• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523298485481

    @carsten89 sagte:

    Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.

    = Nachweis, dass der Sachstand eben nicht erst 3 Tage vor Reiseantritt bekannt war beim RV.

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  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523299456494

    Das stimmt.

    D.h. der RV hat etwas für mich gebucht, was ich nie haben wollte.

    Ist das überhaupt dann noch ein Mangel der Reise oder eher schon eine Art Täuschung bzw Betrug?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523300322337 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Lass lieber die Kirche im Dorf - für den Vorwurf eines strafrechtlichen Tatbestandes ist das Material nun wirklich zu schwach.

    Beanspruchst du professionellen rechtlichen Beistand, oder beabsichtigst du eine Bevollmächtigung?

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  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523300985924

    Das ist die Frage... Ich dachte anfangs, ich nehme eine Bevollmächtigung, aber umso mehr ich lese denke ich, es sollte ein Anwalt richten...

    Stufst du es denn so ein, als wäre ein Anwalt ratsam?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1523302310443

    Ja, genau das meinte ich ja mit der Bevollmächtigung ... :wink:

    Bist du versichert?

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  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523302408610

    Leider nein!:/

  • vonschmeling
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    geschrieben 1523303231524

    Das ist schlecht. Traust du dir zu die Causa vor Gericht eigenmächtig zu vertreten?

    Oder bevorzugst du weiterhin ein vorgerichtliches Einvernehmen?

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  • Carsten89
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    geschrieben 1523303495321 , zuletzt editiert von Carsten89

    Der jetzige Sachstand ist, dass der RV beim Mahngericht nach Teilwiderspruch meinerseits das streitige Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt hat.

    Für die außergerichtliche Einigung müsste ich ja nun auch einen Anwalt einschalten, oder?

    Wäre die Vertretung alleine vor Gericht eher keine so gute Idee?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523304820342

    Du kannst auch selbst noch ein Angebot unterbreiten zur Abwendung des prozessualen Entscheides.

    Die Vertretung deiner Sache vor Gericht musst du dir zutrauen, grundsätzlich ist das keine schlechte Idee.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523305089722

    Mir hat der RV allerdings noch gar nichts angeboten, auch nicht am Anfang als ich sagte, dass ich jede Nacht Lärm auf dem Zimmer hatte.

    Kann man nun dem RV einen Brief schreiben mit einem konkreten Angebot?

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