• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1289050405000

    Es besteht keine Pflicht, jetzt direkt und ausführlich und erklärend die AGB im Einzelnen mit dem Kunden zu besprechen

    Außerdem geht das auch zeitlich nicht, bei den Kundenströmen die jetzt kommen, wie der Captain berichtet

  • skopinzew
    Dabei seit: 1249516800000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1353427412000

    Ich hatte eine Reise über Neckermann gebucht die man mir 5Tage vor Reiseantritt wegen Überbuchung ab gesagt hatte eine Alternative stattdurch einPinienwald unter eine Bahnunterführung zum Strand zu laufen zusätzlich 150 kmweiterfahren wir waren mit 3 Autos unterwegs so was arrogantes im KundenServices habe ich noch nie gesehen,sie sagten sie müssen ja auch nichts zahlenund Ersatz hatten sie mir auch nicht angeboten ! nein danke nie wieder Neckermann

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1353462970000

    @skopinzew

    Willkommen im Forum von HolidayCheck!

    Da du offenbar nicht storniert hast, solltest du deinen Beitrag hier plazieren. ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • martinagans
    Dabei seit: 1158364800000
    Beiträge: 1450
    Zielexperte/in für: Kroatien
    geschrieben 1353490992000

    offen gestanden, verstehe ich den Beitrag überhaupt nicht, worum es eigentlich konkret geht :frowning: , ein wenig mehr Details wären hilfreich.

    lg

    ruth

    Nil admirari!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1353499361000

    Ich hab's bis zu diesem Punkt verstanden:

    TO bucht Reise und erhält 5 Tage vor Reiseantritt die Nachricht, Hotel überbucht.

    Angebotene Alternative gefällt ihr nicht, da zum Strand durch eine Bahnunterführung, usw. Sie bemängelt den Service.

    Dann kommt der Satz "und Ersatz hatten sie mir auch nicht angeboten" und da setz ich nun ebenfalls ein Fragezeichen.

    Aber wie @vs schon schrieb: Das Posting wäre im verlinkte Forum - im Neckermann Thread - passender aufgehoben.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • schiri181
    Dabei seit: 1344902400000
    Beiträge: 20
    geschrieben 1356905351000

    Hallo,

    wir hatten im Aug eine Reise gebucht, 2 Wochen nach der Buchung wurden wir in ein anderes Hotel umgebucht wegen angeblich zu langen Transferzeiten. 

    Nun ja, am Donnerstag erhielten wir eine Nachricht, dass unser Urlaub einen Tag kürzer ist aber 20€ mehr kosten soll, weil Air Berlin die Dienstagsflüge von POP nach DUS gestrichen hat. Eine andere Alternative, in unserem gebuchten Zeitraum (30.04. - 14.05.) soll nun knapp 400€ mehr kosten.

    Ich denke jeder kann unser anliegen verstehen und nachvollziehen das wir die Reise nun stornieren wollen, da wir uns mittlerweile echt verarscht vorkommen.

    Meine Fragen:

    A ist es in dem Fall möglich OHNE Kosten zu stornieren?

    B wie sieht es mit der von uns gezahlten Anzahlung aus, da es ja verschulden von Reiseveranstalter/ Airline ist?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1356906946000

    Bei Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich verändern kannst du kostenfrei stornieren und hast Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Race77
    Dabei seit: 1342915200000
    Beiträge: 182
    gesperrt
    geschrieben 1356912673000

    wie sieht es mit den agb des rv aus??

    wie hoch sind die stornogebühren die der kunde vom rv für die nicht durchgeführte aber gebuchte reise bekommt?? :laughing:

    lg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1356913873000

    Der Kunde bekommt keine Stornogebühren, er bezahlt ja keine! :shock1:

    Ggf. kann er auf Erfüllung klagen, da der Vertrag aber fristgemäß geändert bzw. in der Folge wohl gekündigt wurde, sind weiterreichende Ansprüche schwerlich durchzusetzen.

    Der Veranstalter muss eine gleichwertige aufpreisfreie Alternative anbieten.

    Wenn der Kunde die Alternative(n) ablehnt, hat er zumindest noch das Recht auf eine Stornierung bei voller Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.

    War das Ersatzangebot aus Sicht des Kunden nicht "gleichwertig", muss der er dies begründen und der Veranstalter ggf. nacharbeiten, um seinen vertraglichen Verpflichtungen zu genügen.

    In der Darstellung von @schiri sieht das ein wenig anders aus, vielleicht lohnt es sich nochmal in den Ring zu steigen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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