• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494164999367

    @Poffi

    Ja, das Hotel ist gleichwertig, beim Familienzimmer bleibt zu erfahren, welche Eigenschaften zugesichert waren.

    Es ist jedenfalls nicht von einer Vereitelung auszugehen, weshalb ich auch keinen Anspruch auf Schadenersatz erkenne.

    Eine gewisse Wirkung hinsichtlich der Seriosität der Behauptung der Veranstalter entfaltet aus meiner Sicht die Angabe zur Auslastung seitens des Hoteliers. Das ist der Grund für meinen Rat zunächst auf Vertragserfüllung zu bestehen - idealerweise mit einer schriftlichen Bestätigung vom Hotel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494165498497

    @Florian80w

    Die Formulierung kann durchaus begründet sein, wenngleich nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Sachverhalt.

    Korrekt ist: Bei einer Rückabwicklung entsteht den Betroffenen kein objektiver Schaden, sie haben ja die Freiheit, sich eine andere Reise zu buchen.

    Abenteuerlich ist zuweilen die Preisgestaltung, was nun offenbar auch den Vertagsgebern aufgefallen ist. Leider liegt die Vermutung nahe, die Schnäppchenbucher sollen bewusst zum Trockenwohnen herhalten und die Schuld (Überbuchung) dem Hotelier in die Schuhe geschoben werden ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494179769794

    Hier noch ein paar Ergänzungen:

    Nach meiner kurzen Recherche ist das Hotel mit 12 euphorischen Bewertungen bereits in den Betrieb gestartet - leider ist keine nachgewiesene darunter (ein Schelm, der Böses dabei denkt!). Davon abgesehen verfügt das Hotel über 30 Familienzimmer, die DZ sind auf max. 3 Personen ausgelegt.

    Gleichwohl gibt es immer auch eine Mindestbelegung (ergo hätte man auch in der Residenz zu viert keine 2 Familienzimmer erhalten!?). Man muss hingegen auch nicht befürchten, mit 4 Personen in einem Zimmer für 3 zu landen.

    Von der Lage und hinsichtlich der Ausstattung ist das Dream World Hill auf Augenhöhe mit der Residenz - vielleicht einfach mal über das Angebot nachdenken?

    Vorerst ungeklärt bleibt die Behauptung, eine Überbuchung sei ursächlich ... jedenfalls verschlechtert man sich objektiv nicht mit dem alternativen Angebot und eine Schadenersatzforderung wird sicherlich ins Leere gehen.

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  • MiniRosi
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    geschrieben 1494179955026

    Zur Info für andere Betroffene (das sind ja anscheinden mehrere hunderte):

    In einem anderen Forum hat sich die Gästebetreuerin des Villa Side Residence zu Wort gemeldet und die Info gegeben, dass der Fehler beim Reiseveranstalter (ich denke mal bei allen war es 1-2 fly) liegt. Das Hotel sei den kompletten Mai z.b. nur ca. 40% ausgelegt. Es liege ein "Verkaufsfehler" seitens 1-2 Fly vor.

    Ich gehe davon aus, dass 1-2 Fly gemerkt hat, dass hier der Preis falsch berechnet wurde. Dies aber nachdem die Kunden bereits die Reisebestätigung und auch die Reiseunterlagen erhalten haben.

    Wenn der RV nun die Urlauber in normale Doppelzimmer (statt Familienzimmer) ins Dream World Hill umbucht, macht der RV weniger Verlust.

    Ich habe dem Reiseveranstalter jetzt eine Frist bis Dienstag gesetzt (so kurzfristig, da wir bereits am 24.05. fliegen). 4 Alternativhotels habe ich genannt und ich bestehe natürlich darauf im Familienzimmer untergebracht zu werden.

    Wenn die Antwort nicht positiv ausfällt, geht die Sache zum Anwalt.

    Das kann ich den anderen Betroffenen auch nur raten, denn 1-2 Fly macht es sich hier einfach viel zu einfach.

    Wie gesagt ist alles nur MEINE MEINUNG.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494181658098 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist etwas voreilig, MiniRosi ... beachte bitte was ich zur Mindestbelegung und zur maximalen eines DZ im Dream World geschrieben habe.

    Übrigens hätte sich der Veranstalter ja auch auf einen Erklärungsirrtum berufen und mit dieser Begründung den Vertrag kündigen können.

    Zusätzlich würde mich interessieren, was die Gästebetreuerin unter einem "Verkaufsfehler" versteht und wer sie zu einer solchen Aussage ermächtigt?

    Nicht jeder, der irgendwo irgendwas schreibt ist zur Aufklärung des Sachverhaltes berufen - das sollte man berücksichtigen.

    Die Erstattung im Falle der Kündigung ist auch ohne Bevollmächtigung eines Anwalts zu erreichen; der Veranstalter ist jedenfalls nicht verpflichtet, über das bereits gemachte weitere Angebote zu unterbreiten um sich von Schadenersatzforderungen zu exkulpieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1494189000296

    @vonschmeling sagte:

    Von der Lage und hinsichtlich der Ausstattung ist das Dream World Hill auf Augenhöhe mit der Residenz - vielleicht einfach mal über das Angebot nachdenken?

    Mal abgesehen davon, dass das Dream World Hill - wie der Name schon sagt - etwas höher liegt als das Villa Side Residenz, ist die Lage bezüglich der Entfernung zum Strand und auch an der Straße vergleichbar und auch die Fotos des Hotels sehen nicht schlecht aus. Ich an der Stelle von MiniRosi und Poffi würde es unter Vorbehalt des Familienzimmers riskieren. (Einschreiben, Rückschein)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1494189855631 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein Vorbehalt ist entbehrlich, Reklamationen können begründet und auch unbeachtlich einer vorbehaltlichen oder umfassenden Zustimmung vorgebracht werden.

    Davon ausgenommen sind objektive Merkmale wie z.B. direkte Strandlage, welche man ggf. bewusst aufgibt im neuen Vertrag.

    (Hier nicht!)

    Oh ... du meintest vorbehaltlich wohl betreffend der Zuteilung eines Familienzimmer ... naaaaja - kommt drauf an und gibt´s hier noch keine Ist-Vorträge, will heißen keine Erfahrung, ob 2 Personen tatsächlich ein für 4 Personen ausgelegtes Zimmer in der Residence der Villa Side erhalten hätten im Rahmen ihrer Buchung?!

    Möglicherweise wurde die Option zur Buchung dieser Kategorie irrtümlich eröffnet (beachte Mindestbelegung)?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1494222942118

    @vonschmeling

    Ich vermute das Hotel hat im Mai noch nicht genügend Personal um mit voller Auslastung geführt zu werden und hat dies dem Veranstalter vermutlich per Mail - 40% - mitgeteilt. Wenn der Veranstalter trotzdem mehr Gäste schickt hat das Hotel ein Problem. Da das Hotel so schnell nicht mehr Personal auftreiben kann werden Gäste umgebucht.

    Gruß

    Karl

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1494228023821

    Richtig, der Fehler kann mehrere Ursachen haben...und welche es nun tatsächlich ist, läßt sich m.E. zumindest aktuell nicht gesichert feststellen.

    Soso, da hat mal wieder jemand vom Personal in irgendeiner fb-Gruppe etwas rausgehauen und alle springen darauf an. Ob die GB zu dieser Aussage autorisiert war erscheint mehr als zweifelhaft. War sie es nicht, dürfte dieser Posten in Kürze neu belegt werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Poffi
    Dabei seit: 1494148321509
    Beiträge: 6
    geschrieben 1494228991168

    Ich habe gestern das Hotel Villa Side Residence direkt per Mail angeschrieben und nach einem freien Familienzimmer für meinen Zeitraum angefragt, welches mir heute zur Buchung auch schriftlich bestätigt wurde- Ich könne es direkt beim Hotel buchen oder über FTI.-Reisebüro.

    Wie soll man jetzt damit umgehen?

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