• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494229882885

    @wukovits

    Das könnte eine mögliche Erklärung sein, auch wenn ich sie nicht für besonders naheliegend halte. Ein Hotel nur zu 40% auszulasten ist ausgesprochen unwirtschaftlich. Zudem sind scheints Gäste mit bestimmten Buchungsmerkmalen besonders betroffen - da gibt´s m.E. durchaus Klärungsbedarf. Beispielsweise zur Belegung der Familienzimmer mit nur 2 Personen; mich würde interessieren, ob das in der Villa Side Residence überhaupt möglich ist.

    Nochmal zu den harten Fakten: Das Dream World Hill ist zweifellos gleichwertig, somit ist das Begehren eines Schadenersatzes im Falle der Ablehnung aussichtslos. Weitere Angebote zu machen fällt nicht in die Pflichten des Veranstalters, insofern ist auch die Unterbreitung von alternativen Hotelvorschlägen nicht besonders erfolgversprechend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494230098256

    @Poffi

    Rechne dir aus, was diese Buchung dich kosten würde. Du kannst vom Vertrag mit 1-2fly zurücktreten und hast dann hinsichtlich der neuen Buchung alle Freiheiten. Ich vermute allerdings, den Superostersonderpreis wirst du nicht hinbekommen ...

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1494230412255

    ...und nein, die eventuellen Mehrkosten sind nicht auf den ursprünglichen RV abwälzbar!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Poffi
    Dabei seit: 1494148321509
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    geschrieben 1494232247689

    dies sehe ich etwas anders.

    ich habe einen gültigen Vertrag, auch wenn es ein Sonderangebot des anderen Vertragspartners war.

    Wenn dieser seine vereinbarte Leistung nun nicht erbringen will und einen Vorwand vorgibt, welcher nachweislich nicht haltbar ist, muss ich von Betrug ausgehen.

    Ein für mich gleichwertiges zweites Angebot wurde nicht erbracht, da wir ein Familienzimmer gebucht haben und nun ein normales Zimmer angeboten wurde. Es hat schon einen Grund, warum unser Sohn in einem separaten Zimmer schlafen will. Auch wenn das Dream World Hill von der Kategorie gleichwertig ist, aber auch für mein gebuchtes Familienzimmer im Villa Side Residence habe ich einen extra Zuschlag bezahlt.

    Soll man nun auf Vertragserfüllung bestehen?

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1494235098555 , zuletzt editiert von Holginho

    Ob Du das anders siehst, interessiert die aktuelle Rechtssprechung bzgl. dieses Punktes ungefähr so, wie einen stürzenden S.ack Reis in Basmati.

    Bzgl. Deiner Äußerung "Betrug" bist Du nun an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß Foren keine rechtsfreien Räume sind.

    Zur Gleichwertigkeit und Deinen Optionen hast Du bereits die (richtigen) Informationen erhalten. Der Ball liegt nun bei Dir!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494237672859 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Poffi

    "Überbucht" könnte sich auch auf die Veranstalterkontingente beziehen, insofern sehe ich in der Buchungsmöglichkeit per se noch keinen "Beweis" für irgendetwas, schon gar nicht für einen Betrug.

    Richtig ist: Der Vertrag ist gültig und kann nicht wie vereinbart erfüllt werden - aus welchen Gründen auch immer. Daraus ergeben sich für dich die bereits mehrfach genannten Ansprüche A Rücktritt, B Annahme unter der Bedingung Familienzimmer. Keinen Anspruch jedoch hast du auf weitere Hotelvorschläge, Schadenersatz etc.

    Ja, bestehe auf Vertragserfüllung, namentlich das Angebot eines Familienzimmers im einen oder anderen Hotel.

    Sollte das Dream World unter keinen Umständen für dich infrage kommen, lass dir dein Geld zurückgeben und buche eigenmächtig neu. Falls das nur zu einem höheren Preis möglich ist musst du diese Kröte schlucken, den Veranstalter kannst du dafür nicht in Anspruch nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494238027575

    @vonschmeling sagte:

    @wukovits

    Das könnte eine mögliche Erklärung sein, auch wenn ich sie nicht für besonders naheliegend halte. Ein Hotel nur zu 40% auszulasten ist ausgesprochen unwirtschaftlich.

    Come non detto ...

    Ich bin zwar auch ein Befürworter der Unschuldsvermutung, diese Erklärung allerdings schien mir dann doch etwas weit hergeholt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
    Beiträge: 447
    geschrieben 1494244542117

    Warum kann denn der Veranstalter ohne Schadenersatz den Vertrag ändern (wollen) einseitig wegen was auch immer - der Reisende aber darf nicht ohne Weiteres den gültig abgeschlossenen Vertrag (warum auch immer) ändern? Soll heißen: Super Schnapp für den Buchenden - RV meldet auf einmal Nichterfüllen des Vertrages und "bietet" Rücktritt an.

    Buchende hat gebucht, will (warum auch immer) nicht mehr reisen - RV entlässt Buchenden auch nicht "kostenfrei".

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1494249833304

    Der Betroffenen entsteht kein Schaden, sie bekommt ihre Zahlungen erstattet, der Vertrag wird unwirksam.

    Der Veranstalter kann den Vertrag nicht erfüllen, bietet Ersatz an - Ende der Geschichte.

    Möchte man unterstellen er tue dies aus rein pekuniären Erwägungen muss man das belastbar vortragen. Allein die Vermutung reicht nicht aus.

    Umgekehrt kann ein Buchender die Stornokosten in ihrer Höhe anfechten, z.B. wenn der Veranstalter zeitlich genug Spielraum hat, die Reise anderweitig zu verkaufen. Ggf. muss er seinen Schaden nachweisen um ihn ersetzt zu bekommen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1494251129173

    @Claudia86

    Der Reisevertrag besteht daraus, dass Partei 1 = Veranstalter etwas anbietet und Partei 2 = Reisekunde es kauft. Es ist nicht vorgesehen, dass Partei 2 nachträglich am Reisevertrag etwas ändert. Sie hat einfach nicht das zwischenvertragliche Recht dazu.

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