Nochmal: WIR SUCHEN HILFE.
Rohanou Beach Resort Marsa Alam
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geschrieben 1445987766000
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geschrieben 1446016767000
diesunddas1804, Du hast jetzt nicht wirklich ernsthaft Deine realen, persönlichen Daten genannt, oder? Bitte sag, daß dies nur ein Scherz war und ich denke die Admins tun Dir einen großen Gefallen, wenn sie diese Angaben schnellstmöglich x-sen. Aus diesem Grunde habe ich den betreffenden Beitrag eben gemeldet.
Und sorry wenn ich das so deutlich schreibe: Von der "Assistenz der Geschäftsleitung eines deutschen Automobilherstellers" hätte ich eigentlich vorausgesetzt was @vonschmeling mit der Bitte um präzise Sachverhalte meinte.
Ja, "Du suchst Hilfe"...benötigst ebendiese aber mittlerweile eher um zu erkennen, daß Dir schon längst geholfen wurde! Ich hatte schon begonnen, wass v.a. @vonschmeling dann präzise auf die sachlich und rechtlich richtigen Füße gestellt hat. Lies Dir die Beiträge nochmal in aller Ruhe durch!
Edit:
Ich hatte es schon frühzeitig angemerkt aber hier gerne nochmal: Tu Dir selbst den Gefallen, und verzichte auf eine Abqualififikation des Hotels auf 2*. Die Sterne-Kategorisierung basiert einzigst auf Ausstattungsmerkmalen und hat nichts mit (subjektiv erwarteten) Qualitäten zu tun.
Eine "Argumentation" auf dieser Schiene sorgt beim Gegenüber in schöner Regelmäßigkeit für Heiterkeitsstürme und zeigt völlige Ahnungslosigkeit des Verfassers auf...und entsprechend wird dann auch "geantwortet". Du würdest Dir damit selbst mindestens ein Bein stellen.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1446032459000
Präzision: "Wir haben ohne die Unterstützung der örtlichen Agentur eigenmächtig umgebucht und einen nicht unerheblichen Aufpreis bezahlt."
Tatsächlich tun Angaben zu deiner Person nichts zur Sache.
Ich wiederhole: Es ist nicht notwendig, für den Anspruch auf Schadenersatz auf eine Informationspflicht des Veranstalters abzustellen. Soweit erkennbar aus den geschilderten Fakten gibt es eine solche auch nicht.
Ihr könnt alternativ den Aufpreis für das neue Hotel verlangen, allerdings sollte sich das nicht zu sehr von der (ursprünglichen) Beschreibung des Rohanou Beach Resort unterscheiden. Es ist vollkommen ausreichend, direkt nach eurer Rückkehr Beschwerde zu führen, macht lieber Urlaub ...
Ein Betreiberwechsel spielt für den Anspruch ebenfalls keine Rolle.
Die Beschwerde ist auf dem vorgefundenen Zustand begründet, die Unzumutbarkeit muss glaubhaft gemacht werden. Wie das geht wurde hier schon mehrfach erläutert.
Merke:
Es ist üblich, bei einer eigenmächtigen Umbuchung in Vorleistung zu gehen, ggf. muss man sich nach der Reise streitig mit dem Veranstalter einigen. Besser wäre gewesen, über Vtours eine Umsiedlung zu erwirken, aber das hilft ja nun auch nix mehr.
Offen gestanden habe ich den Eindruck, dass du (diesunddas) ein wenig kopflos agierst im Moment. Das schadet u.U. deiner Verhandlungsposition.
Tief durchatmen und nach dem Urlaub - möglicherweise mit Unterstützung eines Anwalts - die richtigen Schritte einleiten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446032612000
Ja.machen wir
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geschrieben 1446033104000
Ein eventuell eingeschalteter Anwalt sollte allerdimngs tunlichst Ahnung von dem haben, was er dann vorträgt...
...gleiches gilt (wie hier schon mehrfach angedeutet) auch für einen "Eigenvortrag" beim RV. Hier sollte im Sinne positiver Zielführung deutliche Klarheit über den Unterschied zwischen tatsächlichen Mängeln, gefühlten Mängeln und "Unannehmlichkeiten" herrschen.
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geschrieben 1446035009000
Der Knackpunkt ist der Nachweis einer vollkommen falschen Beschreibung, damit kann dann eine Kompensation verlangt werden.
Es ist zwar nicht unbedingt üblich, jedoch darf ein Pauschalreisekunde allein im Vertrauen auf die Angaben des Veranstalters eine Buchungsentscheidung treffen. Das kann man mit stiller Verwunderung hinnehmen, für den Anspruch spielt es hingegen keine Rolle.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446035431000
Die vollkommen falsche Beschreibung liegt @diesunddas ja anscheinend vor...wenn ich das auf der Vorseite richtig verstanden habe.
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geschrieben 1446046038000
Danke holgino, genau darum, geht es mir. Den Nachweis der falschen Beschreibung haben wir. Diese Beschreibung War genau das Gegenteil von dem was wir vorgefundenen haben und was jetzt auf vtours steht. Ich wollte nachweisen, das vtours das vor unserer anreise wusste und Day sie uns das hätten mitteilen müssen. Und nur darum geht es.
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geschrieben 1446047098000
Und genau da ist u.U. genau der falsche Ansatz!
Es gibt ganz offensichtlich diverse Mängel (dabei (bei der Reklamation) ist wie bereits gesagt unbedingt darauf zu achten, daß ausschließlich tatsächliche, reiserechtlich relevante Mängel benannt, und die "gefühlten" ausgeklammert" werden) und auf genau diese solltest Du Dich konzentrieren.
In dem Fall der Dir vorschwebt sollte man wissen, wie die RV zu den "vor Ort Infos" kommen und wie/wann sie diese verbreiten können und dürfen.
In dieser Kenntnis relativiert sich dann meist schon so einiges!
Es dürfte zudem sehr schwer fallen nachzuweisen, wann wer was wußte (siehe vorhergenden Satz).
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