Falls es zu keiner gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber kommt, wird es wohl nur wenige Arbeitnehmer geben, die - zweifelsfrei im Recht - gegen ihren Arbeitgeber weitere Schritte unternehmen. Insofern ist das eher Theorie und das erhöhte
Ausfallrisiko dieser Stornierungsgebühren verbleibt beim Reisenden.
Und als Selbständiger wird man das finanzielle Risiko derartiger Angebote mit hohen Stornierungsgebühren abschätzen können - und entsprechend andere Buchungswege bevorzugen.
Gruß privacy