll ich tun?

    Öffentlichkeit?

    Anwalt?

    Trotzdem allen ein schönes Wochenende und nicht solchen Ärger

  • Bubilein
    Dabei seit: 1159401600000
    Beiträge: 15784
    geschrieben 1232194500000

    @acacie sagte:

    die Reise sei bei xnec gebucht.

    Von xnec habe ich vorher noch nie etwas gehört

    Tag.

    Dann solltest du dir mal diesen Thread hier klick mich durchlesen. ;)

    Und dann solltest du dir mal von Neckermann-xnec die AGB durchlesen. ;)

    Gruß

  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1232204790000

    Wie hast du denn gebucht? Internet? "Normales" Reisebüro?

    Hattest du denn von deinem Reisebüro nichts gesagt bekommen bzw. stand es nirgendwo dabei? Welche AGB hast du denn bekommen?

    Was nämlich im anderen Thema schon mal angesprochen wurde, aber noch nicht geklärt: Was macht man, denn man von seinem Reisebüro nicht darüber informiert wird, dass man bei XNEC bucht und dass man damit von Anfang an 70% Stornogebühren hat.

    Ist das Reisebüro nicht dazu verpflichtet zu erwähnen, dass das nicht Neckermann ist und die damit verbundenen Vor-/Nachteile? Bzw. die AGB von XNEC auszuhändigen, die dann ja jeder Kunde lesen sollte?

    LG, Cathze.
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1232206789000

    @cathze sagte:

    Ist das Reisebüro nicht dazu verpflichtet zu erwähnen, dass das nicht Neckermann ist und die damit verbundenen Vor-/Nachteile?

    Nein.

    @cathze sagte:

    Bzw. die AGB von XNEC auszuhändigen, die dann ja jeder Kunde lesen sollte?

    Ja, die sollte man bei der Buchung bekommen bzw. zur Kenntnis nehmen dürfen.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1232206811000

    Hallo acacie,

    in 99% aller Fälle storniert man ja seine Reise nicht.

    Jetzt hat es Dich als eine der wenigen überrascht.

    Egal wie man es dreht, die vordergründige Ersparnis bei Buchung der Reise

    ( sofern es eine gibt ) geht als fulminanter Schuß in den Ofen nach hinten los.

    Und obwohl es nur 1 Prozent betrifft, kann man diese Kunden nur immer

    wieder darauf hinweisen, dass das finanzielle Risiko ab der

    1. Buchungsminute erheblich ist.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1232207521000

    @CaptainJarek sagte:

    Ja, die sollte man bei der Buchung bekommen bzw. zur Kenntnis nehmen dürfen.

    Viele Grüße.

    Was heißt denn "bei der Buchung"? Bin ich da schon am buchen, habe ich gebucht oder will ich gerade buchen und werfe mal eben vorher noch einen Blick in die AGB? In letzterem Falle wäre ja alles kein Problem, da muss man halt nur mal genau hinschauen.

    Aber selbst wenn man sie nicht "einfach so" vor der Buchung bekommt, verlangen kann man sie ja, oder? Sollte man dann ja auch unbedingt.

    LG, Cathze.
  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1232277111000

    Damit AGB ueberhaupt wirksam werden, muessen sie natuerlich erst einmal in den Vertrag mit einbezogen werden. Hierfuer ist aber zwingend erforderlich, dass der Kunde diese auf einfachem wege einsehen kann.

    Ich frage mich nun, wie ich als Kunde AGB einsehen kann, wenn mir nocht nicht einmal gesagt wurde, wessen AGB das ueberhaupt sein sollen bzw. wer der Veranstalter ist.

    Bringt aber auch nicht viel, weil ohne wirksame Einbeziehung der AGB zwar dort geregelte Stornostaffeln nicht gelten, diese aber in aller Regel fuer den Kunden sehr viel guenstiger sind als die nach BGB moeglichen Forderungen des Vertragspartners.

    Gruss

    Caveman

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1232356507000

    @acacie sagte:

    Leider mußte ich aus beruflichen Gründen eine Reise stornieren, was ich auch fristgerecht gemacht habe.

    Hier sehe ich zwei Möglichkeiten:

    a) Du bist Arbeitnehmer/in. Dann wäre Dein AG für die Stornierungskosten zuständig.

    b) Du bist Selbstständig/e. Dann kenne ich Deine Situation nur zu gut. Hier dürfte nicht einmal eine RRV helfen.

  • sandy
    Dabei seit: 1052438400000
    Beiträge: 624
    geschrieben 1232360037000

    Und warum bekommt man dann (gem. Eingangspost) Reiseunterlagen von Neckermann in denen 20% Stornogebühr vermerkt ist?

    Irgendwie ist das ein Durcheinander. Und, falls tatsächlich im RB gebucht wurde, finde ich es noch schlimmer, wenn da nicht bei der Buchung explizit darauf hingewiesen wird (Buchung xnec - aber NEC Unterlagen).

    Sandy

  • Marion1804
    Dabei seit: 1085270400000
    Beiträge: 740
    geschrieben 1232361484000

    Wenn du aus beruflichen Gründen stonieren mußt und du Angestellter bist hat eigendlich dein AG die Kosten zu tragen.Das heißt wenn der Urlaub von ihm genehmigt wurde.

    Solltest du allerdings selbstständig sein mußt du wohl oder übel in den saueren Apfel beißen.

    Lg

    Marion

    Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!
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