@ Kourion
ich dachte es wäre Reiserecht, wenn es eine Zickerei der RV gibt weil es zwar nicht möglich ist einen sicheren und unbeschwerten Urlaub zu verbringen, aber man den Vertrag nicht kostenfrei stornieren kann.
Ich bin wie beschrieben selbst betroffen. Ich soll am 22.02. nach Tunesien. Dort ist noch immer eine teilweise Ausgangssperre. In der Medina ist bisher kein einziger Laden offen. Wenn wir denn fliegen gehören wir zu den 1. neuen Touristen dort. Die Demonstrationen haben zwar nachgelassen, finden aber immer noch statt und von einem geregelten Alltag ist das Land noch ziemlich weit entfernt.
Der verschäfte Sicherheitshinweis des AA besteht weiterhin und trotzdem bietet mein Reiseveranstalter keine kostenfreie Stornierung an. Umgekehrt kann der RV bis direkt zur Abreise noch einfach Stornieren wenn ihm die Lage dann auf einmal doch noch zu heiß ist. Dies ist ganz sicher ein Ungleichgewicht und gehört ins Reiserecht.
Gerade weil unser AA keine Reisewarnung ausspricht stehen Ägyten- und Tunesienurlauber im Regen. Andere Länder ( bzw. deren Regierungen ) der westlichen Welt denken an die Urlauber und nicht zuerst an die Veranstalter.
Es kann mir doch keiner erzählen, dass man zur Zeit in Ägypten sicher ist wenn man z.B. in Sharm el Sheikh ist wenn da das Militär auf Demonstranten los geht. Das kann täglich passieren! Aber bis zur letzten Minute darf der RV entscheiden es geht los - oder eben nicht. Ohne zuätzliche Kosten. Wenn der Reisende sich so verhält muss er löhnen (Stornokosten).
@ chepri
danke, deine Formulierung ist ganz sicher die besssere. Ich bin kein Rechtsverdreher. Aber ich denke ganz einfach dass man mit einer Reisewarnung vo Gericht durchkommt wenn der RV mauert. Mit dem verschärften Sicherheitshinweis steht der Bürger im Regen und muss das Risiko oder die Kosten tragen.