Ich würde jetzt mit folgender Argumentation um Stellungnahme bitten:
Wir haben am (Datum) mit Ihnen einen Reisevertrag über das Hotel yx geschlossen.
Mit Schreiben vom (Datum) buchen Sie uns von dem bisher gebuchten Hotel in das Hotel yz um.
Da dies eine einseitige Änderung des Reisevertrages ist bitten wir um Stellungnahme bis zum (Datum)
MfG
Sollte bis zu dem Zeitpunkt der Fristsetzung keine Stellungnahme eintrudeln einfach vom kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Was denkste wie schnell die dann springen.
Aber das ganze natürlich schriftlich, damit man was in der Hand hat.
Sollten Euch aufgrund einer Stornierung und Neubuchung Mehrkosten entstehen, können diese meines Wissens auch dem verursachenden Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
Sollte ich damit falsch liegen, bitte korrigieren.
Gruß
holzwurm