Reiseveranstalter storniert 7 Tage vor Abflug wegen Überbuchung

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1503147687658

    Das ist rein rechtlich i.O., bzw. kann man nicht "verlangen" an ein anderes Reiseziel verbracht zu werden.

    Allein wegen der abweichenden Lage jedoch erfüllt die geänderte Unterbringung nicht die Anforderung der Gleichwertigkeit weshalb ggf. eben eine Anspruch auf Schadenersatz besteht.

    Matthias, unsere Auffassung von "Gewinn" scheint höchst verschieden zu sein. Aus meiner Sicht "verliert" katho97 selbst mit der Bereitstellung eines Mietwagens. Wie einschneidend sich das auswirkt sollte der Empfindung des Betroffenen überlassen sein, ich halte nichts davon das kleinreden zu wollen.

    Unter gar keinen Umständen betrachte ich die Forderung als "gewinnheischend" sondern vielmehr als teilweise Wiedergutmachung für eine mängelbehaftete Alternativunterbringung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1503152735066

    Sehe ich genauso, sollten katho und Konsorten reisen, kommen sie dem Veranstalter sogar entgegen und nehmen für sich einen Mehraufwand inkauf, um die ursprünglich angedachte Variante des Urlaubes selbst zu erfüllen. Dem Reiseveranstalter bleibt der Reisevertrag erhalten und und 50% Schadensersatz erspart, da sollte ein Mietwagen locker drin sein und ist m.M.n. mehr als fair als Forderung/Kompensation und keinesfalls eine "Gewinnmaximierung".

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
    Beiträge: 10858
    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1503158306608

    @katho97,

    die Bewertungen des Alternativ-Hotel lesen sich besser als die eures gebuchten Hotels. Ich würde versuchen für das Alternativ-Hotel die höchste Zimmerkategorie (Suite) auszuhandeln, ebenso die AI-Verpflegung und den Mietwagen. Das ganze zu stornieren und eure Rechte einzuklagen bringt euch letztendlich keine Urlaubsfreuden sondern nur Ärger und Frust. Ihr könntet natürlich im Reisebrüro noch nachfragen, welche Jahn-Hotels auf Korfu noch kurzfristig freie Zimmer haben, und dann über diese Angebote mit Jahn verhandeln.

    LG

    reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1503160801603

    Ich nehme an, du willst katho97 Mut machen, reiselilly - das ist sicherlich eine schöne Geste, allerdings hat eine "Gleichwertigkeit" nichts mit den Bewertungen zu tun. Natürlich ist es ein angenehmer Nebenaspekt, hab ich im Übrigen auch schon ganz anders erlebt.

    Letztlich hat katho97 das andere Hotel jedoch nach für ihn wichtigen Kriterien ausgewählt, derer die Alternative leider entbehrt.

    Ob AI Sinn macht, wenn kathos herumreisen und zum Schnorcheln gehen wollen sei dahingestellt, ein Zimmerupgrade ist allerdings eine sehr gute Idee.

    Alles in allem bleibt halt doch auch hier wieder "ein G´schmäckle" durch den zumindest nicht ganz abwegigen Verdacht, als Frühbucher durch´s Sieb gestrichen zu werden zu Gunsten hoher Nachfrage und daraus resultierenden höheren Erlösen. Dafür eine Kompensation zu verlangen ist jedenfalls keine "Gewinnmaximierung" sondern ein vollkommen nachvollziehbarer Anspruch.

    In der Argumentation gegenüber Jahn muss katho97 besagte "Gleichwertigkeit" in Abrede stellen, auf die wird sich der RV vermutlich nämlich berufen. Hoffen wir mal, dass das Reisebüro erfolgreich fürspricht und einem guten Gelingen des Urlaubs der Weg bereitet werden kann.

    B.t.w. ist es in dieser Angelegenheit nicht von Nachteil pauschal gebucht zu haben. Sofern das Verschulden - wie vermutet - den Hotelier trifft, wäre man andernfalls mit gebuchten Flügen ohne alternatives Hotelangebot dagestanden, also eher schlechter als besser.

    Abschließend frage ich mich wie treffend denn der Titel ist, da es sich hier offensichtlich nicht um eine übliche Überbuchung handelt sondern vielmehr um einen strategischen Austausch von Weniger- auf Mehrzahler.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
    Beiträge: 10858
    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1503163841249 , zuletzt editiert von reiselilly

    @ vs

    Mut schon, ohne irgendein rechtliches Ansinnen. Bei AI hätten sie zumindest die Getränke des Tages/Abends für lau, falls sie viel auf Achse wären, und essensmäßig das AI nicht nutzen.

    Die Frage wäre doch, gibt es noch ähnliche Reisen für nächste Woche die buchbar sind, dann würde ich neu buchen, oder bleibe ich zuhause hocken, ohne Alternative, oder versuche ich meinen Urlaub noch ein wenig zu retten, wenn auch mit (kleinen) Abstrichen?

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1503165239998

    Einen Verzicht hat katho97 ja ausgeschlossen, und für die Suche nach einer Unterkunft mit vergleichbaren Eigenschaften müsste Jahn tatwahrhaftig kreativ werden - genau das scheint ja leider nicht unbedingt auf deren Schirm zu sein.

    Ich hab deinen Einwurf durchaus positiv aufgenommen, wollte allerdings - weil es hier wirklich maßgeblich ist! - nochmal differenzieren zwischen Bewertung/ WER und individuellen Entscheidungskriterien.

    Ein Veranstalter kann sich nicht einfach mit einem netten Hotel von seinen Pflichten zur Vertragserfüllung entbinden. Das ist genau das Pfund für die katho´sche Argumentation.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MatthiasPK
    Dabei seit: 1311379200000
    Beiträge: 569
    geschrieben 1503166304072 , zuletzt editiert von MatthiasPK

    Ich will echt nicht der Thread-********* sein... aber ihr redet immer von Vertragserfüllung? Diese wird es zu 100% nicht geben, sagt ihr doch selbst... das alles was geboten werden kann keine Alternative zu dem gebuchten Hotel darstellt weil genau einzig und allein daran und an allem was damit zusammenhing der Urlaubserfolg gekoppelt war.

    Wie stellt ihr euch das "kreativ" werden denn vor?

    Es ist wohl irgendwie auch keiner Einsichtig das der RV überhaupt nichts dafür kann,... klar.. man könnte jetzt "verlangen" das er das mit dem Hotel regelt,... aber wie wahrscheinlich ist es das dieses Vorhaben klappt. Da von "Machenschaften" die "aufgedeckt werden müssten" zu sprechen halte ich für etwas übertrieben.

    Ich verstehe einfach nicht wie ein Leihwagen der "nichts" gekostet hat darüber hinweghelfen soll das im neuen Hotel plötzlich vornehmlich Familien mit Kleinkindern anzutreffen sind und es kein Schnorchelgebiet gibt. Ebenso AI, Suite und was hier sonst noch vorgeschlagen wurde einzufordern... Entweder ich kann mit dem neuen Hotel leben oder eben nicht, daran ändern doch kostenlose Drinks im Wert von ?100€? nichts?

    Sorry wenn ich mit meinem Unverständniss nerve...

    Wie auch immer, ich bin gespannt mit was Jahn um die Ecke kommt, oder auch nicht.

    @Thomas: Wann geht die Reise eigentlich los?

    @vonschmeling: Ein Verzicht wurde nie ganz ausgeschlossen.

    Grüße

    DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1503169950553 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, ich rede von Vertragsbruch und Kompensation.

    Ich rede zudem davon, dass du vermutlich nicht beurteilen kannst, ab welcher zusätzlichen Leistung katho97 die Kröten schluckt - er jedenfalls hat hier eine eher bescheidene Latte gelegt.

    Kreativ wäre die aktive Suche nach möglichst ähnlichen Eigenschaften eines Hotels, beginnend mit analogen Eigenschaften hinsichtlich der Lage. Ist das sooo schwierig?

    Du mäanderst beherzt zwischen Abwiegelung, dem Vorwurf des Maximierungsbestrebens und Fatalismus - nichts davon passt so richtig auf die von katho97 vorgetragene Haltung.

    Ob und in wie weit ein Zimmer- und Verpflegungsupgrade + Mietwagen für ihn heilend wirkt solltest du seiner Beurteilung überlassen anstatt laufend auf deine Auffassung zu projezieren.

    Irre ich mich oder hattest du nicht auch beef wegen einer Diskrepanz bei der gebuchten Zimmerkategorie?

    Korrektur willkommen - ich meine mich jedenfalls ein eine (deine?) ziemliche Detailversessenheit zu erinnern in dieser Angelegenheit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MatthiasPK
    Dabei seit: 1311379200000
    Beiträge: 569
    geschrieben 1503171059166 , zuletzt editiert von MatthiasPK

    Du erinnerst dich richtig, jedoch bin ich an die Sache ran mit der Einstellung: “wenn ich es kriege gut, wenn nicht lebe ich auch ohne dem upgrade...“ und habe zu keiner Zeit versucht irgendwas rauszuschlagen...

    Da du wohl zu keiner Zeit wirklich auf das eingehen wirst was ich schreibe, werde ich einfach nur noch mit lesen :wink:

    ich habe mir eigentlich eine Erklärung erhofft wie der RV in einem wie hier vorliegendem Fall Vorgehen soll um den Kunden zufrieden zu stellen, (bzw. Hätte vorgehen sollen bisher) was hat der RV hier versäumt? Woher soll er wissen was xyz sich bei der Buchung des nicht mehr verfügbaren hotels gedacht hat? Eine Alternative wurde geboten, bisher alles richtig gemacht m.M.n.

    Grüsse

    Edit: Ein Post über meinem redest du von entbinden der Vertragserfüllung...und das immer in einer Art als hätte der RV hier schuld am hotelstorno? Grüssle

    DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1503172557838 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Matthias, ich war durchaus bestrebt auf deine Einwände einzugehen - lässt sich auch nachlesen.

    Allerdings verkennst du offenbar vertragliche Obliegenheiten, die ganz unabhängig vom Verusacher zu betrachten sind. Ein Reiseveranstalter haftet gem. §§651BGB für die Leistungen inklusive derer seiner Erfüllungsgehilfen. Ich klemme mir Beispiele aus anderen Vertragsgeschäften, betone dennoch "Vertrag ist Vertrag" und erachte Mitleid für ggf. mangelndes konkretes Verschulden als völlig unangebracht.

    Der RV hat versäumt, seinen Erfüllungsgehilfen Hotelier zur mangelunbehafteten Leistung gem. vertraglicher Übereinkunft zu bewegen. Dies angemessen zu kompensieren obliegt seiner Veantwortung und kann absolut unstreitig gefordert werden.

    katho97 möchte keineswegs "etwas rauschlagen", imho ist sein Ansinnen kein anderes als das seinerzeit von dir vorgetragenen - eben der Wunsch nach Angemessenheit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!