• Lucky123
    Dabei seit: 1206835200000
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    geschrieben 1296237927000

    Hallo, habe einen Ägyptenurlaub Ende Juni gebucht. Angenommen jetzt wird vom Auswärtigen Amt aufgrund der momentanen Situation eine Reisewarnung herausgegeben. 

     

    a) stimmt es, dass man bei Reisewarnungen kostenlos stornieren kann ?

    b) wenn ja, gilt das auch, wenn der Urlaubsbeginn erst in einigen Monaten ist oder wo ist da die Frist Reisewarnung/Urlaubsbeginn ?

  • mosaik
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    geschrieben 1296244352000

    Zunächst einmal ist es richtig, dass im Falle einer Reisewarnung vom Außenministerium in ein bestimmtes Land man kostenfrei seinen Urlaub stornieren kann.

    Aber grundsätzlich kann man dann seine Reise stornieren, wenn die Grundlage der vereinbarten Reise wegfällt.

    Das heißt, hat man einen Badeurlaub gebucht und das Baden im Meer wird generell verboten, fällt die Grundlage der Reise - Baden - weg und somit kann man ohne Kosten stornieren. War die Grundlage der Reise eine Urlaubsreise (Erholen, Entspannen) und im Urlaubsland herrscht Ausnahmezustand, Ausgangsverbot und Aufruhr, wird wohl von Erholen und Entspannen keine Rede sein. Somit ist wieder die Grundlage der Reise weggefallen.

    Komplizierter wird es mit der Frist. Wird jetzt für Ägypten eine Reisewarnung ausgesprochen, bzw. fällt die Grundlage der Reise weg, dann gilt das kostenfreie Stornieren für die unmittelbar kommende Zeit von ein bis vier Wochen, je nachdem wie sich die Lage entwickelt.

    Hast du für Juni 2011 gebucht, wirst du wohl noch bis März/April warten. Außer, der Reiseveranstalter bietet von sich aus entweder kostenfreie Stornierung oder Umbuchung an.

  • Lucky123
    Dabei seit: 1206835200000
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    geschrieben 1296245628000

    Danke für die Antwort.

     

    Das heißt also, wäre der Reisebeginn z.B. in 14 Tagen oder kurzfristiger, könnte ich jetzt die Reise (Makadi Bay) aufgrund der aktuellen Lage auch ohne Reisewarnung durch das Auswärtige Amt stornieren, richtig ?

  • roten
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    geschrieben 1296246805000

    Als erstes Danke das Sie sich die Mühe genommen haben und das Betreffend Reiserecht verfasst haben. Die Antwort von HolidayCheck an mich war als ich diese Woche umbuchen oder storniernen wollte ; 

    HolidayCheck-Vorgangsnummer: 9............7

    Sehr geehrter Herr Roten,

    um Ihre Reisepläne nach Ägypten bestmöglich zu unterstützen, beobachten wir für Sie die politische Situation vor Ort:

    In Urlaubsregionen wie Hurghada, Marsa Alam und Sharm-el-Sheikh herrschen nach wie vor keine Unruhen. Jedoch raten wir Ihnen im Moment von Ausflügen nach Kairo ab.

    Wir halten Sie mit aktuellen Informationen Ihres Reiseveranstalters Urlaubstours auf dem Laufenden und hoffen, Ihnen so bei Ihrer weiteren Reiseplanung behilflich zu sein.

    Freundliche Grüße vom Bodensee

    Ihr HolidayCheck-Team

     

     Was heisst das nun? Kann ich stornieren oder nicht wenn ich nach Hurghada gehen muss am 10.02.2011?

  • Alwo
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    geschrieben 1296247008000

    Hallo, wir haben morgen Samstag in Graz abreise nach Hurghada.

    Gebucht wurde über ETI, müssen wir uns wg.kostenfreier stornierung jetzt an Deutsche Reisewarnungen halten oder an Österreichische?

    Leider ist niemand erreichbar beim Veranstalter...

    Wäre nett wenn dazu wer Posten könnte!

    Glg Doris

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1296247290000

    Unbestritten richtig ist der letzte Absatz von mosaik

    Alles andere halt ich für sehr bedenklich und warum die Grundlage für einen Urlaub in der Makadi Bay weggefallen sein soll erschließt sich mir nicht so ganz.

    Ich vermute mal, mosaik hat den § 313 BGB im Auge. Ob aber die in 313 III eingeräumte Kündigung so einfach möglich ist, bezweifle ich sehr. Der RV wird es vermutlich bestreiten, und bis du das durchgekämpft hast, dürfte einiges an anwaltschaftlichem Briefverkehr gelaufen sein. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

  • Rorschach
    Dabei seit: 1251936000000
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    geschrieben 1296247439000

    @Alwo sagte:

    Hallo, wir haben morgen Samstag in Graz abreise nach Hurghada.

    Gebucht wurde über ETI, müssen wir uns wg.kostenfreier stornierung jetzt an Deutsche Reisewarnungen halten oder an Österreichische?

    Leider ist niemand erreichbar beim Veranstalter...

    Wäre nett wenn dazu wer Posten könnte!

    Glg Doris

    Hallo,

     

    wir haben exakt dieselbe Situation, Sonntag ab Graz, gebucht über L´Tur Deutschland. Anrufe verlaufen bisher ergebnislos, man stellt sich auf stur bzw. verweist auf die bisher nicht gegebene Reisewarnung des AA. Würde mich ebenfalls über eine kurze Auskunft hierzu freuen.

     

    Lg.

     

    Jochen

     

    P.S:

    Fliegen werden wir Sonntag keinesfalls, nach den Bildern von heute werde ich meinen 4jährigen Sohn SICHER nicht in ein Flugzeug nach Ägypten setzen ..

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296247634000

    @Alwo sagte:

    Hallo, wir haben morgen Samstag in Graz abreise nach Hurghada.

    Gebucht wurde über ETI, müssen wir uns wg.kostenfreier stornierung jetzt an Deutsche Reisewarnungen halten oder an Österreichische?

    Leider ist niemand erreichbar beim Veranstalter...

    Wäre nett wenn dazu wer Posten könnte!

    Glg Doris

    Österreich gebucht - österreichische Reisewarnung

    Deutschland gebucht - deutsche Reisewarnung

    Was schon in einem Posting angesprochen wurde: Herrscht am Roten Meer Ruhe, wird man reisen müssen. Dies liegt auch in der doch großen Entfernung zwischen den derzeitigen Unruheherden und den Urlaubsorten am Roten Meer.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1296247763000

    @chepri sagte:

    Unbestritten richtig ist der letzte Absatz von mosaik

    Alles andere halt ich für sehr bedenklich und warum die Grundlage für einen Urlaub in der Makadi Bay weggefallen sein soll erschließt sich mir nicht so ganz.

    Ich vermute mal, mosaik hat den § 313 BGB im Auge. Ob aber die in 313 III eingeräumte Kündigung so einfach möglich ist, bezweifle ich sehr. Der RV wird es vermutlich bestreiten, und bis du das durchgekämpft hast, dürfte einiges an anwaltschaftlichem Briefverkehr gelaufen sein. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

    ich hielt mich allgemein und bin nicht ins Detail bezüglich Entfernungen zwischen Unruheherd und tatsächlichem Urlaubsort eingegangen. Von Makadi Bay konnte ich im Ausgangsposting nichts lesen. Daher meine allgemeine Formulierung.

  • Alwo
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    geschrieben 1296248141000

    @mosaik

    Vielen Dank für die Bemühungen :)

    Fakt ist leider das alle die im Moment vor dem Abflug stehen keine ausreichende Info bekommen!

    Das heißt wir werden spätestens morgen am Flughafen mehr wissen...

    Liebe Grüße Doris

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