• DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
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    geschrieben 1215512907000

    Gerichtsstand waere Deutschland. Da eine Rueckbuchung bei einer Kreditkartenzahlung hier nicht moeglich sein duerfte, waere die Fluggesellschaft zur Rueckzahlung des fuer den 2. Flug (nur diese Buchung kann angefochten werden) bezahlten Betrages aufzufordern bzw. darauf zu verklagen.

    Da es vor Gericht nicht wie beim Fussball zugeht (wer die meisten Tore schiesst/Beweise erbringt, gewinnt), sondern das Gericht sehr wohl die von der jeweiligen Seite vorgebrachten (Anscheins-) Beweise gegeneinander abwaegt, duerfte hier allein schon die Tasache, dass eine Person unmittelbar hintereinander 2 verschiedene sich ueberschneidende Urlaubsfluege gebucht hat fuer die Klaegerin sprechen. Das macht kein Mensch, der seine Sinne noch halbwegs beieinander hat.

    Allerdings ist unbedingt anzuraten, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe in Angriff zu nehmen. Es lauern zu viele Fallstricke und ruede Reaktionen der Fluggesellschaft sind hier wohl auch nicht so ganz auszuschliessen.

    Gruss

    Caveman

  • Blumentiger
    Dabei seit: 1213920000000
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    geschrieben 1215513262000

    Hallo Berthold

    Danke für die Info. Wir leben halt schon in einer verückten Welt. Eigentlich könnten die Billig-Fluglinien sämtliche Tickets bei xxxx verhökern, könnten dann noch etwas an Infrastruktur einsparen ;) .

    Es ist mir klar, dass man hier gegenüber früher mächtig sparen kann. Aber irgendwie trauere ich schon den Zeiten nach, wo man wusste, dass ein Flug von A nach Z Franken XY kostet. Punkt und aus. Heute haben wir den Zustand, welcher sehr einer Lotterie ähnelt und unsere beiden Studenten haben halt nun eine grosse Niete gezogen!!

    Eigentlich sind wir ja froh, dass man bei Dingen des täglichen Bedarfs Festpreise hat. Ein tägliches Feilschen bei Aldi, Lidl, Edeka oder wo auch immer würde uns stressen und uns an einen mittelalterlichen Markt erinnern. Bei Reisen setzen wir uns aber diesem feilschen aus...

    Heinz ********************************* Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien
  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
    Beiträge: 847
    geschrieben 1215514013000

    Hallo,

    evtl. mal bei der Schlichtungsstelle Mobilität nachfragen, was die dazu sagen. Vielleicht können die hier weiterhelfen oder Rat geben.

    Grüße Ute

  • kevka
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1215562033000

    Hallo, dankeschön für das rege Interesse und die vielen Antworten.

    Wir werden so verfahren: Kredítkartengesellschaft anweisen, das Geld zurückgehen zu lassen (das geht, habe ich in einem anderen Fall schonmal gemacht). Ein Fax und Brief müsste Ryanair schon haben (Brief natürlich verzögert). Dort wird der Sachverhalt noch einmal erklärt und noch einmal freundlichst auf Stornierung gebeten. Wenn Ryanair danach rechtliche Schritte einleitet, wird wohl die Gesellschaft die Beweislast tragen müssen.

    Wegen Lehrgeld: Schön und gut, aber die Seite ist definitiv nicht abgestürzt, sondern hat uns ausdrücklich aufgefordert, bitte noch einmal zu buchen. Bis zu dem Zeitpunkt und ein paar Minuten danach war keine Email da. Klar, man kann es auch so drehen dass es unsere Schuld ist. Finde ich auch, wenn die Seite nicht ausdrücklich eine neue Buchung gefordert hätte. Und um 5 € mehr oder weniger ging es überhaupt nicht, damit das mal gesagt sei. Außerdem : Die Lehrgeld-einstellung ist schön und gut um sich abzuregen, aber leisten können wir es uns einfach nicht, da geht es nicht um Stolz, Prinzip oder Ähnliches.

    Wir werden nun so verfahren, anders geht es für uns gar nicht. Und dann mal abwarten, was Ryanair sagt ..

    Ich danke euch auf jeden Fall für eure Antworten und werde berichten, was passiert ist.

    Grüße

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1215565405000

    @kevka sagte:

    Wir werden so verfahren: Kredítkartengesellschaft anweisen, das Geld zurückgehen zu lassen (das geht, habe ich in einem anderen Fall schonmal gemacht).

    Wenn das mal nicht ins Auge geht! :disappointed:

    Ich habe das auch schon gemacht, allerdings aus belegbarem Grund.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1215565914000

    ich habs irgendwo schon mal gesagt, gefühltes recht wird selten gesprochen, ich wünsche ihr aber erfolg, weil ich die geschichte wirklich glaube! lg marcel

  • DerCaveman
    Dabei seit: 1213574400000
    Beiträge: 802
    geschrieben 1215575057000

    Kevka, schade, dass du meinen gut gemeinten Rat, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe anzugehen, nun offensichtlich doch nicht angenommen hast und versuchst, die Angelegenheit selbst zu regeln. So, wie du das nun machen willst, wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Hose gehen.

    Gruss

    Caveman

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215589936000

    Hallo,

    auch ich kann mich nur der Meinung der Anderen anschließen. Das mit der Rückbuchung wird nicht funktionieren und Dich garantiert wesentlich mehr kosten, als Du Dir vorstellst.

    Zum Einen schon einmal die ganzen Gebühren. Diese wqerden sicher von der Ryanair wieder Deinem Konto belastet. Als weiteres wirst Du sicher auch überhaupt nicht mit der Ryanair befördert. Denn Du hast für die Airline zwei gültige Verträge abgeschlossen. Glaubst Du ernsthaft, daß die Dich dann überhaupt noch transportieren, wenn ein Teil davon unbezahlt bleibt!

    Hinzu kommen eventuell Anzeigen wegen Kreditkartenbetruges und ähnlichem. Höre hier bitte auf den Rat, von mir und den Anderen. Entweder als Lehrgeld abhaken, oder zumindest Anwaltlichen Rat suchen, auch wenn der nach meiner Meinung hier für die Katz ist.

    Ihr seid doch Studenten. Da sollte man doch unter Umständen auch etwas für's Leben beigebracht bekommen. Und wenn es nur ist, daß man ja auch einmal ein paar Jura Kollegen fragen könnte!

    Gruß

    Berthold

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1215609778000

    @kevka sagte:

    ...Wenn Ryanair danach rechtliche Schritte einleitet, wird wohl die Gesellschaft die Beweislast tragen müssen.

    Was Ryanair mit zwei getätigten Buchungen nicht sonderlich schwer fallen wird, sofern sie Deinem Fax/Schreiben nicht kulanterweise folgen.

    Sehr richtig hat Berthold im Falle der Abweisung auf dem CC Konto auf die strafrechtlichen Folgen, und auch eine mögliche Verweigerung der anderen bezahlten Beförderung, hingewiesen.

    Ihr seid also alleine auf Kulanz von Ryanair angewiesen, nicht unbedingt eines der herausragenden Merkmale des Unternehmens.

    Wenn übrigens der Rechtsschutz durch die CC, mit der die Reise bezahlt wurde, besteht, könnt Ihr auch den vergessen. Rechtsschutz gegen mit der Karte bezahlte Unternehmen ist i.d.R. ausgeschlossen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bumblebee
    Dabei seit: 1151798400000
    Beiträge: 280
    geschrieben 1215700949000

    Ich würde dir auch raten das mit einem Anwalt zu besprechen! Wozu hat man denn eine Rechtschutz?

    Auch wenn's nur darum geht MIT ihm gemeinsam diese schritte zugehen, dass die dokumentiert sind und ihr noch jemanden als Zeugen habt etc, dass nicht schleifen gelassen wurde in der Korrespondenz etc..., dass ihr euch bemüht habt. auch sowas kann manchmal wichtig sein.

    Ich drücke euch in jedem Fall ganz fest die Daumen!! Ich sehe euch auch im Recht, nur das ist ja vor Gericht oft anders. Vor allem ohne Beweise schwarz auf weiß :?

    Viele Grüße, bumblebee 01.04.09 - 17.04.09 Vietnam (Süd-Nord-Tour) 17.04.09 - 12.05.09 Bangkok, Krabi und Umgebung, Koh Phangan / Koh Tao, Chiang Mai u.v.m *freu*
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