• Lucky123
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    geschrieben 1296495628000

    @Umgekehrt kann der RV bis direkt zur Abreise noch einfach Stornieren wenn ihm die Lage dann auf einmal doch noch zu heiß ist. Dies ist ganz sicher ein Ungleichgewicht und gehört ins Reiserecht.  sagte:

    Noch besser finde ich, der RV kann den Reisevertrag auch während des Urlaubs kündigen (wenn die Lage dann doch zu heiß ist). Die evtl. Mehrkosten, die dann für die Evakuierung entstehen, werden zwischen RV und Reiseteilnehmer geteilt.  Es liegen wirklich alle Pflichten beim Reiseteilnehmer und Rechte beim Veranstalter.

  • Kourion
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    geschrieben 1296496213000

    @Lucky

    Bitte erkläre die "eventuellen Mehrkosten" - wenn's denn mitten im Urlaub passiert.

     

    Und um eine weitere Erklärung bitte ich dich auch noch: Wenn du das alles so ungerecht findest, warum buchst du über einen RV  ? :question:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    geschrieben 1296497439000

    Weil er da nur die Hälfte zahlen muss, wenn es darum geht, evtl. sein Leben zu retten.

    Als Individualreisender schaust du da ganz dumm aus der Wäsche, wenn kein Reiseleiter da ist, der dich beim Händchen nimmt und sagt, "steig schön brav da ein, wir fliegen duich nach Hause". Wobei das stimmt nicht, mit dem dumm aus der Wäsche schaun. Der Individualreisende ist es ja gewohnt, selbst Verantwortung zu tragen. Natürlich sind nicht alle Pauschalreisende so unbeholfen, wie von mir beschrieben, aber was sich da in den letzten Tagen "geoutet" hat, ist schon einzigartig. "Der Staat ist schuld, der RV ist blöde....." Nur selbst ist man unschuldig, man wartet mal, was "die da" entscheiden.

  • Kourion
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    geschrieben 1296500693000

    Pauschal, individuell - hält sich die Waage, obwohl pauschal in den letzten 2 Jahren überwog. Hat sich so ergeben (teils auch aus der Faulheit ;)   heraus, mir manches selbst zusammenzusuchen).

    Pauschal bedeutet für mich: Flug, Transfer, Hotel, Frühstück / ev. HP.

    Meine "Rechte" als Pauschalurlauber... haben mich nie interessiert.

    Und würde was schief gehen - "sh..  happens" - meine Probleme kann ich selbst regeln... (und hier verkneif ich mir was).

    Zu "Nur selbst ist man unschuldig, man wartet mal, was "die da" entscheiden."

    Na ja, da geht's um Geld... und obwohl ich das manchmal verstehen kann, in diesem Fall nicht.

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  • chepri
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    geschrieben 1296502112000

    AchKourion, an dich denke ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht ;)

    Ein Hinweis an Luck123, der beim Reiseteilnehmer nur Pflichten erkennt:

    § 651j Abs. 1 BGB Kündigung wegen höherer Gewalt

    "Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

  • Kourion
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    geschrieben 1296503615000

    Danke, chepri ;)

     

    Und diesen Hinweis von dir (mit § ) finde ich sehr wichtig.  

    Denn wenn man schon zur Hinreise vom RV "fast gezwungen werden kann" (ähnlich gestern gelesen), so weiß man jetzt, dass - wenn der RV einen wegen der herrschenden Situation ausfliegen will - man sagen kann: "Ich kündige den Vertrag und bleibe."  ;)

     

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  • chepri
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    geschrieben 1296504106000

    Ja, man kann bleiben. Aber auf eigene Gefahr und Risiko. Außerdem muß man sich dann selbst um seine Heimreise kümmern und ich denke, da wird es schnell vorbei sein mit der Freude. Aber notfalls kann man dann immer noch nach Vater Staat rufen, für was zahlt man schließlich Steuern. Jetzt sollen die auch dafür sorgen, dass man nach Hause kommt. Aber bitte nur mit Non-Stopp Flug und ausreichender Bordverpflegung (kostenlos!)

  • Kourion
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    geschrieben 1296505206000

    Aber man wird zu nix gezwungen... hat alle Rechte (war ja Luckys Kritikpunkt).

     

    Apropos... entgegen der Warnung des AA fahren - auch in sehr gefährdete Gebiete - und dann im schlimmsten Fall entführt werden: Ist es nicht so, dass an den Kosten für ein ev. Lösegeld auch die Betroffenen beteiligt werden ?

    Zu Anfang war das nicht so. Allerdings meine ich, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat.

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  • chepri
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    geschrieben 1296505951000

    Zu dem ganzen Problem ein Interview mit Professor (nicht Führich, es gibt noch andere Kapazitäten ;) )  Dr. Ronald Schmid, Honorarprofessor für Luftverkehrsrecht und Reiserecht an der Technischen Universität Dresden

    Ich finde, er erklärt alles sehr anschaulich, allerdings darf man nicht den Fehler machen, sich auf einzelne Sätze zu stürzen, die einem gerade gefallen:

    Legal Tribune Online

  • Kourion
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    geschrieben 1296506597000

    Link funktioniert leider nicht.  Hab's gefunden.

     

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