Reiseveranstalter nicht vor Ort angetroffen, trotzdem Beschwerde einreichen???

  • yuccapalme
    Dabei seit: 1109980800000
    Beiträge: 12579
    geschrieben 1190477318000

    Hallo,

    ist mir auch schon passiert, dass ich zur angegebenen Sprechstundenzeit auf die Reiseleitung gewartet habe; zwei Tage vor Heimreise sollte die Abhol-Liste in der Infomappe sein, war sie aber nicht.

    Da am nächsten Tag bis Mittag immer noch keine Info da war, beschloß ich die Notrufnummer anzurufen, der Rückflug sollte nämlich am nächsten Vormittag stattfinden. Hab mich zwar ein wenig geärgert, dass die Rezeption die Kosten des Gesprächs nicht übernahm, aber letztendlich war's egal, der eine Euro war es mir wert, es ging schließlich um unsere Heimreise, nicht dass wir am Ende vergessen worden wären (wir waren die einzigen Rückfluggäste).

    Des Rätsels Lösung: wegen der Weihnachtsfeiertage änderten sich die Sprechzeiten, eine entsprechender Hinweis wurde von der Reiseleitung ornungsgemäß hinterlegt, nur ein Scherzkeks ist auf die Idee gekommen, diesen Infozettel in eine Mappe eines anderen Veranstalters zu stecken.

    Im letzten Urlaub warteten wir vergeblich auf den Abholbus, der schon fast 30 Minuten überfällig war, Rezeption informiert, sie telefonierte mit der Reiseleitung, wir erfuhren, dass angeblich der Busfahrer verschlafen habe..., ich glaube eher, dass die ersten Gäste verpennt haben, die waren so "etepetete"..., unser Hotel wurde als zweites angefahren, alle nachfolgenden mußten ebenso warten, auch sie haben die Reiseleitung angerufen...

    Was ich damit sagen will, egal ob ein Anruf Geld kostet oder nicht: bei Problemen, egal welcher Art, selbst aktiv werden, nicht warten und denken, das wird schon werden..., und sich womöglich hinterher beschweren.

    Gruß, Barbara

  • icepower
    Dabei seit: 1102464000000
    Beiträge: 730
    geschrieben 1190481336000

    @murml208 sagte:

    Für die, die mir nicht glauben, dass sowas passiert, denen wünsche ich auch mal solch eine Situation. In denen du fünf Tage nur irgendeine Pampe kalt essen musst, nen heiden Geld für Lebensmittel ausgibst, damit du einmal am Tag was vernünftiges im Magen hast und dann sollst du, weil die Reiseleitung am vorletzten Tag auch nicht kommt, noch Geld für Telefonieren ausgeben?

    Murml,

    das ist eine wirklich schöne Geschichte, die du hier auftischst!

    Ich glaube dir sofort, dass so etwas passiert - aber dir nicht so wie geschildert!

    Jeder normale Mensch würde spätestens am zweiten Tag einen Euro für ein Telefonat mit der Reiseleitung ausgeben, wenn er mit dem Hotel, der Sauberkeit, dem Bungalow, den Krabbeltieren und dem Essen so unzufrieden wäre.

    Bemerkenswert finde ich bei solch merkwürdigen Threads, dass meist ganz neu angemeldete User den Weg ins Reiserechtforum finden.

    Sonnige Grüße, Jutta ******
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1190624568000

    Ohne jetzt alle Postings von murml208 gelesen zu haben:

    Ist vor Ort keine Reiseleitung oder diese nicht erreichbar, so ist der Konsument verpflichtet, die ihm bekannt gegebene Nummer des Reiseveranstalters im Heimatland zu kontaktieren. Hat er auch diese nicht, so muss er den Vermittler seiner Reise kontaktieren. Hat er im Internet gebucht, dann hat er klarer Weise kein Telefonat zu führen.

    Aber dieses eine Telefonat muss er führen. Ansonsten muss er sich aufgrund der Schadenminderungspflicht, die er hat, Kosten anrechnen lassen, die vermieden hätten werden können, wenn er angerufen hätte.

    So ist das. Und nicht anders.

    Gruß

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1190628490000

    @ murml208

    Ich denke mal, daß Du aus der Geschichte gelernt hast. Bevor Du das nächste Mal pauschal in Urlaub fährst, solltest Du zwingend einen Kursus in Reiserecht belegen (VHS?) oder Dich anderweitig kundig machen, um Dich in die Lage zu versetzen, einigermaßen mit dem Insiderwissen der Veranstalter, der Reiseleiter und der Hotels mithalten zu können. Tust Du das nicht, läufst Du Gefahr, in einer Situation wie der von Dir geschilderten Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, weil Du aus rechtlicher Sicht falsch gehandelt hast.

    Helfen wird Dir vor Ort niemand. Wissensvorsprünge über die Auslegung der AGB werden rigoros ausgenutzt. Am Ende bist Du der Dumme!

    In Urlaub fahren kann kompliziert und gefährlich sein, gelle! [/quote]

    @Salva

    Hallo,

    leider kann ich Dir hier nicht zustimmen. Hier kommt schon wieder Deine Abneigung zu Pauschalreisen und AGB's durch. Aber wie sähe es in diesem Fall aus, hätte "murml" die Reise individuell gebucht?

    Das Zimmer war nicht in Ordnung. Reklamation bein Hotel hat ja nichts genützt. Ihre Chance wäre gewesen sich selbst eine andere Unterkunft zu suchen und sich ggf. mit dem Hotel auf Fuerte über Stornokosten herumzustreiten. Hier wurde Ihr einfach über die Möglichkeit der Reklamation in Deutschland eine zusätzliches Recht unterbreitet, das sie nicht genutzt hat, weil die erste und wichtigste Reaktion - die Information des Veranstalters - ausblieb. Dazu braucht man keinen Kurs in Reiserecht!

    Wenn Du individuell unterwegs bist, dann informierst Du bei einer Panne gleich welcher Art, doch auch als erstes den Leistungsträger und forderst Abhilfe. Mehr wäre hier auch nicht nötig gewesen, mit dem Unterschied, daß bei einer Ablehnung eine Klagemöglichkeit in Deutschland bestanden hätte. Hier wurde also nicht AGB's zuungunsten des Kunden ausgelegt, sondern durch diese hat eine zusätzliche Möglichkeit überhaupt in Deutschland zu reklamieren. Das wurde leider nicht in Anspruch genommen, weil dafür halt ein paar Regeln gelten müssen. Im Übrigen keine anderen als bei individuell gebuchten Reisen.. Weiter nichts.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1190633673000

    @ADEgi

    Möchte daß jetzt nicht im Detail vertiefen, aber die Aussage

    "im übrigen keine anderen Regeln/AGB als bei individuell gebuchten Reisen"

    möchte ich so nicht stehenlassen.

    Beispiel Hotelbuchungen

    Veranstalter:

    Anreise + Restzahlung vor Anreise

    Storno mind. 20%, manche Veranstalter bis 70%,

    kurzfristig auch 85% und mehr

    Individuell:

    gem. Vereinbarung mit dem Hotel,

    bei mir immer Zahlung bei Abreise im Hotel.

    Storno kostenfrei, kurzfristig max. das Risiko des Preises für 1 Übernachtung

    Ist schon gravierend in Bezug auf Ausgaben, die sich vermeiden lassen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1190635529000

    @privacy sagte:

    .....

    Individuell:

    gem. Vereinbarung mit dem Hotel,

    bei mir immer Zahlung bei Abreise im Hotel.

    Storno kostenfrei, kurzfristig max. das Risiko des Preises für 1 Übernachtung

    Ist schon gravierend in Bezug auf Ausgaben, die sich vermeiden lassen.

    @ privacy

    Woher soll ADEgi das wissen, wenn er immer nur pauschal bucht?

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • mimi123
    Dabei seit: 1185321600000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1190643493000

    @ privacy

    Berthold hat doch das mit den AGB´s auf den jetzt aktuellen Fall bezogen. Wo ist hier der Vorteil, hätte man die Reise individuell gebucht?

    Deine Beispiele pro/contra AGB´s/ Pauschalreisen haben deshalb mit diesem Fall nichts zu tun und spielen keine Rolle.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1190665415000

    @mimi123

    Danke für Deine Ergänzungen, nur sehe ich das eben anders.

    ADEgis Frage: Aber wie sähe es in diesem Fall aus, hätte "murml" die Reise individuell gebucht? Und in dem Zusammenhang der von mir beanstandete

    Passus. Dies bedurfte aus meiner Sicht einer Erläuterung.

    Schönen Abend dann noch, Gruß privacy.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Artemiss1981
    Dabei seit: 1159228800000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1190906259000

    @mosaik sagte:

    Ohne jetzt alle Postings von murml208 gelesen zu haben:

    Ist vor Ort keine Reiseleitung oder diese nicht erreichbar, so ist der Konsument verpflichtet, die ihm bekannt gegebene Nummer des Reiseveranstalters im Heimatland zu kontaktieren. Hat er auch diese nicht, so muss er den Vermittler seiner Reise kontaktieren. Hat er im Internet gebucht, dann hat er klarer Weise kein Telefonat zu führen.

    Aber dieses eine Telefonat muss er führen. Ansonsten muss er sich aufgrund der Schadenminderungspflicht, die er hat, Kosten anrechnen lassen, die vermieden hätten werden können, wenn er angerufen hätte.

    So ist das. Und nicht anders.

    Gruß

    Peter

    Hallo

    @ Peter... danke für die ausführliche Info. Gut zu wissen, falls einem selbst mal sowas passiert! Danke :)

    @all

    Ich denke man kann nicht alles wissen, wie die Vorgehensweisen bei solchen Dingen sind und wenn einem selbst sowas passiert, denkt man vielleicht nicht sofort daran, die Reiseleitung anzurufen. Aber wenn ich mehrere Tage niemanden sehe, würde auch ich ein kostenpflichtiges Telefonat führen und meinem Ärger Luft machen. Finde ich auch ganz natürlich :)

    Gruß

    Diana

    ­¤ Ironie und Sarkasmus sind nur etwas für intelligente Menschen! Deshalb sieht Niveau auch nur von unten aus wie Arroganz! ¤
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1190907151000

    @privacy sagte:

    Beispiel Hotelbuchungen...

    Individuell:

    gem. Vereinbarung mit dem Hotel,

    bei mir immer Zahlung bei Abreise im Hotel.

    Storno kostenfrei, kurzfristig max. das Risiko des Preises für 1 Übernachtung

    Glaube ich. Aber ich kenne auch Hotels, die volle Bezahlung im voraus bei individueller Buchung verlangen. Ich kenne auch Hotels, die eine Kreditkarte als Garantie blanko haben möchten. Ich kenne auch Hotels, die bei Storno mehr als nur eine Nacht bei individueller Buchung verlangen.

    Es ist alles immer relativ auf den jeweiligen Reisenden bezogen.

    Keine Frage: bei individueller Buchung hat man einen direkten Vertrag mit dem Hotel. Und diese Konditionen sind durchaus günstiger als die mancher (nicht aller!) Pauschalreisenveranstalter.

    Aber ein Hotel hat auch in der Regel bei Individualreisenden nicht so hohe Ausfallskosten als es ihm bei einem Vertrag mit einem Reiseveranstalter passieren könnte bzw. dem Reiseveranstalter selbst. Aber gut, dieses Thema hatten wir ja schon mehrmals.

    Ich denke, diese Vergleiche individuell contra pauschal werden hier auf Dauer ausser Emotionen und einbetonierter, beidseitiger Stellungsnahmen nicht wirklich Licht ins Dunkel der Reiserechtsfragen bringen. Es gibt nun einmal beide Situationen und jeder Konsument kann frei wählen.

    Meint

    Peter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!