Die Gleichwertigkeitsanalyse obliegt Dir, solltest Du zum Schluß kommen, daß es in Deinen Augen nicht gleichwertig ist, brauchst Du es nicht akzeptieren und hast zumindest das Recht auf Erstattung des Reisepreises/der Anzahlung. Ob Schadensersatz zusteht, hängt nicht zuletzt vom Reisezeitpunkt ab.
An Deiner Stelle würde ich mir das Portfolio des Veranstalters anschauen und ihm proaktiv Vorschläge unterbreiten, allerdings muß er diese nicht annehmen, er ist seiner Verpflichtung nachgekommen mit Unterbreitung eines Alternativhotels.
Interessant wäre allerding auch mal, was dieser "Systemfehler" denn genau gewesen sein soll.