• HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1523542726617

    Die Gleichwertigkeitsanalyse obliegt Dir, solltest Du zum Schluß kommen, daß es in Deinen Augen nicht gleichwertig ist, brauchst Du es nicht akzeptieren und hast zumindest das Recht auf Erstattung des Reisepreises/der Anzahlung. Ob Schadensersatz zusteht, hängt nicht zuletzt vom Reisezeitpunkt ab.

    An Deiner Stelle würde ich mir das Portfolio des Veranstalters anschauen und ihm proaktiv Vorschläge unterbreiten, allerdings muß er diese nicht annehmen, er ist seiner Verpflichtung nachgekommen mit Unterbreitung eines Alternativhotels.

    Interessant wäre allerding auch mal, was dieser "Systemfehler" denn genau gewesen sein soll.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523543069826

    Sollte die Reise in naher Zukunft angetreten werden kommt eine Forderung von Schadenersatz in Betracht.

    Diese läge üblicherweise bei 40-50% der Reisekosten.

    Maßgeblich ist, ob der Veranstalter die Reise vereitelt hat, das könnte bei einem Angebot eines minderwertigen Ersatzhotels der Fall sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
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    geschrieben 1523546795377 , zuletzt editiert von nate1

    @ayJay8593

    Das Melrose (ex Bella Mare) würde ich ebenfalls nicht als gleichwertige Alternative ansehen. Es liegt nicht, wie von TUI angegeben, ruhig, und schon gar nicht handelt es sich um eine Seitenstraße klick, die Umgebung besteht aus vielen Wohnhäusern, Hotels und Apartmentanlagen. Ich bin schon einige Male im Mai am späten Nachmittag durch genau diese Straße gefahren, von ruhig kann da keine Rede sein, Auto an Auto, Gehupe, in 2. Reihe zum Parken einfach stehen bleiben, Mofas und Mopeds mit röhrendem Auspuff, da dürfte es auch Nachts nicht gerade leise sein.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • KayJay8593
    Dabei seit: 1522238040414
    Beiträge: 9
    geschrieben 1523565421878

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich habe zwischenzeitlich auch einen Anwalt für Reiserecht kontaktiert und bin doch überrascht wie einfach es Reiseveranstalter haben, es sich hier "einfach" zu machen. Ich hätte erwartet, dass eine gleichwertige Unterkunft für den RV verpflichtend ist, schließlich ist es ja auch sein Fehler, aber hier scheint es ja zu genügen, dass man ein kostenfreies Storno anbietet. Eine Möglichkeit die man als Kunde so ja nicht hat... interessante Regelung.

    Auch nochmal vielen Dank an nate, damit fällt diese Option definitiv ins Wasser. Denn genau das Gegenteil hatten wir uns ausgesucht, wirklich ärgerlich wenn man eigentlich mit der Urlaubsplanung durch ist, und nun nochmal von vorne beginnt. Aber das waren sehr hilfreiche Beiträge!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1523566549776

    Einen "Anwalt für Reiserecht" gibt es nicht.

    Trotzdem viel Erfolg! :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • KayJay8593
    Dabei seit: 1522238040414
    Beiträge: 9
    geschrieben 1523566910402

    Dann verzeih mir diese falsche Formulierung .... ein Anwalt der sich regelmäßig mit Reiserecht auseinandersetzt... wäre das korrekt?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1523569349025

    Wer hilft hat recht! :wink:

    Leider sind Hilfen limitiert bei limitierten Angaben (z.B. Reisetermin).

    Für die Ermittlung eines eventuellen Anspruchs ist eine Vielzahl einzelner Parameter maßgeblich und zu berücksichtigen.

    Ziemlich unstreitig kannst du den Reisevertrag kündigen mit Anspruch auf die Erstattung des Erlangten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1529495685578 , zuletzt editiert von Carsten89

    @vonschmeling sagte:

    [...] hack oder kack.

    Hack oder kack - daran habe ich mich nun gehalten!

    Gegen die Klage habe ich brav meine Klageerwiderung mit Benennung meiner Beweise und Zeugnisse geschrieben. Der RA des RV hat erwidert, das AG schlägt nun einen Vergleich vor.

    Gegen diesen Vergleich habe ich auch in der Hauptsache prinzipiell nichts einzuwenden, denn ich habe ja bereits VOR dem Gerichtsverfahren meinen Willen zu einer außergerichtlichen Einigung gezeigt. Der RA schrieb jedoch nur, "kein Wille vorhanden einer außergerichtlichen Einigung".

    Jetzt wird die Kostenaufhebung gegenseitig angestrebt, lt. Vorschlag AG. Ich habe ja (zum Glück) keine Anwaltskosten gehabt, auf denen ich sitzen bleiben könnte. Jedoch sehe ich nicht ein, hälftig Gerichtskosten zu übernehmen, denn ich stand zu einer außergerichtlichen Einigung jederzeit zur Verfügung und habe das auch mehrmals per Mail dem RV und RA mitgeteilt.

    Kann der Vorschlag des AG dahingehend geändert werden, dass die Hauptsache, sprich der Vergleich bezüglich des Reisepreises, angenommen wird, nicht jedoch die Übernahme der Nebenforderung (hälftige Gerichtskosten)?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529512290207

    Die gegenseitige Aufhebung der Gerichtskosten ist bei einem Vergleich gängige Praxis, Carsten89.

    Du kannst annehmen oder ablehnen. Lehnst du ab wartest du noch ein Jahr auf die Verhandlung mit ungewissem Ausgang.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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