Boa!
Hier geht aber einiges völlig durcheinander!
Also es handelt sich eindeutig um 2 verschiedene Hotels mit unterschiedlichen Anschriften.
Das eine Hotel (Yali Resort) ist ca. 3km von Gümüldür entfernt, das andere (stornierte) ca. 2km von Özdere.
Ich habe mir noch einmal sämtlichen, bisherigen Schriftverkehr angesehen:
Wir haben eine Rechnung vom Reisebüro erhalten.
Dort steht: "...wir bedanken uns für Ihren Auftrag und berechnen Ihnen die unten aufgeführten Leistungen im Namen der Leistungsträger nach deren Reisebedingungen"
Danach ist die Rechtslage doch eindeutig oder?
Auftragnehmer ist das Reisebüro, Auftraggeber sind wir
Die Einschränkung "im Namen der Leistungsträger nach deren Reisebedingungen" ist zwar eine Art Einschränkung ändert aber doch nichts an den grundsätzlichen Vertragsverhältnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Wenn ich eine Schadenersatzklage wegen Nichterfüllung führen würde, dann meines Erachtens nur gegen das Reisebüro und nicht gegen den Veranstalter (ob diese die Klage weiterreichen oder nicht ist nicht mein Problem)
Gruß ronbonscott