• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1467900511000

    Selbstverständlich ist zu kumulieren.

    Die Auskunft des Veranstalters ist ziemlich lächerlich. Stell dir mal vor du bestellst einen Mercedes. 4 Wochen vor der Lieferung ruft das Autohaus dich an und sagt "Sorry, aber wir können ihnen nur einen Seat Leon liefern" - und damit soll der Bär dann geschält sein?

    Wie kommen die nur auf so eine vollkommen bananige Aussage???

    Hier noch das fehlende "n" meines vorhergehenden Beitrags ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1467904361000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @vonschmeling

    Ich hatte kurzzeitig die Befürchtung, dass mir ein Strick dadurch gedreht wird, dass ich die Reise dann gutgläubig angetreten bin und der RV es so verstanden hätte, als wäre die Änderung für mich konkludent in Ordnung.

    Ich habe mir zum Glück die Lastschrift widerrufen und warte auf die nächste Schutzbehauptung seitens des RV.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1467909056000

    Hallo und willkommen im HC-Forum, Carsten89!

    Bitte nutze zum posten nicht den Button "Beitrag zitieren" sondern "Beitrag verfassen" rechts unter dem letzten Beitrag. Zur Antwort reicht ein "@Verfasser" aus. ;)

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1467915398000

    Nein, Carsten89, auch eine konkludente Vertragsänderung unter liegt eng gefassten Formvorschriften.

    Um sich zu exkulpieren hätte der Veranstalter eine neue Bestätigung senden müssen mit dem Hinweis auf a) die Änderung und b) die Option des gebührenfreien Rücktritts.

    Dazu noch ein Satz der Art "Sollten wir innerhalb von 10 Tagen nichts von Ihnen hören betrachten wir dies als Einverständnis zu den neuen Vertragsbedingungen".

    Selbst ist angreifbar, beispielsweise wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass du innerhalb dieser Frist keine Gelegenheit hattest von dem neuen Angebot Kenntnis zu erlangen.

    In Anbetracht der Tatsache, dass der RV um die "Verschlechterung" wissen musste, hätte er zudem den Preis gleich von vorn herein reduzieren können.

    In einem solchen Fall wäre bei Antritt der Reise und Entrichtung des entsprechend geringeren Betrages von einer konkludenten Annahme seines Angebots auszugehen gewesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523278401208

    Ich muss leider die alten Beiträge nochmal rausholen, denn es wird nun anscheinend ernst...

    @vonschmeling, der Reisepreis wurde 3 Tage vor Antritt der Reise durch den Veranstalter um 26 EUR (13 EUR pro Person) = 2,5% des Reisepreises gemindert, jedoch mit der Begründung, das nun verfügbare Zimmer befindet sich im Nebengebäude.

    Wie sich erst vor Ort heraus stellte, war es nicht nur ein Nebengebäude, nämlich auch statt 4 Sterne hatte es nur 3 Sterne. Und das Nebengebäude ist ein seperat buchbares Hotel, welches zwar zum gebuchten Haupthaus gehört, jedoch auch einzeln über den RV gebucht werden hätte können. Augfrund dessen wurde der Reisepreis von mir um 10% gekürzt. EIne Option der gebührenfreien Stronierung wurde mir nicht angeboten.

    Gebucht wurde die direkte Strandlage lt. Katalog. Das Annex befand sich jedoch ca. 200m vom Strand entfernt. Die 200m musste man auf einer öffentlichen Straße zum Strand zurücklegen, einen Fußgängerweg an der Straße gab es nicht. Daher wurde der Reisepreis um weitere 5% gekürzt.

    Aufgrund des Zimmers im Annex und der Lage befand sich direkt unter dem Zimmer ein Irish Pub. Jede Nacht (!) war laute Musik im Zimmer klar zu hören. Ich habe Videos gedreht (einmal 00:30 und an einem anderen Tag um 23:30) die dies bestätigen.

    Lt. Katalog wurde "Entspannung pur" gebucht und kein Hinweis auf eine "lebhafte Lage" oder dergleichen. Es war sogar so heftig, dass ich mir Ohrstöpsel in der örtlichen Apotheke kaufen musste. Aufgrunddessen, dass der Lärm wirklich jede Nacht zu hören war, wurde um weitere 30% gekürzt.

    Ich habe insgesamt den Reisepreis aufgrund der Mängel um 45% gemindert. Nun soll es auf Wunsch des RV vor Gericht gehen.

    Wie sehen meine Erfolgschancen aus?

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1523289875450

    Hallo,

    habt Ihr das denn alles vor Ort beim Reiseleiter reklamiert und versucht doch noch ins Hauptgebäude zu kommen?

    Viele Grüße

    Silvia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523293052914

    Tatsächlich wäre es wichtig nachzuweisen, dass du den Veranstalter vor Ort auf die Missstände hingewiesen und ihm eine Frist zur Abhilfe eingeräumt hast. Ansonsten brauchst du gar nicht erst den Versuch einer streitigen Einigung zu unternehmen.

    Trotz der beschriebenen Debakel halte ich 45% Minderung für recht sportlich, das wird einer richterlichen Prüfung u.U. nicht standhalten. Ohnehin schlagen die geehrten Vorsitzenden in solchen Sachen meist einen Vergleich vor, sodass du hoffentlich eine Rechtschutzversicherung im Rücken hast.

    Willst du einem Vergleich nicht zustimmen halte ich 30-40% Minderung für realistisch.

    Häufig reicht auch schon ein anwaltliches Schreiben für die Unterbreitung eines besseren Angebotes, ab 30% würde ich auf eine prozessuale Entscheidung verzichten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523295458989 , zuletzt editiert von Carsten89

    Es wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.

    Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.

    Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.

    Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.

    Kann man das irgendwie nachvollziehen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523296339186 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hast du doch bereits gegenteilig nachgewiesen - anhand des Vouchers.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1523296553396

    @vonschmeling Wie meinst du das?

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