• chriwi
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    geschrieben 1215711718000

    Von den Fakten her, ist RyanAir klar im Vorteil. Aber wenn die einigermaßen Grips hätten, hätten sie das in Kulanz zu Gunsten des Kunden entschieden. Schon alleine die negative Publicity in diesem begrenzten Rahmen hier kann mehr Schaden anrichten, als die Sache Wert ist.

    Aber ganz was anderes. An die Rechtsexperten hier gefrage:

    Gibt's nicht bei Internet-Geschäften ein Rücktrittsrecht binnen ?? Tagen. Sogar wenn ich bei einem kommerziellen Händler bei iii-bäh was kaufe, kann ich zurücktreten. Mit welchem Recht nimmt sich eine Fluggesellschaft da aus?

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • ginus
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    geschrieben 1215713988000

    @ chriwi,

    vermutlich mit dem Recht, dass sie das darf,

    § 312b BGB / Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung bei:

    - über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, ... , wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

    - und ich weiß nicht welches Recht > irisches > wie es da aussieht

    Das ist bitter für den Threaderöffner, da findet er kein Schlupfloch.

    Aber, wenn ich mich recht erinnere, hat er doch die Buchung am PC zu zweit gemacht bzw. es saß/stand jemand daneben, aber nur einer davon zahlt auch (Einzelkonto), und nur derjenige der zahlt wäre dann doch auch der Vertragspartner für Ryan Air oder täusche ich mich da. Wenn also in diesem Vertrag der Mitreisende nicht der Vertragspartner von Ryan Air würde, stünde dem Buchenden doch ein Zeuge zur Verfügung der nicht Vertragspartner ist???? Vielleicht mal der Airline ggü. erwähnen, dass der Vorgang unter Zeugen stattgefunden hat, das wären dann 2 gegen 1 (ryanair), bin ich ganz falsch?

    Ginus

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  • DerCaveman
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    geschrieben 1215744149000

    @ginus sagte:

    das wären dann 2 gegen 1 (ryanair)

    Ein lustiger Gedanke. Aber 2 gegen 1 ist doch unfair. Ob ein Gericht so etwas zulaesst? Doch vielleicht laesst man sich dort ja auf nen Abzaehlreim ein. Da waeren die 2 dann bei geschickter Positionierung wieder klar im Vorteil.

    Gruss

    Caveman

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1215744949000

    hallo ginus, kleines beispiel gefällig! der unterzeichnende haftet für alle. buch mal bei HC! oder woanders.

  • ginus
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    geschrieben 1215830199000

    Gastwirt, nichts anderes meine ich im Endeffekt. Und daher ist die andere Person eben eine andere Person auch wenn sie n Ticket hat (e-Ticket natürlich). Das ist beinahe schon so als ob du oder ich daneben gestanden hätten - und wären wir vielleicht keine vertrauenswürdigen Zeugen ;) .

    Seid nicht so technikgläubig.

    Ginus

    Obs hilft keine Ahnung, aber vll. ne Idee.

    @ caveman,

    klar lassen die das zu. Davon lebt die ganze Gerichtsbarkeit, dass einer nen Zeugen mehr hat als der andere.

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  • DerCaveman
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    geschrieben 1215832462000

    @ginus sagte:

    klar lassen die das zu. Davon lebt die ganze Gerichtsbarkeit, dass einer nen Zeugen mehr hat als der andere.

    Du verwechselst da was mit Fussball. Da werden tatsaechlich die Tore gezaehlt. Bei Gericht zaehlt man hingegen nicht so genau, man versucht eher herauszubekommen, was wirklich passiert ist.

    Wenn das so einfach waere, dann wuerde ich mal so eben behaupten, wir haetten abgemacht, dass du meinen alten rostigen Fiat fuer ne Million kaufst. 5 Nasen, die den Abschluss des muendlichen Kaufvertrages mit dir bezeugen koennen, wuerde ich schon auftreiben, du aber ganz sicher keinen einzigen, der das Gegenteil bezeugen koennte. Also fang schon mal an zu sparen ;-)

    Gruss

    Caveman

  • ginus
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    geschrieben 1215979347000

    Ne, ne "DerCaveman",

    von Stammtischmentalität und Fußballfeldlogistik "1000 gute Schiris und nur 1 Null, nämlich das schwarze Männchen" hatte ich nicht gesprochen. Vielmehr davon, dass ein Richter seinen Job schon gut macht und eine überzeugende Zeugenaussage immer würdigen "muss". Und wenn ich einen Zeugen habe, dann ist das so und ist schon eine ganze Menge wert. So leicht kann man sich beliebig viele Zeugen nicht aus dem Ärmel schütteln, ist das bei dir anders? Wenn ja, dann werde ich aber trotzdem genügend gute Argumente gegen deinen rostigen Fiat haben, versprochen!

    Klar will der Threaderöffner wegen dieser Sache nicht vor Gericht ziehen und genau davon geht Ryan-Air aus. Aber es kann im Zuge von Argumentationen nichts schaden, der Airline ggü. schon Entschlossenheit zu zeigen, soweit "kevka" soweit gehen will und nicht eine andere Variante bevorzugt. Dass die Airline mit ihrer Hardlinementalität so erfolgreich ist wird dem Umstand zuzuschreiben sein, dass vor den Schwierigkeiten Geld rechtmäßig zurückzuerhalten sehr viele Betroffene einknicken. Vermutlich zahlenmäßig mehr, als solche die halt mal grundsätzlich versuchen Geld zurückzuerhalten, sei es auch nur zur Teil-Finanzierung des nächsten Urlaubs. Ich bin mir ganz sicher, du weißt worauf ich abhebe.

    Ginus

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  • DerCaveman
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    geschrieben 1216004070000

    @ginus sagte:

    Ich bin mir ganz sicher, du weißt worauf ich abhebe.

    Denke schon, dass ich das weiss. Mir ging es hier aber nur um deine Aussage mit dem 2:1. Die las sich so, als wuerden Gerichtsentscheide nach dem Abzaehlprinzip getroffen: "Du hast nur 2 Zeugen, dein Gegner hat aber 3 und somit hat der auch gewonnen."

    Dass dem nicht so ist, duerfte klar sein. Darum wird das mit meinem alten Fiat auch (leider) nicht funktionieren ;-)

    Gruss

    Caveman

  • ginus
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    geschrieben 1216064515000

    Stimmt "DerCaveman" ich habs ziemlich flappsig ausgedrückt.

    Darf man/Frau nicht auch mal auch mal ein bisschen leichter verpackt über "Recht" reden? Nichtsdestotrotz hab ich es aber sehr ernst gemeint. Was ich damit meinte ist - ich sags nochmal anders - ein Konstrukt als Beweis vor Gericht darf nicht mehr wert sein als eine glaubwürdige Zeugenaussage. Und mehr als ein Konstrukt könnte die Airline als Sicherheit für ihr Vorgehen bezüglich der beiden Buchungen auch nicht anbieten. Also sprich: wir haben es so in unserer Buchungsmaschine, und unsere Maschine hat aus den und den Gründen immer recht?????

    Wenn "kevka" uns noch mit Informationen jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt füttern will, wie denn die Angelegenheit nun weiter-oder ausgegangen ist, wäre das nicht uninteressant.

    Ginus

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  • DerCaveman
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    geschrieben 1216102181000

    Nun, wenn du meine vorherigen Beitraege verfolgt hast, wirst du wissen, dass ich hier der Minderheit angehoere, die der Fragestellerin sehr wohl realistische Chancen einraeumt. Dies auch aus den von dir genannten Gruenden.

    @ginus sagte:

    Darf man/Frau ...

    Hier wuerde ich nun aber aus Gleichstellungsgruenden eine der Schreibweisen "fra/man" bzw. "man/fra" oder besser "Mann/Frau" bzw. "Frau/Mann" bevorzugen, wobei ich den Varianten mit der vorangestellten Dame aus Gruenden der maennlichen Hoeflichkeit den Vorrang einraeumen wurde ... oder eben gleich zum geschlechtsneutralen "man" greifen. Nur den Mann zu verstuemmeln, die Frau aber in ihrer vollen Pracht auftreten zu lassen, finde ich hingegen nicht ganz so toll ;-)

    Gruss

    Caveman

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