Ich kenne die Gesetzeslage ...
Natürlich hat der Veranstalter die Verpflichtung zur Information über gewisse Dinge - nur stellt sich die Frage, welche seiner Pflichten relevant sind für die eigenen Belange.
Wenn ein "Nichts" dokumentiert ist zum Reisezeitpunkt bedarf es keiner Zeugen für das "vorherige Nichts", schlichterdings reicht bereits das akute "Nichts" vollkommen aus um sehr drastische Minderungen zu verlangen.
Frag doch also einfach deinen befreundeten Anwalt, was er mit einem Zeugnis von "Nichts" vor eurer Anreise bezwecken möchte und inwiefern ihm die Informationspflicht so maßgeblich erscheint?
Möchte er möglicherweise einen strafrechtlichen Tatbestand feststellen lassen?
Das sollte dann hier aber eher nicht fundamentiert werden ...
Stelle dir doch mal folgende Fragen:
Wie hättest du reagiert, wenn 3 Wochen vor Abreise eine Email des Veranstalters mit diesem Inhalt eingetrudelt wäre:
"Sehr geehrte Familie diesunddas,
leider mussten wir feststellen, eine vollkommen unzutreffende Beschreibungen hinsichtlich der von Ihnen gebuchten Anlage in unseren Katalog aufgenommen zu haben.
Wir möchten unserer Informationspflicht genügen und lassen Sie somit wissen, dass da genau "Nichts" ist was mit dem Angebot übereinkäme.
Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und bitten um Ihr Verständnis."
(Du hast natürlich keinerlei Verständnis und tritts umgehend vom Vertrag zurück. Die Kosten der Reise werden geschmeidig erstattet und du buchst ein anderes Hotel).
Ist es wahrscheinlich, dass vor eurer Anreise weite Teile der Anlage der Abrissbirne geopfert wurden?
(Falls nicht - wozu bedarf es weiterer "Zeugen" für den Zustand beispielsweise 3 Wochen zuvor?)
Was ich damit sagen will:
Nicht von ungefähr gibt es im Sprachgebrauch keinen Superlativ für "falsch".
So falsch wie abgeliefert reicht vollkommen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche - darüber hinaus sollte hier im Unterforum imho auch nicht diskutiert werden.