• diesunddas1804
    Dabei seit: 1277337600000
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    geschrieben 1445951731000

    Hallo, wir suchen dringend Urlauber,  die ebenfalls im Rohanou Beach Resort in Marsa Alam waren mit Vtours und den Reiseveranstalter Vtours auf die Gravierenden. Maengel hingewiesen hat. Wir sind noch in Ägypten haben aber   vor tagen das hotel gewechselt. Vielen lieben dank.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1445953832000

    Und was sollte das bringen? Du brauchst Zeugen für deinen Aufenthaltszeitraum und nicht für den vergangenen Zustand. Ansprechpartner für (unterzeichnete) Mängelprotokolle und Abhilfe, ist der zuständige RL vor Ort. Bei Reiserückkehr sind diese fristgerecht beim RV einzufordern.

    Und falls die Idee einer Sammelklage aufkeimt, ist diese nicht zulässig.

    Nachtrag:

    Ich sehe aus deiner Hotelbewertung, die noch vor Ort für 3 Tage abgegeben wurde, das mit Hilfe des Reiseleiters vor Ort umgebucht wurde. Demnach sind die Mängel protokolliert und unterzeichnet?

    Dann warte doch bis zur Rückkehr und kläre dies mit dem Veranstalter.

    Der Zeugenaufruf ist daher überflüssig. Bei Bedarf schreibe Bewerter des gleichen Reisezeitraumes an.

    Erfahrungen über Reklamationen findet man im Thread zum Veranstalter.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1445959807000

    Was genau erwartest Du jetzt(!) von Vtours? Was ist der genaue Grund Deines Beitrages/"Aufrufes"?

    In Deiner HB erwähnst Du eine Zusage seitens Vtours von 

    ...6 Pools

    ...4 Restaurants

    ...Abendanimation

    ...AI (Getränke) bis 24 Uhr

    ...Balkon/Terrasse

    Hast Du diese Hotelaus-/beschreibung von Vtours noch, wie kommst Du auf diese Daten?

    Nimmt man die aktuelle Beschreibung

    http://urlaubsberater.vtours.de/AccommodationPackages/index/tripSearchEntrance :D irect/travelEngine :p ackage/duration:1-31/price:0-5000/adults:2/dateType:flex/hotel%5B0%5D:153609/travelEngineJS:all/hotelSelect:Rohanou%20Beach%20Resort/departureDate:03.11.2015/returnDate:04.12.2015/hotel_name:Rohanou%20Beach%20Resort

     

    als Grundlage, werden

    ...3 Pools

    ...2 Restaurants

    ...AI (Getränke) bis 23 Uhr

    Dazu ein paar Anmerkungen:

    Die Zahl der Pools ist ganz offensichtlich (ich war noch nicht in diesem Hotel und stütze mich auf Fotos) auch mit 3 falsch/zu hoch angegeben. Es ist wohl tatsächlich nur 1 Pool, ggfs. ein 2., was aber m.E. nicht exakt zu erkennen ist.

    In Ergänzung zu den 2 aufgeführten Hotels wird eindeutig vermerkt, das (ich zitiere aus obigem link) "Das Angebot an Restaurants, Bars und Verpflegungsarten kann saisonal variieren!" )

    Eine Abendanimation taucht in der Beschreibung nicht auf, hier wird einzigst eine Sportanimation und eine Anlaufstele für Kinder erwähnt.

    Balkon/Terrasse werden in der Zimmerbeschreibung nicht benannt, sind aber (wie anhand diverser Fotos zu erkennen) grundsätzlich (bei vielen Zimmern) vorhanden.

    "Interessant" dürfte Dein Vortrag hinsichtlich der Behauptung "ungenießbares Essen" werden. Und komm da (im eigenen Interesse) gegenüber dem RV mit deutlich gewichtigerem, sachlicherem und faktisch belastbarem als "Oma und Kind krank" und "5 Töpfe Ungenießbares"...hier müßtest Du im Reklamationsfall übrigens nach- und stichhaltig beweisen(!) das die Erkrankung der beiden eindeutig(!) vom Hotel verschuldet wurde.

    Und, tu' Dir noch einen Gefallen...verzichte auf eine Eigenabwertung des Hotels auf "2 Sterne". Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen, daß Sterne-Kategorisierungen auf Ausstattungsmerkmalen, nicht aber auf Qualitätsstufen, basieren.

    Es wäre prima, wenn Du Dich nochmal melden und diverse Angaben konkretisieren und die Fragen beantworten könntest.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • diesunddas1804
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    geschrieben 1445963539000

    Hallo, vielen dank schon einmal. Die Dokumentation unsererseits wegen der Missstände sind alle geklärt. Wir haben es auch schriftlich von dem Reiseleiter  (ets). Die total falsche hotelbeschreibung War jedoch bis vorgestern im Internet.  Es geht um das Thema informationspflicht der reisegesellschaft. Sollten sich vor unserem Reiseantritt andere Urlauber bereits Wegen der gleichen Probleme bei vtours beschwert haben, hat vtours die informationspflicht verletzt.  Diesen Aspekt kann ich nur in die Reklamation mit aufnehmen wen  bereits vor unserem reiseantritt das alles bekannt war. Lt ets ja. Das ist wichtig lt. Befreundetem anwalt. Story für den einen oder anderen Fehler,  schreibe hier alles auf minihandy, wir sind ja noch hier untem. Im Dreams beach hotel 1000 mal besser )

  • diesunddas1804
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    geschrieben 1445966235000

    Hatte ich vergessen: die 2 Sterne sind definitiv berechtigt.  Aeltere bessere Bewertungen beziehen sich auf ei  vorhergehendes Management.  Die ist auch hier in den anderen hotels bekannt.es ist wirklich so, dass essen teilweise 2 Stunden in der sonne steht, übersät mit fliegen. Es ist schade. Die Lage ist  wirklich sehr schön,  aber davon wird man nicht satt. Ich habe übrigens noch nie eine Reklamation geschrieben geschweige denn jemals ein hotel gewechselt.  Ich werde jetzt 50 Jahre alt.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1445968279000

    Jetzt genieße erst einmal den Resturlaub. Alles weitere, wenn Du wieder zu Hause bist.

    Scheint ja alles gut vorbereitet zu sein.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1445969108000

    Entgegen der Ansicht eures befreundeten Anwalts halte ich es weder für üblich noch für notwendig, dass ein Veranstalter über vorangegangene Reklamationen "informiert". Vielmehr hat er ihneren Gründen in angemessener Frist abzuhelfen bzw. seine Angebotsausschreibung den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort umgehend anzupassen.

    Für den Fall, dass das Hotel keine Abhilfe schafft kann er seine Kontingente kündigen und den betreffenden Gästen eine Umbuchung auf ein anderes Haus anbieten.

    Alles andere ist lebensfremd.

    Es würde demnach ein Screenshot des ursprünglichen Angebots ausreichen um den Vorwurf erheblicher Abweichungen zu erhärten.

    Dies wäre jedoch nur ein verstärkendes Argument, welches auf die Forderungshöhe - wenn überhaupt? - nur geringfügig einwirkt. Viel elementarer sind Beschwerdeprotokoll, Fotos (beispielsweise von den Speisen samt Fliegen) und Zeugnisse anderer Urlauber (nicht Mitreisende) zum Zeitpunkt des Aufenthaltes.

    Nach den hier zitierten Ausrissen aus dem Beschwerdeumfang ist für die 3 Tage eine Minderung von je 100% des Reisepreises zu verlangen, zusätzlich die Erstattung eines weiteren Tagessatzes für den Umzug in ein anderes Hotel.

    Darüber hinaus würde ich den Veranstalter für Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit von weiteren 50% eines Tagessatzes je für die 3 Tage im unzumutbaren Hotel in Anspruch nehmen.

    Mein Rat:

    Genießt ab sofort euer Upgrade in ein ordentliches Hotel und kümmert euch gleich nach der Rückkehr um die Reklamation. Die Suche nach Zeugen für vorbestehende Missstände erscheint mir aus den oben genannten Gründen unnütz.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1445969500000

    Nachtragstipp:

    Verzichte auf ein eigenmächtiges Downgrade der Sterneanzahl.

    Abgesehen davon, dass du die Kriterien der Vergabe scheinbar nicht kennst spielen sie für deine Causa überhaupt keine Rolle.

    Ich bezweifle zudem, dass es sich um eine offizielle Kategorisierung handelt, womit so eine Argumentation deinen Vortrag eher schwächt als die gewünschte Wirkung zu erzielen ...

    Sich an die Fakten halten und sachlich zu argumentieren reicht m.E. beim Stand der Dinge vollkommen aus und ist mit Sicherheit zielführender.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • diesunddas1804
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    geschrieben 1445972215000

    Hallo,  danke für die tips. Und nochmal : es geht nicht um die Reklamation.  Die ist dokumentiert,  vom Reiseleiter abgezeichnet - soweit alles gut. Es geht um eine völlig falsche, genau gegenteilige Angabe (welche wir gefilmt haben - auf Internetseite) . Man müsste von 6 Pools,  4 Restaurants,  Animationen  (unsere Kinder sind 16,17,18) all in Bis 24:00 uhr, abends Shows ausgehen . Da War :NICHTS nicht abgeschwächt,  nicht ein bisschen sondern NICHTS. Bei solchen gravierenden abweichungen hat der Veranstalterinformationspflicht. Das ist Gesetz.

  • diesunddas1804
    Dabei seit: 1277337600000
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    geschrieben 1445974446000

    Bezüglich diesem Umstand würde ich mich über Infos freuen

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