Gerichtsstand waere Deutschland. Da eine Rueckbuchung bei einer Kreditkartenzahlung hier nicht moeglich sein duerfte, waere die Fluggesellschaft zur Rueckzahlung des fuer den 2. Flug (nur diese Buchung kann angefochten werden) bezahlten Betrages aufzufordern bzw. darauf zu verklagen.
Da es vor Gericht nicht wie beim Fussball zugeht (wer die meisten Tore schiesst/Beweise erbringt, gewinnt), sondern das Gericht sehr wohl die von der jeweiligen Seite vorgebrachten (Anscheins-) Beweise gegeneinander abwaegt, duerfte hier allein schon die Tasache, dass eine Person unmittelbar hintereinander 2 verschiedene sich ueberschneidende Urlaubsfluege gebucht hat fuer die Klaegerin sprechen. Das macht kein Mensch, der seine Sinne noch halbwegs beieinander hat.
Allerdings ist unbedingt anzuraten, die Sache nur mit anwaltlicher Hilfe in Angriff zu nehmen. Es lauern zu viele Fallstricke und ruede Reaktionen der Fluggesellschaft sind hier wohl auch nicht so ganz auszuschliessen.
Gruss
Caveman