@Umgekehrt kann der RV bis direkt zur Abreise noch einfach Stornieren wenn ihm die Lage dann auf einmal doch noch zu heiß ist. Dies ist ganz sicher ein Ungleichgewicht und gehört ins Reiserecht. sagte:
Noch besser finde ich, der RV kann den Reisevertrag auch während des Urlaubs kündigen (wenn die Lage dann doch zu heiß ist). Die evtl. Mehrkosten, die dann für die Evakuierung entstehen, werden zwischen RV und Reiseteilnehmer geteilt. Es liegen wirklich alle Pflichten beim Reiseteilnehmer und Rechte beim Veranstalter.